Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 39-40 (18.5.1885)
- Date
- 1885-05-18
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2449503-2449541--22197-2511860- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XXVI. Jahrgang. Erste Mage zu Nr. 39 & 40 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. ^Wien, den 8. Mai. Die „Reue Freie Presse" verösientlicht einige hochinteressante Briefe. Das genannte Blatt schreibt: „Die unter dem Namen der antisemitischen Bewegungen bekannte Agitation, welche — eine der seltsamsten Verirrungen des Zeitgeistes — die bestehende Unzufriedenheit der mittleren Classen mit ihrer socialen und wirthschaftlichen Lage auf die Juden abzulenken sucht, ist bekanntltch wenig wählerisch in den Mitteln, die geeignet scheinen, die Jnstincte und Leidenschaften der Massen für ihre Zwecke zu entflammen. Eines der wirksamsten besteht darin, die Juden nicht blos als eine von Natur durch eine Reihe unmoralischer, insbesondere mit den sittlichen Anschauungen der europäischen Kulturvölker in unversöhnlichen Widerspruch stehender Eigenschaften stigmatisirte Nace darzustellen, sondern gewisse Verbrechen und in hohem Grade den Abscheu erregende Handlungen geradezu als durch ihre religösen und rituellen Satzungen geboten zu bezeichnen, und dies ist um so leichter, als die Bücher, in denen diese Satzungen enthalten sein sollen, in einer nur sehr wenigen Gelehrten verständlichen tobten Sprache abgefaßt sind. Während des Proccsses von Tisza-Eszlar erreichte diese Art von Agitation ihren Höhepunkt. In Flugschriften, Zeitungen und Broschüren wurde damals mit einem Eifer, der einer besseren Sache würdig gewesen wäre, und unter Anführung von vorgeblichen Belegstellen aus dem Talmud — selbverständlich in Uebersetzung — der Nachweis versucht, daß Mord, Betrug, Uebcrvortheilung Andersgläubiger durch die Religion der Inden oder doch eines Thciles der Juden gebotene Handlungen seien, und diese Behauptungen wurden durch einen Apparat unterstützt, der wenigstens durch die Form, mehr aber noch durch die Anrufung des Zeugnisses gelehrter Autoritäten den Anschein erzielt, als ob er auf wissenschaftlicher Forschung beruhe. Allgemein bekannt ist, daß insbesondere der Professor an der Prager Universität, Dr. Rohling, nicht blos selbst als antisemitischer Agitator wesentlich zur Vermehrung dieser Literatur beitrug, sondern auch fast in allen Schriften dieser Art als Autorität sigurirte, auf deren Forschungen und auf deren Zeugniß sich die Epigonen in erster Lime zu berufen pflegten. Der Streit, ob die urkundlichen Nachweisungen, mit denen die antisemitische Literatur hantiert, echt und glaubwürdig seien, gilt unter den Gebildeten, ja selbst unter einer großen Zahl von Gelehrten noch immer als unentschieden. Denn jede wissenschaftliche Autorität bcrnst sich in der Regel auf eine andere Autorität; zu den Quellen selbst vorzudringeu, die allein darüber entscheiden können, ist nur Denjenigen gestattet, welche die Geduld und Ausdauer besitzen, die Schwierigkeiten zu überwinden, welche nicht blos die hebräische Sprache, sondern auch die verschiedenen rabbinischcn Mundarten derselben bieten, in denen die talmndischen Bücher abgefaßt sind, llutcr diesen Umständen ergiebt cs sich für den Unbefangenen von selbst, daß die äußerste Vorsicht in der Benrtheilung der Glaubwürdigkeit angeblicher Beweisstücke und Belege nicht blos ein Gebot der auf Wahrheit gerichteteten wissenschaftlichen Forschung, sondern wegen der aus den gelehrten Prämissen gezogenen praktischen Folgerungen auch der Gerechtigkeit ist. Diese Vorsicht'ist nicht immer angcwendet worden, und damit sie in Zukunft wenigstens von Uuvorcingenommencn und Gebildeten nicht außer Acht gelassen werde, wollen wir hier eine Reihe von auf diesen nur zum geringeren Theile wissenschaftlichen Streit bezüglichen, sehr lehrreichen Thatsachen erzählen, in deren Kenntniß wir gelangt sind und die den Vorzug besitzen, zum großen Theile mit Beweisstücken von der Hand der in Frage kommenden angeblichen Autoritäten belegt werden zu können. Unter der Beschuldigung einer strafbaren Handlung, über welche seinerzeit der competente Richter zu erkennen haben wird, befindet sich znr Zeit bei dem Wiener k. k. Landgerichte ein gewisser Dr. August Brimannus in Haft, ein Mann von bewegter Vergangenheit, Jude von Geburt, später zum protestantischen, noch später zum katholischen Bekenntnisse übergetreten, von dem in den letzten Monaten auch in den Blättern vielfach die Rede gewesen. Dieser Dr. Brimannus (lateknisirte Form des ursprünglichen Namens Brimann) hat, wie durch ihn selbst feftgcftellt worden ist, seine Kenntnisse der hebräischen Sprache und der talmndischen Schriften vielfach dadurch verwerthet, daß er anderen Gelehrten, die sich mit Tatmudforschung beschäftigen , jedoch diese Vorkenntnisse nicht oder in nicht genügendem Maße besitzen, mit den erforder-