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Der Israelit · 1885-08-13 · Heft 64 (13.8.1885) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 64 (13.8.1885)
Date
1885-08-13
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1093 Das hohe k. k. Ministerium des Innern geruhe den erwähnten Uebelständen abzuhelfen, allenfalls eine Verordnung zu erlassen, daß diejenigen jüdischen Handwerker, Arbeiter und Gewerbslcute, welche die Sabbatruhe nachweislich einhaltcn, von der Beobachtung der Sonntagsruhe dispensirt würden. (Oestr. Wchschr.) Wien, 7. August. Der heute vor dem Erkcnntnißgerichte zur Verhandlung gelangende Straffall ist insoferne von symptomatischer Bedeutung, als cs das erstemal ist, daß die Staatsanwaltschaft wegen aufreizender Ausrufe nicht die Anklage wegen Vergehens der Aufreizung, sondern wegen Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit erhob, da aus der Aufreizung eine Gefahr für das Leben und die körperliche Sicherheit von Menschen entstehen konnte. Angeklagt ist der Milchhändler Joseph Gastl, Leopoldstadt, Pazmanitengasse Nr. 7 wohnhaft, nach § 87 St. G. (eine aus Bosheit unternommene Handlung). Der Anklage liegt Folgendes zu Grunde: Am 11. Juli Abends verursachte der 17jährige Fleischhauergehilfe Eggershammer im „Hotel du Nord" in der Kaiser-Josephstraße einen Exeeß, indem er die Geschäftsführers-Gattin Caroline Steiner zuerst beschimpfte und dann mit dem Fuße stieß. Auf das Rufen der Frau kamen der Hausknecht Joseph Schönbeck und ein Kellner zu Hilfe, welche den Eggershammer schlugen und, als er entfloh, auf die Gasse verfolgten. In Folge ^dieses Exceffes hatten sich alsbald auf der Gasse vor 'dem Hotel mehrere hundert Menschen angesammelt, welche bald eine drohende Haltung gegen den Hausknecht Schönbeck annahmen. Um diese Zeit soll sich nun — nach den Aussagen mehrerer Zeugen — der Angeklagte Joseph Gastl unter die erregte Menge begeben und gerufen haben: „Heraus mit den Juden! Schlagt's die Juden nieder! Haut's die Juden nieder! Haut's ihnen die Fenster ein!" Die angesammelte Menge nahm in der That eine drohende Haltung an und machte Miene, in das Hotel einzudringen, wobei es ohne Gewaltthätigkcitcn und Beschädigungen gewiß nicht abgegangen wäre. Die Qualificirung der That Gastl's zu dein Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit wird in der Anklage folgendermaßen begründet: „Nachdem das Verhalten Gastl's zur kritischen Zeit und am kritischen Orte eine imminente Gefahr begründete, daß die Menge sich an den Insassen des Hotels sowohl als an dem Eigenthum vergreifen könnte, nachdem diese Gefahr nach den turbulenten Vorgängen im zweiten Bezirke anläßlich der ReichsrathSwahl am 1. Juni 1885 nicht blos eine sehr naheliegende, sondern auch für Jedermann leicht erkennbare und einleuchtende war, mußte die dem Joseph Gastl zur Last fallende Handlungsweise als das Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit nach § 87 qualificirt werden." Den Vorsitz in der Verhandlung führt Landesgerichtsrath v. Riedl, die Anklage vertritt Staatsanwalts-Substitut Dr. Feigl, die Vertheidigung führt Dr. Karl Fuchs. Der Angeklagte bestritt, die Ausdrücke gebraucht zu haben. Er sei über die Mißhandlung des Eggershammer durch den Hausknecht erregt gewe- .sen und wollte die Arretirnng des Hausknechtes veranlassen. Antisemitische Ausrufe liegen ihm ferne, denn er sei gar kein Antisemit; seine Kundschaften seien meist Juden, und er könne durch ein von vielen Juden ausgestelltes Schriftstück Nachweisen, daß er stets konfessionellen Frieden gehalten habe. In der Polizei-Note heißt es, daß Gastl weder dem Neformvereine, noch dem Deutschnationalen Vereine angehöre, und daß von einer Agitation desselben für antisemitische Zwecke nichts bekannt. sei..-. Von den Zeugen bleiben mehrere dabei, daß Gastl die Ausrufe wirklich gebrauchte, während andere Zeugen die Rufe theils gar nicht oder wenigsten nicht von Gastl selbst gehört haben wollen. Die Verhandlung nahm einen für den Angeklagten Gastl günstigen Verlaus und bot bctu Verteidiger Dr. Karl Fuchs Gelegenheit, den Nachweis zu führen, daß in objektiver Beziehung das Verbrechen nicht begründet sei, da keine wirkliche Gefahr vorhanden war, und in subjektiver Beziehung nicht, da Gastl gar nicht Antisemit sei. Der Gerichtshof pflichtete diesen Ausführungen bei und sprach Gastl frei. Aus Niregyhäza wird uns folgende köstliche Geschichte mitgetheilt: Ein bekannter Krawallmacher erschien am 3. dieses an der Spitze mehrerer Antitisemen vor dem Stadthauptmann Julius Kerekrety und erzählte die schauderhafte Geschichte, daß die 13jährige Marie Rousek cs nur seinem Dazwischenkommen verdanke, daß sie bei dem Juden Elias Friedmann nicht das Opfer eines rituellen Mordes geworden ist. (Herr Elias Friedmann ist eine sowohl inNiregyhüza, als' in der ganzen Umgebung durchaus geachtete Persönlichkeit.) Herr Kerekrety ließ sich die Geschichte.genau erzählen, beorderte dann zwei handfeste Konstabler zu sich, bei deren Anblick der hiesige Geselle Verhovys voll Glück und Wonne den ausgezeichneten Stadthanptmann zu lobpreisen begann;

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