Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 48 (18.6.1885)
- Date
- 1885-06-18
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXVI. Jahrgang. Erste Beilageju Ar. 48 -es Israelit. Leitender Artikel. Prozeß Stöcker. Berlin, 13. Juni 1885. Gestern Abend habe ich Ihnen durch ein Telegramm das Hauptergebniß der gestrigen Verhandlung mitgetheilt. Es betrifft die Ajfaire Ewald; ich will dieselbe ausführlicher niittheilen. Rechtsanwalt Sachs ergriff das Wort und sagt: Auf Gnmd einer sprciellen Instruktion will ich einen Beweisantrag stellen, wegen dessen ich die Herren Tutzauer, Görcki und Kreuz geladen habe. Ich lege auch noch auf das Zeugniß des Stadtverordneten Ewald werth. Derselbe konnte aber leider nicht geladen werden. Er ist bekanntlich aus Berlin ausgewiesen worden und befindet sich gegenwärtig in Brandenburg. Ich ersuchte das Polizeipräsidium um freies Geleit für Ewald, das Gesuch wurde aber abgelehnt, ich wandte mich darauf telegraphisch an den Minister des Inneren. Der Minister fand aber keine Veranlassung, den Bescheid des Polizeipräsidiums zu. ändern. Die Sache, die ich hier unter Beweis stelle, ist folgende: Am 24. Januar d. I. fand hier ein Beleidigungsprozcß der Herren Tutzauer, Görcki und Ewald gegen Berndt statt. Herr Stöcker wurde dabei als Zeuge vernommen und sollte darüber äussagen, ob er mit Ewald wegen polizeilicher Angelegenheiten unterhandelt habe. Herr Stöcker erklärte unter seinem Eide, er sehe den Ewald zum ersten Male. Nun sollen die geladenen Zeugen bekunden, daß Herr Stöcker Herrn Ewald vor der in Rede stehenden Gerichtsverhandlung in Versammlungen gesprochen habe. — Staatsanwalt Weichert: Angesichts dieser schweren Beschuldigung muß ich doch bitten, die Akten zu beschaffen, um das betreffende amtliche Protokoll über jene Verhandlung einzusehen und die Authentizität derselben sestzustellea. Es wird das Protokoll gebracht, verlesen und bestätigt, daß Herr Stöcker, nachdem er ausgesagt habe, er sehe Ewald zum ersten Male, vereidigt worden ist. — Vors, (zu Stöcker): Waren die Borgänge bei jenen Versammlungen nicht derartig, daß sie sich nöthwendig dem Gedächtniß einprägen mußten? — Stöcker: Ich gebe gerne zu, daß Alles sich so zugetragen. — Vors.: Hier steht Ihre Aussage: Sie sehen Ewald zum ersten Mal. Hat Sie der Richter nicht darauf ausinerksam gemacht, daß es besser gewesen, Sie hätten gesagt, Sie erinnern sich seiner nicht? — Stöcker: Es wäre natürlicher gewesen, wenn ich so ausgesagt hätte. Aber ich kannte ihn gewiß nicht. — Vors.: Ich betone, daß mir jedes persönliche Sentiment fernliegt; wenn ich aber ein solches hineinlegte, so bitte ich nochmals, es nur in dem Sinne aufzufassen, daß ich der Beweisführung eine Direktive geben möchte. Aus diesem Gninde sagte ich, es wäre vielleicht besser gewesen. Sie hätten geäußert, Sie erinneni sich nicht, Ewald gesehen zu haben, zumal es sich um eine unerhebliche Sache handelte. — Rechtsanwalt Sachs: Es ist ganz gleichgültig, ob es sich um erhebliche oder unerhebliche Dinge handelt. Das Reichsgericht hat bereits mehrere Entscheidungen kassirt. die von der ersten Instanz darauf begründet waren, daß die Sache unerheblich sei. Es kommt also auf die Erheblichkeit der Zeugenaussagen hierbei nicht an. — Rechtsanwalt Munckel: Ich kann auf die Vernehmung des Ewald nicht verzichten. Stöcker wußte, daß es nöthig geworden war, jede Verbindung mit den Socialde>nokraten zu leugnen. Er hat die stärkste Form dieser Ableugnung absichtlich gewählt und gesagt, er sehe den Ewald zum ersten Mal. — Die Vertheidigung muß daher auf der Vernehmung Ewalds bestehen. — Tutzauer: Ich habe oft davon reden hören, daß Ewald in Verbindung mit Stöcker getreten sei, ich war nicht in der Versammlung im Gesellschaftshause, kann also darüber nichts aussagen. — Bors.: Wurde in dem Termin nicht erwähnt, daß Stöcker den Ewald doch gekannt habe? — Tutzauer: Nein! Doch bemerke ich, daß draußen viele Leute über das Benehmen Stöckers die Köpfe schüttelten und meinten, derselbe habe nicht korrcct ausgesagt. — Vors.: Wurde in der Sitzung selbst hervoraehoben, daß dieser Ewald und kein Anderer gemeint war? — Tutzauer: Gewiß! — Vors.: Wissen Sie sonst etwas? — Tutzauer: Nein! — Görcki: Ich war ebenfalls in der Versammlung, die einberufen wurde, weil Ewald von einem gewissen Richter angegriffen. — Vors.: Von was für einem Richter? — Görcki: Nun, von dem bekannten Parlamentarier. (Große Heiterkeit.) — Vors. : War Ewald auf dem Podium, wo der Vorstand und der Schriftführer saßen? — Görcki: Ewald war auf dem Podium, während Stöcker sich mit in der Versammlung befand. Ewald wendete sich. Allen bemerkbar, mit lauter Stimme an Stöcker und schloß mit den Worten: Sprechen Sie zu mir, Herr Hofprediger? Antworten Sie mir! — Stöcker kam auf das Podium, hier standen die beiden Männer. Stöcker und Ewald, eng beieinander, Auge in Auge. In dern erwähnten Termin sollte Stöcker auf seinen Eid bekunden, ob er Ewald kenne. Er antwortete dagegen: „Ich sehe den Mann ztlm ersten Male." Wir loaren alle perplex über diese Aussage und in der größten Erregung. Wie war es möglich, daß es ihm außer Gedächtniß gekommen, daß er ihn mehrmals vorher gesehen? — Vors.: War Ewald in dem Termin anwesend? — Görcki: Ja! — Vors.: Wie sieht er aus? Hatte er ein scharf plononcirtes Gesicht? — Görcki: Das ist ja ganz subjektiv, wie es jedem Einzelnen vorkommt. Einer hält Züge für markirt, der Andre nicht. — Vors.: Giebt es irgend einen Anderen des Namens Ewald? — Görcki: Meines Wissens keinen, der öffentlich auftrat. — Hat die Vertheidigung besondere Anträge zu stellen? — Rechtsanwalt Sachs: Wir können auf die Vernehmung Ewalds nicht verzichten. — Rechtsanwalt Munckel: Es ist nicht nur in unserm Interesse, sondern auch in dem des Hern: Stöcker selbst, daß Ewald vernommen werde. Denn was Stöcker vor Gericht ausgesagt, daß er Ewald zum ersten Male sehe, war, wenn es sich erweist, daß gerade dieser Ewald in jener Versammlung gewesen, ein ossenbarer Meineid, sei e3 ein wissentlicher oder fahrlässiger. Auf die Persönlichkeit Ewald kommt Alles an. Wir wissen jetzt, daß Stöckers Aussage vor Gericht Sensation erregt, daß auch Andere sich über diese Aussage gewundert haben. Dieser Verdacht, daß Stöcker einen Meineid geleistet, wird fortbestehen, wenn der Minister nicht seinen Widerspruch aufgiebt und Ewald die Rückkehr nach Berlin gestattet. Berlin wird durch die kurze Anwesenheit deS Mannes nicht in Gefahr kommen. Andernfalls beantrage ich die Vernehmung Ewalds in Brandenburg. — Vors.: Es ist dies ein formeller Antrag, über den ich mich jeder Erklärung enthalte. Der Staatsanwalt verlangt noch eine Vernehmung Stöckeri über die Versammlung in der Tonhalle im Jahre 1881. — Stöcker: Ich erinnere mich nicht, daß irgend Jemand von der Polizei verhaftet und hinausgeführt worden sei. — Staatsanw.: Es wird mir soeben Nachricht gegeben, daß sich ein Zeuge gefunden, der Kriminalkomissar Schöne, welcher konstatiren könne.