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Der Israelit · 1885-08-03 · Heft 61 (3.8.1885) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 61 (3.8.1885)
Date
1885-08-03
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1045 Posen. Dem sicbcnundvicrzigstcn Bericht über den Stand und die Verwaltung der israelitischen Waisen-.Knaben-Ansta!t zu Posen (Jahr 1884) entnehmen wir: Unsere Wünsche und Hoffnungen aus Erweiterung der Anstalt sind ihrer Verwirklichung nicht viel naher gerückt, da ans den Gemeinden der Provinzen nur selten eine thatkräftige Unterstiitzrrug uns zufticßt, was um so bedauerlicher ist, weil grade ans der Provinz zahlreiche Gesuche um Ausnahme von Waisen cinaehcn, die nur znm geringsten Theil berücksichtigt werden können. Tie Anstalt gewahrte im verflossenen Jahre 22 Zöglingen freien Unterhalt. Neu ausgenommen wurden im Laufe des Jahres zwei Zöglinge, ebenso zwei entlassen und in die Lehre gegeben. 6 Lehrlinge stehen unter der Obhut der Anstalt. An Dotationen und Legate gingen 6600 Mark ein. Tic Einnahmen betrugen l o,o.{6 Mark, wovon 11,021 Mark verausgabt wurden. Oestcrr.-ll ngar. Monarchie. Pcsth. Im Ortc Bartü (Komitat Mürmarüs) wurden zwei Inden, Samuel Lar und Nanali Mcndclawüsch angcklagt, den Richter Hosda ermordet zu haben. Ter Prozeß, über welchen wir bereits schon einmal berichtet haben, kam mehrere Mal zur Verhandlung. Tic gegen die Angeklagten ausgetretenen Zeugen haben sich als falsch erwiesen und theils haben sic sogar ihre belastenden Anssagen widerrufen. Ter Hauptgrund, aus welchen sich die Anklage stützt, ist der Umstand, daß der Richter Johann Hosda ein Judenfeind war, cs können ihn also — so behauptet die Anklage — nur Juden ermordet haben! Zuerst kam der Prozeß in Marmaras-Szigct zur Verhandlung, wo der Gerichtshof die beiden Angeklagten „in Ermangelung von Beweisen srcisprechcn mußte. Tie königliche Tafel in Budapest bestätigte dieses frei sprechende Urthcil, die höchste Instanz jedoch, die „Kurie", vernrtheilte beide Angeklagte zu 12 Jahren Zuchthaus. Samuel Lax verlangte eine neue Untersuchung, diese wurde cingeleitet und kam die Sache nochmals vor dcm Gerichtshöfe kn Marmaras-Sziget zur Verhandlung. Diesmal sprach auch der Szigcter Gerichtshof die Angeklagten schuldig und vernrtheilte sie zu je 12 Jahren Zuchthaus. Nun appcllirten die Bernrthciltcn wieder an die königliche Tafel, welche seiner Zeit das freisprechende Uriheil bestätigt hatte. Aber auch die Tafel bestätigte in der am 21. d. Mts. stattgesnndenen Verhandlung die Berurtheilung. Jetzt kommt die Angelegenheit zum zweiten Mal vor die Kurie, und bleibt den Berurtheilten nur die eine Hoffnung, daß sich auch die höchste Instanz — wie die beiden ersten — widersprechen und die Freisprechung anordncn wird. Wie dunkel sind doch die Wege der ungarischen Justiz! Nomau, 16. Juli. In österreichischen Blät- . lern findet sich folgendes Schreiben eines Herrn Isaak Schönfeld, welches einen bcachtenswcrthen Beitrag - zur Kennzeichnung rumänischer Zustände liefert. Taffclbe lautet: „Ich bin in Verdicnstangclcgcnheit mit einem mir von der löbl. k. k. Bczirkshauptmannschaft Kolomca ertheilten Reisepaß nach Rumänien gekommen, und zwar nach Jassy, um mir eine Anstellung zu suchen, begab mich gesetzmäßig in Jassy zum k. k. General-Konsulat, erlegte daselbst meinen gütigen Reisepaß, über welchen mir vom obigen k. k. General-Konsulate gemäß der zwischen Oesterreich-Ungarn und Rumänien bestehenden Konvention ein Matrikelschein mit dem Bemerken ansgefolgt wurde, daß ich auf Grund desselben im Sprengel dieses Konsulats mir einen Dienst suchen, kann und ich von keiner Behörde attaquirt werden würde. Ans Grund dessen wurde ich in diesem Sprenge! in einer Herschaftspachtnng bcdicnstct, und zwar seit dcm 1. Mai l. I. Im Laufe des Monats Juni wurde ich von dcm Vorsteher dieser Hcrrschafts- Gemciudc (Primär) vorgeladc», auf einen Wagen unter Bewachung mit anfgepflanztem Bajonett wie ein Verbrecher sammr meinem Matrikelschcin anfgeladeu und zur Präfektur nach Roman abgcscndct; daselbst augelaugt warf mau mich in einen Kerker, wie einen der schwersten Verbrecher, ohne mit mir zu verhandeln oder ein Protokoll aufzunchmcn, und ich schmachtete in diesem Kerker 21 volle Tage, ohne daß man Jemanden zu mir ließ, und wenn ich mit Jemandem sprechen wollte, wurde ich mißhandelt. Heute, nach Verlaus von 21 Tagen, ließ mich der hiesige Polizei-Direktor vorführcn und ohne mir den Matrikelschein anszufolgcn, entließ er mich. Notiz. In Bezug auf meinen Artikel „'i’einnfmiflcn zur tfllinnbifdjen Sprachnnb Sachkunde", tut Hauptblatt von Nr. 55 dieser Zeitschrift, geht mir von mehreren Seiten die Mitthciinng zu. daß die von mir int Namen Rappapoit's rnitgekheitlc Erklärung, sich bereits tut pry r.*~ ne? befindet. ferner haben sich daselbst folgende Druckfehler eingcschlichen: S. 2. Kolumne gegen Ende soll es heißen gleiten" statt „leiden." Der Schlußpassus des Artikels soll so lauten: Diese ganze Konjektur ist daher nur eine schillernde Seifenblase-, die bei näherer Untersuchung n. f. w. Dr. H-ch. E. ZBochen-Kalender. ureitag, 7. August, 26. Ab. * Tamstag, r*. August. 27. Ab. 'i 's ,nnn p*ao ,nto Sabbat-Ausgang 8 Uhr 20 Min. (Mainzer Uhr.) Dienstag, 11. August. 30. Ab W» n"-n 'i* üv Mittwoch, 12. August. I. ISlnl btü n""n'3 Dl’ \

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