Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 56 (16.7.1885)
- Date
- 1885-07-16
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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949 Volksversammlung d!e unreinliche SchlagundWitzworte desDemagogen auSmünzen, als Seelsorger das Vertraue» von Gemcindcmitgliedern der verschiedenen politischen Denkart n in Anspruch nehmen und als politischer Parteiführer die Partcileidenschaften anschürcn helfen und die Gegner mit Schimpfwörter! ttaktire», das sind schlechterdings unverträgliche Dinge. Ob in dieser Hinsicht dem öffentlichen Recht- und Anstandsgefühl nunmehr eine Folge gegeben werden wird, muß man abwarten. Wir haben, unserer Meinung über den Prozeß und seinen traurigen Helden schon zu wiederholten Malen Ausdruck gegeben und können uns daher damit begnügen, die vornehmeren Stimmen aus Presse und Publikum unserem Lcserkcise zu unterbreiten. Berlin, 10. Juli. Die bekannte Beleidigungsklage des aus Berlin ausgewiescnen Schriftstellers Herrn Dr. Kohut gegen den verantwortlichen Redakteur des sogenannten Witzblattes „Die Wahrheit", Herrn de Grousili crs, kam gestern vor der Bcrufnngskammer des hiesigen Landgerichts!, zur Verhandlung. Das genannte antisemitische Blatt brachte bei Gelegenheit der Ausweisung des Herrn Dr. Kohut in ein und derselben Nummer nicht weniger als vier Artikel, die sich kn geradezu uufläthiger Weise mit dem Ausgewiescnen beschäftigten. Die beleidigenden Artikel ttcffcn indes; nicht blos Herrn Dr. Kohut, sondern auch deffen Ehefrau, die in der niedrigsten Weise angegriffen worden ist. Ter versuchte Wahrheitsbeweis ist dem Angeklagten vollständig mißlungen, denn von alle» Behauptungen der „Wahrheit" hat sich nur die eine einzige als wahr herausgcstcllt, daß Herr Dr. Kohut Jude ist. Bei der Frau K oh nt trifft aber auch das nicht einmal zu, denn diese ist eine Christin. Das Schöffengericht nahm seiner Zeit an, daß die vier in derselben Nummer enthaltenen Beleidigungen nur durch seine einzige Handlung begangen seien und vcrurtheilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 75 Mark, wobei als. strafmildernd der Umstand angenommen wurde, daß der Angeklagte in der antisemitischen Bewegung stehe und sich die Lebensaufgabe gestellt habe, die Auswüchse des Judenthums zu geißeln. Der Kläger hat gegen dieses Crkenntniß sowohl bezüglich des Strafmaßes, als auch betteffs der Annahme, daß die Beleidigungen nur durch eine Handlung begangen seien, die Berufung eingelegt. In den» gestrigen Berufungstennin charakterisirte der Vertreter des persönlich erschienenen Klägers, Rechtsanwalt Dr. F r i e d m a n n, die antisemitischen Hetzereien und führte aus, daß die Hökerwciber wegen nnfläthigerSchimpfereien oft recht empsindlich, unter Umständen sogar mit Gefängniß, bestraft würden, wiewohl cs lange nicht so schlimm sei, wenn eine ungebildete Frauensperson mit stinkenden Worten hcrumwcrfe, als wenn dies ein gebildeter Mann thne. Der Angeklagte habe den Kläger, der ein chrenwerthcr Manu sei und der nur als Ausländer ansgewiesen worden, mit Koth beworfen, weil er ein Jude sei; ja, selbst die Frau des Klägerssei in uuqualifizirbarer Weise angegriffen worden. Wenn der erste Richter die antisemitische Tendenz des Angeklagten als strafmildernd angenommen habe, so sei dies unlogisch, denn hier handle cs sich nicht um Auswüchse des Judenthums, die zu geißeln wären. Der Gerichtshof erkannte hierauf dahin, daß die Beleidigungen zwar nur durch eine Strafthat begangen seien, doch müsse das vom ersten Richter festgesetzte Strafmaß erheblich erhöht werden. Die „ Wahrheit" habe die Tendenz, die Auswüchse des Judenthnms zu geißeln. Man möge über diese Tendenz denken, wie man wolle, so viel stehe fest, daß in Artikeln, wie die vorliegenden, nicht die Auswüchse des Judenthums gegeißelt würden. Hier habe aber der Angeklagte zwei bestimmte Personen, bei denen von Auswüchsen des Judenthums keine Rede sein könne und von welchen die eine nicht einmal der jüdischen Religion angehöre, im Auge gehabt. Mit Rücksicht auf die außerordentliche Groblichkeit der Beleidigungen sei die Strafe auf 300 Mark eventuell auf 30 Tage Gefängniß erhöht worden. Die Kosten der Berufung haben die Parteien zur Hälfte zu tragen. Magdeburg, n’rw u-si vrosüa utnp -wr« D’T. Gelobt sei Gott, der uns durch seine Gebote geheiligt und nns befohlen hat, die Hände zu waschen. Diese Worte, welche wir beim Händewaschen vor Tisch n. s. w. sprechen, stellen wir als passendes Motto vor die folgende Mittheilung. Einem jüngsthin im Verein für öffentliche Gesundheitspflege in Magdeburg gehaltenen vorzüglichen Vortrage des in der mcdicinischcn Welt hochangeschencn Oberarztes Dr. Aufrecht „lieber die Cholera" entnehmen wir die folgenden Sätze: „Für die Ursache der Cholera halte ich den von Dr. 57 och entdeckten Kommabacillns. Um den Cholcrabacitlus sich vom Leibe zu halten, must man stets den eigenen Händen die äußerste Sauberkeit angedeihcn lassen, vor Allem vor jeder Mahlzeit sich die Hände waschen. Ich bin ebenso überzeugt, daß oft dagegen verfehlt wird, wie ich überzeugt bi», daß unsere Hände besonders die der Kinder, für die Entstehung einer sehr große» Zahl von