Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 88 (12.11.1885)
- Date
- 1885-11-12
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXVI. Hahrgang. Beilage zu Nr. 88 des Israelit. Zeitnugsnachrichteu und Correspouderrze». Deutschland. Berlin, 5. Nov. Wegen Beleidigung des Herrn Landrichters Dr. Kronecker hatte sich heute der verantwortliche Redakteur des „Christlich-sozialen Korrespondenzblattes," Herr Friedrich A sch e n b r e n n e r, vor der zweiten Strafkammer des hiesigen Landgerichts I zu verantworten. Cs handelte sich um einen am 29. Juli d. I. in dem genannten Blatte erschienenen Artikel, welcher die Erkenntnisse in den beiden Stöckerprozepcn besprach und in denen insbesondere das Erkenntnis in dem Prozeß Schmidt- Stöcker, in welchem Herr Landrichter Dr. Kronecker den Vorsitz geführt hat, einer scharfen Kritik unterzogen wurde. „In dem Prozeß Schmidt-Stöcker — so heißt es in dem inkriminirten Artikel — rckurrirt Dr. Kronecker mit seiner Urtheilsbcgründnng auf die „Ergebnisse" des ersten Prozesses, der in Folge der eingelegten Revision noch gar nicht rechtskräftig beendet ist. Da hört denn doch Verschiedenes auf. Der gesunde Menschenverstand erkannte sofort, daß das ein juristischer Anachronismus, ja eine Ungeheuerlichkeit sei, vor der die Justiz scblst nur durch die schleunige Anmeldung der Revision auch im zweiten Prozeß bewahrt werden konnte. Ein solches Urtheil können wir unmöglich ehrfurchtsvoll stillschweigend respektiren. Es kommt rlvch hinzu, daß wir den zweiten Richter nicht die bona fides Zutrauen können wie dem ersten Richter. Herr Dr. K r o n e ck e r kannte bei Begründung des zweiten Urtheils zweifellos nicht nur die „Ergebnisse" des ersten Prozesses, sondern wohl auch das, was ihm in der Presse gefolgt ist, die vielfachen Aufklärungen über bis dahin „dunkle Puntte," auf welche der erste Richter sein Urtheil gründete. Herr Dr. Kronecker wußte sogar, daß mit Beziehung hierauf die Revision des ersten Prozesses beantragt war. Wie er trotz alledem sei» llrtheil ans jenes Itrtheil stützen konnte, mag Juristen vielleicht verständlich sein, wir verstehen es absolut nicht und »leinen, daß Herrn Dr. Kronecker dabei — absichtlich oder unabsichtlich — etlvas — Menschliches passirt sei, was ja wohl Vorkommen kann, aber nicht Vorkommen soll und bei eineru Richter doppelt bedauerlich ist und bleibt. Man wird uns auch nicht glauben machen, daß er das ganze Erkeuiltniß, lvie es von Dr. Kronecker vorgetragen wurde, mit den Schöffen vorher Punkt für Punkt dnrchberathen habe. Endlich war die Haltung des Herrn Dr. Kronecker den Entlastungszeugen gegenüber eine so eigenthümlichc, daß diese wenigstens über allzu wohlwollende Behandlung seitens des Präsidenten sich nicht zu beklagen haben. In Summa: Herr Dr. K ro necker schieil uns persönlich mehr imb weitergchcnd au dem Prozesse intercssirt, als der Stellung und Würde des Richters angemessen erscheint. In solchen! Falle aber schwindet die Ehrfurcht und an ihre Stelle tritt ein ganz anderes, minderschönes und feierliches Gefühl, das wir nicht ucunen wollen, ans Respekt vor dem Amt, das des Königs ist, und das außer Herrn Dr. Kronecker noch andere verehrte Mäniwr bekleiden." In Folge dieses Artikels stellte der Präsident des hiesigen Landgerichts l, Herr Barde leben, gegen den verantwortliche» Redakteur des erwähnten Blattes den Strafantrag, worauf die Staatsanwaltschaft die Anklage erhob. Herr A s ch e nbrenn er bestritt im heutigen Termin die Absicht, Herrn Dr. .Kronecker zn beleidigen. Staatsanwalt Flickel führte hieraufans, daß der Artikel weit über die Grenzen einer erlaubten Kritik hinansgehe. Insbesondere enthalte der letzte Passus, in welchem Herrn Landrichter Dr. Kronecker vorgeworfen werde, daß er parteiisch Recht gesprochen und sich mit der Würde des Richters in Widerspruch gesetzt habe, eine sehr schwere Beleidigung. Er beantrage gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 300 Mark. Der Bcrtheivigcr des Angeklagte», Rechtsanwalt Wolfs ans Fürstenwalde, bemerkte daß der Vorwurf der Parteilichkeit in bcm Artikel allerdings enthalten sei, aber der Artikel wäre lediglich zur Wahrnehmung berechtigter Interessen geschrieben worden. Wenn es feststehe, daß das Blatt das Organ der christlich-sozialen Partei und Stöcker der geistige Vater der Partei und Leiter dieses Blattes sei, dann habe das Blatt die „Sohnespflicht" gehabt, nach Lage der Sache eine berechtigte Kritik zu üben. Die Absicht einer Beleidigung sei in keiner Weise vorhanden. Er bitte um Freisprechung seines Klienten und beantrage eventuell, de» Hofprediger Stöcker darüber zu vernehmen, daß er das Haupt der christlich-sozialen Partei und Leiter des Blattes sei. Ferner beantrage er die Vernehmung der im Prozeß Schmidt-Stöcker veruommeneu Entlastungszeugen darüber, daß sie nicht gerade wohlwollend be»