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Der Israelit · 1885-06-15 · Heft 47 (15.6.1885) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 47 (15.6.1885)
Date
1885-06-15
Page
– (sequence 11)
Language
German
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781 der Neuzeit der ottomanische Hof zu Konstantinopek, der keine Hoffcstlichkeit Vorbeigehen ließ, ohne daß Seiltänzer ihr Scherflein zur öffentlichen Festesfreude beitrugen. Da war es nun bei der Verheirathung der Tochter Mahomed IV. im Jahre 1675, daß, wie Schudt nach einer Reisebeschreibung de la Croix' erzählt, zwei Seiltänzer, ein Jude und ein Türke das Thurmseil zu besteigen hatten. Jeder trug ein Kind auf dem Rücken und schoß dreimal einen Pfeil ab. Als sie nach vollbrachtem, reichlich applaudirtem Gang denselben noch einmal wiederholen wollten, brach unter Beiden ein Streit aus, wem der Vorrag gebühre; der Jude behauptet die Reihe sei an ihm, auch sei er eben schon ganz vorbereitet, während der Türke geltend machte, daß ihm als guten, gläubigen Muselman die erste Rolle zukomme. Dieses gewichtige Argument war durchschlagend, und der Jude mußte seinem türkischen Rivalen die Ehre des Vorantritts lassen. Dieser hatte aber die Bahn noch nicht zur Hälfte durchmessen, als das Seil brach, der Türke herabfiel, im Fallen auf einen Armenier traf, der lobt zusammenbrach, während der Gaukler selbst mit einem Beinbruch und dem Verlust einiger Zähne davonkam. Frankfurt a. M. Wie verlautet soll der verstorbene Herr Arthur May 60,000 M. für Wohlthätigkeitsstiftungcn hinicrlasscn und der Stadt die llebcrwachung dieses Kapitals und die Sorge für Einsetzung eines Vcrwaltungskörpers übertragen haben. Auch einzelne Wohlthätigkcits - Anstalten sind noch bedacht worden, doch hat der Erblasser in diesen Fällen keine bestimmten Summen ansgesetzt, vielmehr seinen Erben die Normirnug derselben nach ihrem Ermessen anheimgegeben. Frankfurt, 9. Juni. In der heutigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung interpcllirte Herr Drill, wie weit die Verhandlung mit der israelitischen Gemeinde wegen Niederlegung ihres Schlachthauses gediehen seien. Da der Herr Oberbürgermeister nicht alsbald erwiderte, so antwortete Herr Rosenthal, als Vorstandsmitglied der israelitischen Gemeinde, daß diese die Schuld an der Verzögerung nicht treffe, da sie auf ihre ausführliche Eingabe vom 4. Juni v. I. vom Magistrat noch keine Antwort erhalten habe. Das Schlachthaus ohne Entschädigung abzutreten, sei die Gemeinde nicht in der Lage, da dasselbe an Schlachtgebühr und Miethe zwischen 11,000 und 12,000 M. cintrage und die Gemeinde sich in keiner günstigen finanziellen Stellung befinde, sondern durch Wegzug und Tod wohlhabender Mitglieder stets ihre Steuereinnahmen abnehmen sehe. Der Herr Oberbürgermeister fügte hinzu, daß die Verhandlungen schwierig seien und bis zur Vollendung des neuen Schlachthauses keine so große Eile hätten. Er hoffe, daß bei beiderseitigem Entgegenkommen die Verhandlungen zu einem gedeihlichen Ergebnis; führen würden. Herr Rosenthal erwiderte, die israelitische Gemeinde habe bereits durch ihren Vorschlag gezeigt, daß sie finanzielle Opfer nicht scheue, wenn cs gelte, allgemeine städtische Interessen zu fördern, müsse aber auch ihrerseits ein gewisses Wohlwollen seitens des Magistrats erwarten dürfen. O e st e r r. - U n g a r. Monarchie. Wien, 6. Juni. Der Eolportenr Alois Heller, ein in ärmlichen Verhältnissen lebender Mensch, wurde vom Bezirksgerichte Neulengbach wegen einer Uebertrctnng gegen das Preßgcsetz zu einer Geldstrafe vernrtheilt, welches Erkenntnis; das Kreisgericht St. Pölten als Appell-Gerichtshof bestätigte. Heller richtete nun an das Krcisgcricht St. Pölten eine Zuschrift, in welcher er die Beschuldigung erhob, daß das Urtheil nur deshalb bestätigt worden, weil er ein Jude sei; er habe geglaubt, gerechte und nicht antisemitische Richter zu finden. Zur Begründung dieser Ansicht führte er auch an, daß der Vorsitzende ihn „angcschrien" habe. Auf Grund dieses Briefes wurde Heller vom Bezirksgerichte Neulengbach wegen Amts-Ehrenbclcidignng zu drei Wochen mit Fasten verschärften Arrests vernrtheilt. Gegen dieses Urtheil meldete Heller die Berufung an, über welche heute das Wiener Appelgericht als delegirte Gerichtsbehörde zu entscheiden hatte. Heller bemerkte, der Vorwurf des Antisemitismus könne ja doch keine Ehrenbeleidigung sein, da sich gegenwärtig auch hohe Herrn, nämlich Abgeordnete und Doctoren, zu demselben bekennen. Der Vorsitzende, Landesgerichtsrath Preis;, erwiderte hierauf, das; Richter, welche nach gleichem Rechte über Angehörige aller Eonfessionen urthcilcu müßten, selbstverständlich hiebei niemals Gehässigkeit gegen eine Eonfession bekennen dürften. Ter Appcllsenat verwarf die Berufung im Punkte der Schuld, setzte jedoch die Strafe auf eine Woche mit Fasten verschärften Arrests herab. In der Begründung wurde hervorgchoben, daß in dem von dem Angeklagten zugestandenermaßen geschriebenen Briefe dem Appcttsenate in Pölten der schwerste Vorwurf gemacht wird, der gegen Richter erhoben werden kann: die Beschuldigung der Ungerechtigkeit und der Parteilichkeit aus Racenhaß. Was die Angabe des Angeklagten betrifft, daß der Vorsitzende ihn angcschrien, so könn-

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