Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 87 (9.11.1885)
- Date
- 1885-11-09
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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1492 sehr gut ertragen. Aber selbst wenn in Folge dessen auch die Flcischprcise etwa */* Pf. pro. Pfd. gesteigert werden sollten, so würde dies für die Konsumenten auch keine unerschwingliche Steuer sein. Zum Schluffe weist Referent noch darauf hin, wie der Lehrer selbst die Besserung seiner materiellen Lage fördern könne, dadurch, das; er ununterbrochen an'seiner Fortbildung arbeite, um mit Erweiterung seiner Fähigkeiten sich die Berechtigung zu größercn Ansprüchen zu erwerben. In Wahrheit er- Inijmc oft das geistige Fortstreben der jungen Lehrer, wenn sie ans ihren idealen Jugendtränmen durch die rauhe Wirklichkeit geweckt werden; aber auch ein ernster und beharrlicher Wille vermag sich nicht leicht über den Druck der materiellen Lage zu höherm Fluge zu erheben. An der an den Bortrag sich anschließenden Debatte bctheiligten sich die Herren Gotthelf-Gcestcinünde, Eckmauu-Nieuburg, Sommer und Dr. David-Hannover li. a. nt. und wurde lebhaft bedauert, daß Referent auf das eigentliche Thema nicht eingcgangen sei. Es wurde daher von der Aufstellung von Thesen Abstand genommen. Hierauf rcferirtc' Herr Weinb erg-Bodcnfclde über „Mittel und Wege zur Erreichung einer definitiven Anstellung." Redner führte folgendes ans: Die eigentliche Ursache der unbefriedegendcu Lage der Lehrer findet Referent in dem Mangel der definitiven Anstellung. In dieser Beziehung seien die jüdischen Lehrer der Provinz Hannover gegen ihre christlichen Kollegen zurnckgesetzt. Darin, daß die jüdischen Lehrer schon mit dem ersten Examen die Berechtigung zu einer definitiven Anstellung haben, liege scheinbar ein Vorzug. Denn thatsächlich müsse dieselbe durch einen selbständigen Akt der Gemeinde oder der Behörde verliehen werden und finde ihren Ausdruck nicht in dem Prüfungszeugniß, sondern in der Anstcllungsurkunde. In Wirklichkeit seien nur die Lehrer an größeren Gemeinden definitiv angestcllt und dies erst nach längeren Kämpfen durch die Intervention der Regierung. In kleineren Gemeinden habe die Forderung der definitiven Anstellung seitens der Regierung zu einer Kündigung geführt. Darum sei eine Gleichstellung mit den christlichen Kollegen anzustreben, sodaß nach einem Provisorium von;; oder 5 Jahren allgemein eine definitive Anstellung stattfinde. Um diesen Preis werden die jüdischen Lehrer sich erforderlichen Falles noch einem 2. Examen unterziehen. Allerdings müßte dann dem jüdischen Seminar zu Hanover das Recht zur . Abnahme der 2. Prüfung eingeränmt werden, da es viel schwerer ist, die Prüfung an einer Anstalt zu machen, der man ganz fremd ist. Die mangelhafte Leistungsfähigkeit eines Lehrers aber rechtfertige nicht die Borcnthaltung einer definitiven Anstellung. Der christliche Lehrer, deffen Leistungen nicht genügen, kann auch nur in den ersten 5 Jahren versetzt werden, nach dem Ablauf des Provisoriums könne er nur zu einem Nachkursus an einem Seminar verurtheilt werden. Eine solche Bestimmung werden sich auch die jüdischen Lehrer gefallen lassen. Uebrigens dürfte sich die Gemeinde, die einen Lehrer beruft, nicht damit begnügen, den anznstcllcndcn Lehrer zum Probegottcsdicnft kommen zu lassen, sondern müßte sich von deffen pädagogischer Begabung überzeugen. Auch in der Verschiedenheit der religiösen Richtung des Lehrers von der in der Gemeinde herrschenden sei kein Bedenken gegen die definitive Anstellung. Gröbere religöse Ausschreitungen könnten auf dem Disciplinarwege gestraft werden. Wenn schließlich eine Gemeinde zu klein ist, um die Schule zu unterhalten, d. h. wenn dies wirklich der Fall ist und nicht nur als Vorwand dazu dienen soll, dem bewährten und betagten Lehrer das Gehalt zu kürzen, dann müsse die Schule aufgehoben werden. Nm das erstrebte Ziel zu erreichen, legt Referent zunächst den Lehrern ans Herz, den Stellenwechsel thunlichst zu vermeiden, denn durch die Ansässigkeit der Lehrer gewinne die Idee der definitiven Anstellung bei den Gemeinden immer mehr Boden, und dieselben werden sich gegen die Verwirklichung nicht mehr so sehr sträuben. Ferner schlägt er vor, in einer Eollectivpetition die Behörde nm eine den vorgeführten Bedenken Rechnung tragende Interpretation des Gesetzes von 1854 zu bitten. Zum Schluffe fügt der Vortragende noch einige Thesen hinzu, die aber, weil sie, wie der größere Thcil des Vortages selbst, dem eigentlichen Thema answcichen, von der Discussion ausgeschlossen werden. In der Debatte nimmt Levisohn-Verden das Wort, um ans Anlaß an die ihm persönlich widerfahrenen Unbilden den Wunsch anszuspreche», daß die Landrabbiner in der definitiven Anstellung sich mehr auf die Seite der Lehrer stellen mögen. (Schluß folgt.) Wochen-Kalender. Freitag, 13. Nov.,«. Kislew. Samstag, 14. Nov., 7. Kislew. «n Sabbat-Ausgang 5 Uhr 10 Min. (Mainzer Uhr).