Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 5 (18.1.1886)
- Date
- 1886-01-18
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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fintiicu müssen, das; die in gesperrter Schrift gedruckten Acnßernngcn des Herrn Tr. Iaulus sich nicht auf dem Boden der Vorschriften in o*v c*pD*n bewegen, sondern wie ich eingehend nachgewiescn habe, durch nnd durch jenen Vorschriften widersprechen.; Wenn Herr Tr Iaulus nun behauptet, er habe uur theoretisch die Möglichkeit der Betäubung vor der nirnr in's Ange gefaßt, so wird er aus dem Wortlaute des Berichtes ersehen, daß eine Versammlung von Thierschutzvereinen nicht das geeignete Form« für die Entwickelung derartiger Theorie ist. Dort hat man ihn so verstanden, als hätte er rvr^rb und nicht rdrrb gesprochen. Die Unzulässigkeit des Kopfschlags sofort nach der.-.v-w habe ich bereits in Nr. 95 nachgewicsen und die Redaktion dieses Blattes hat dieses noch durch andere Hinweise bestätigt. Das Gegentheil zu behaupten, wie es Herr Dr. Iaulus gethan hat, ist jedenfalls leichter als es zu beweisen und die von mir geltend gemachten Bedenken zu beseitigen: Laß Herr Dr. Iaulus bei solchen gesetzwidrigen Eonccssiomn, die er den Gegnern des Schächten« machte, Beifall und Achtung, vor den versammelten Thierschutzvereinen fand, ist die einzige zutreffende Behauptung in dieser „Richtigstellung." Aber diese Achtung und Würdigung gilt nicht, wie Herr Dr. Iaulus meint, den das Thierschächten bctr. Vorschriften, sondern deren Mißachtung durch einen Rabbiner. Herr Dr. Iaulus kann darauf leicht die Probe machen. Er braucht, wie bereits erwähnt, statt meinen Bemerkungen uur die Angaben des Wnppenhaler ThicrschuvvereinbcrichLs richtig zu stellen, braucht uur zu erklären, daß er irgend eine Betäubung vor dem Schächten niemals für zulässig hiugcstellt. daß er die Möglichkeit einer Abrogirung der Speisegcscve niemals ausgesprochen habe/ daß die Vorschriften des Talmud und feinen Decisoren streng für ihn maßgebend sind, daß jede andere Darstellung seines Vortrags der Wahrheit widerspricht — eine kurze Erklärung in diesem Sinne wird für diese Probe genügen : es wird sich dann zeigen, wie viel von dem Beifall der Thierschntwcreinc übrig bleibt. Und wenn eine solche Erklärung auch vollkommen in dem ruhigen Tone gehalten wäre, den Herr Tr. Iaulus gewünscht hätte, die Achtung, ja die Beachtung der schüchlscinblichkn Etrmrnte imuTlmlb der 'Thlerschntzverrluc hätte er dann für immer-für seine Ausführungen verscherz!. Dagegen hätte sich durch eine solche Erllärnng Herr. Tr. Iaulus dir Hochachtung rlurs jeden gesimmngstüchtigen Juden gesichert, dem das Emstehen für die Unverletzlichkeit unseres Gottesgesetzes mehr gilt, als der Beifall von Oberbürgermeistern und Thierschutzvereinen und hätte so das seinige gethan, um die Verschiedenheit zwischen dem Tone auszugleichen, den er wünscht und demjenigen, dm er verdient. Rabbiner Dr. Ehrmanu. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wie», 10. Januar. Am 1. Oktober vorigen Jahres, msy *reer, kam es während des im israelitischen Tempel in derFngbachgage abgehattenenGottesdienstes zwischen demHansirer Maser G re sch! er, dem Brotvcrschleißer Ignaz Sch err und dem Eassier David Altmann wegen Besetzens eines angeblich dem Scherr gehörigen Betsitzes durch Grefchler zu cineur Streite, welcher von den Genannten in lärmendem Tone geführt wurde. Im Verlaufe des Streites kam es zu Thätlichkeiten; die Genannten schlugen mit Gebetbüchern und Stöcken auf einander los, so daß durch dieses unanständige Betragen nicht allem allgemeines Aergerniß erregt, sondern auch der Gottesdienst auf kurze Zeit rmterbrochen wurde. Dieser Vorfall wäre für die Bctheiligtcn wahrscheinlich ohne weitere Folgen geblieben, wenn nicht Grcfchlcr, dcnl während des Streites auch sein neuer Eylinderhut beschädigt wurde, gegen Schere und Altmann die Ehrenbeleidignngs - Klage bei dem Bezirksgerichte Leopoldstadt überreicht hätte. Das Bezirksgericht sah sich veranlaßt, die Sache von amtswegcu dem Landcsgerichtc zur Untersuchung wegen Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung abzutretcu. Heute sind SÄerr, Altmann und Greschker vor eitlem Erkenntnißsenate wegen Vergehens gegen die öffentliche Rnhe und Ordnung nach § W3 des Strafgesetzes angeklagt, weil sie die Religionsübnng einer gesetzlich anerkannten Kirche in nrgernißerregender Weise störten. Die Beschuldigten erzählen des Langen und Breiten die Vorgeschichte des Stteitcs und beschuldigte Einer den Ändern des unanständigen Betragens, nnd eigentlich will Niemand gelärmt haben und zn Thätlichkeiten geschritten sein. Eine größere Reibe von Zeugen bestätigt jedoch den ärgernißerregendcn Vorfall nnd die Störung des Gottesdienstes. Uebcr bei« Ausgang der Verhandlung werden wir berichten. Wie», 1". Januar. Nach den ErgebMen der Verhandlung ntsnbcit David Alt nt a« n nnd "))l n j e r G resch! er wegen des Attftrittes tut tsrt. Tempel in der Fttgbachgafse des Vergehens gegen die ösfellttiche Ruhe imb Ordnung nach 8. St. <M. schuldig erkannt lind David Altmann zn vier-