Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1885-06-08 · Heft 45 (8.6.1885) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 45 (8.6.1885)
Date
1885-06-08
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2446951-2449503-2449545--22305-2511920
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

XXVI. Jahrgang. Beilage ju Ur. 45 -es Israelit. Leitender Artikel. Literarische Hlotiz. Mit Bezug auf meine in Nr. 35 des „Israelit" veröffentlichte Erklärung der schwierigen Talmudstelle in Joma 75 a. sind mir, außer der dankenswerthen Mittheilung des Herrn S. B. in Aschasfenburg, noch verschiedene Bemerkungen zngegangen, von denen, ich die folgenden zur Kenntnis; des Leserkreises dieser Blätter bringe, soweit sie zur Klarstellung meiner Erklärung Anlaß bieten. Ich werde mich m-t Rücksicht ans den verfügbaren Raum möglichst kurz fassen. Herr Josef Perlstein aus Kopenhagen meint, meine Darstellung der Sache, wie Rabba sich mit dem Kürbiß abkühlte, involvire einen dreifachen -iid’n. Erstens sei niEBrfc rue by rem verboten; zweitens sei bei diesem Vorgänge zu befürchten ndk» udc nd*; und drittens sei diese Art der Verwendung verboten wegen pbis "joen. Darauf habe ich zu bemerken, daß der geehrte Einsender den Beweis dafür schuldig geblieben ist, daß dieß n'Eur-fc ruo by neiu sei. Betreffs des zweiten Eiuwurfes verweise ich nur auf pr mrsp im Schulchan Aruch 511, 2 und daselbst 324, 6 womit auch der dritte w (?) entfernt ist. Wenn, wie der Herr Einsender auf:>"nv 'n h"riD hinweist, sogar das Berühren von Eßwaaren verboten ist, so gilt dies nur für unseren in der angeführten Schulchan-Aruchstelle recipirteu Minhag, abgesehen davon, daß ein roher Kürbiß nicht genießbar ist und gewöhnlich, wie ebenfalls aus der zweitell angeführten Stelle erhellt, als Viehfutter gebraucht wurde; vrgl. Schabath 1291). und Nedarim 49 b. Herr M. Schlesinger aus Bodrog Kereßtur bemerkt wieder in Bezug auf meine Erklärung, daß meine Auffassung des Wortes Npu* als junger Kürbiß, besser zur Ansicht Toßafoths passe, weil nach derselben für junge Kürbisse kein eigener Name existire, während nach Raschi die andere Erklärung vozuziehen wäre, weil ja nach demselben junge Kürbisse einen eigenen Namen, so’än haben. Darauf bemerke ich, daß ich meine Erklärung nur deßhalb so vertheilt habe, wie ich dies in meinem Aufsatze darlegte, damit beide Erklärungen mit der Lesart bei Rabbinolvitz dem Sinne nach übereinstimmen sollen. Selbstverständlich sind beide Erklärungen sowohl nach Raschi als auch nach Toßafoth zulässig, wenn mau von dieser Lesart absieht. Pr. H—ch. E. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Münster bei Dieburg, 2. Juni. Ein sehr beklagenswerther Vorfall trug sich in der Nacht vom Sonntag auf Montag hier zu. Einem im ganze» Orte als sehr jähzornig bekannten Metzgersohn (Vogel) war ein Schabernak gespielt worden, indem wider die Fensterscheiben seines Schlafzimmers geklopft wurde, wobei auch mehrere Scheiben zerbrochen sein sollen. Der Mctzgersohn sprang hierauf ans dem Bett, eilte halbbekleidet auf die Straße und stieß einem davoneilenden Burschen (Bader), den er bis in dessen Hof verfolgte, das Schlachtmesser in die Brust und zwar so unglücklich, daß das Herz getroffen wurde und der Verletzte nach wenigen Minuten den Geist aufgab. Der Thäter wurde noch in der Nacht geknebelt in das Gefängnis; gebracht; heute früh erschien das Gericht von Groß-Umstadt, um den Thatbestand aufzunehmen. Stuttgart. Die schreckliche Lage unserer Glaubensgenossen in Rumänien fordert die Theilnahme aller fühlenden Menschen, gewiß aber in erster. Linie das Mitgefühl und die Hilfsbereitschaft aller jüdischen Herzen heraus. Geradezu haarsträubend klingen ja, um nur Einzelnes heranszugreifen, die Fälle des Misbranchs der Amts- und Dienstgewalt oder gar solch' unerhörte Vorkommnisse wie die in der Papierfabrik zu Baccan, und dabei die beständige Unthätigkeit der zum Einschreiten berufenen Behörde, wovon die „All. Jsr. Univ." zu berichten weiß. Da nun seine Majestät der König von Nuniänieu, herbeigerufen durch das Hinscheiden Höchstihres VaterS, Seiner König!. Hoheit des Fürsten Karl Anton, gerade in Sigmaringen weilt, so dürfte wohl die Frage naheliegen, ob nicht einige, ihrer Stellung gemäß dazu geeignete, jüdische Männer dem Könige in einer nachzusuchenden Audienz das Trostlose der Situation unserer Glaubensgenosien vor Augen führen und die Verbesserung ihrer Lage an's Herz legen sollten? Wer weiß, ob jemals die ungeschminkte Wahrheit

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.