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Der Israelit · 1885-12-07 · Heft 95 (7.12.1885) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 95 (7.12.1885)
Date
1885-12-07
Page
– (sequence 12)
Language
German
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1632 in einer Weise zu empfehlen, die in offenbarem Widerspruch mit den religionsgesetzlichen Bestimmungen steht, heißt der Agitation gegen das Schächten gerade Handlangerdienste leisten. H e r r D r. I a u l u s st e l l t nach dem vorliegenden Berichte die Möglichkeit, daß einst die gesammten Inden aus ihrem religiösen Bewußtst in heraus die Speisegesetze fallen lassen könnten, nicht in Abrede; heute sei dies indeß nicht möglich. Daß Juden aus ihrem irreligiösen Bewußtsein die Speisegcsetze fallen lasten könnten, wäre denkbar und sogar heute schon möglich, da es nicht an Rabbinern fehlt, die mit ihrem Beispiel darin voran gehen. Aber woher Herr Dr. Jaulus die Wissenschaft hat, daß die gesammten Juden aus ihrem religiösen Bewußtsein heraus, Gesetze ihrer Religion fallen lassen können, das ist ein offenbares Räthsel. * Von Herr» Dr. Stein, ans den sich ein Redner bezog, bemerkt Herr Dr. Janlus, daß er eine Ausnahmestellung im Judenthum einnchme und nicht maßgebend sei. — Wenn Herr Dr. Jaulus in dieser Angelegenheit das letzte Wort bereits gesprochen hat, wenn derselbe wirklich nicht von der Ucberzengung durchdrungen sein sollte nn minn n«w tot Ninn nso mnx min m ns&m dann steht derselbe mit den Herren Dr. Stein und Stern ans einem Niveau und theilt selber die Ausnahmestellung, die er jenem vindizirt. Hoffentlich ist dies nicht der Fall. Die Unzuverlässigkeit dieser Thierschutzverein-Organe läßt die Möglichkeit zu, daß im Laufe der Discussion erfolgte Aeußerungcn des Herrn Dr. Jaulus nicht correkt wiedergegebcn sind. Es wäre dann allerdings Pflicht des Herrn Dr. Jaulus diesen Angaben entgegen zu treten, wenn derselbe sie nicht fernerhin durch sein Schweigen als der Wahrheit gemäß bestätigen will. Rabbiner Dr. Ehr mann. Ans dem Mnufterlande, 29. November. In dem Städtchen B. hatte seit vielen Jahren eine Katholikin das Anzünden und Auslöschen der Lichter an den Sabbathen und den Feiertagen in der Synagoge besorgt. Vor kurzem nun weigerte sie sich, diese Verrichtung weiter zu übernehmen, weil der Beichtvater ihr erklärt habe, daß die katholischen Satzungen solche Leistungen für Juden verbieten. Es wurde nun der Wunsch ausgesprochen, der Redakteur des in Rom erscheinenden „Vessilio Jsraelitico" sollte maßgebenden Ortes Anfrage hatten, ob die katholische Kirche wirklich die beregte Dienstleistung in den Synagogen verbiete. Darauf antwortet der „Vessilio Jsraelitico", solches Verbot existire nicht. In Rom und in sämmtlichen Synagogen Italiens werden die Lichter an den Sabbathen und den Festtagen stets von Christen angezündet und ausgelöscht. Bis jetzt sei es nicht vorgekommen, daß irgend ein Prälat den Mitgliedern seiner Diözese dies verboten habe. Und wenn es in Rom erlaubt sei, wo Papst Leo SOI. residirt, und in ganz Italien und in Oesterreich und in Frankreich, warum sollte dies nicht in Westphalen der Fall sein können? Stratzbnrg. Im nächsten Monat wird das neue jüdische Asyl eingeweiht werden. Tie Mittel . zur Erbauung desselben wurden hauptsächlich durch eine für diesen Zweck veranstaltete Lotterie beschafft, welche das glänzende Resultat von 125,000 Frcs. erzielte. O e st e r r. - U n g a r. Monarchie. Pesth. Zn den rumänischen Judenausweisungen veröffentlicht die „Pol. Korr." heute eine augenscheinlich offiziöse Korrespodenz, welche u. A. Folgendes enthält: „Da, wie bekannt, das einige gegen einen österreichischen Unterthan, den Rezitator Bettelheim erlassene Ausweisungs-Dekret nicht zur Exekution kam, so lag für die österreichisch-ungarische Regierung und deren hiesige diplomatische Vertretung absolut kein Grund vor, sich weiter mit einer die Interessen österreichisch-ungarischer Nnterthanen in keiner Weise tangirendcn Administrations-Maßregel der rumänischen Negierung zu befassen." Hierzu bemerkt der „Pesther Lloyd": Dem gegenüber konstatiren wir einfach, daß Herr Bettelheim vor zwei Tagen in unserer Redaktion erschien und uns rnittheilte, daß er trotz der Intervention unseres Gesandten ans Rumänien verjagt wurde und daß diese Intervention ihm nur einen Aufschub von zwei Tagen zur nothdürftigen Ordnung seiner Familien-Angelegenheiten erwirkte. Der Ausweisungsbefehl gegen einen ungarischen Unterthan ist also thatsächlich effektuirt worden und die entgegengesetzte Nachricht ist falsch. Pefth. Vor Kurzem wurden drei Leute verhaftet, die dringend verdächtig sind, den Raubmord in Börösmart (Szaboleser Komitat) begangen zu haben. Ein Schäfer, Namens Banga, wurde nämlich am Morgen nach der Blutthat von dem Bauer Emerich Kiss mit den Worten aus dem Schlafe

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