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Der Israelit · 1885-05-04 · Heft 35 (4.5.1885) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 35 (4.5.1885)
Date
1885-05-04
Page
– (sequence 1)
Language
German
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XXVI. Jahrgang. JS'j 85» (v in Aentrat - ^rgan für das ortliodore Iudentßum. HerauSgegeb,'» Don llr. Lehman« in Mainz. Montag, d e n I. Mai 5645 (1885). yau.'ue.'.iggjagj Leitende Artikel. Die Sprüche der Wüter VIII. Mainz, l. Mai. Nack dcm Gesagte» ist es gerrchtsertigl, daß :>!«bbi iiiuiitten seine- Ausspruches zur birecteit Aurebc übergehet; beim in bei» ersten Dhcile handelt es >ich, wie bereits erwähnt, um eine Empfehlung derjenigen Tinge, die (Hott und Menschen wohlgefällig, während eß von im» an und weiter bireete Befehle sind, deren Befolgung eine durchaus nothivendige ist. nnn;xt? nSp n^c.' mru 'ini; .nisfn prtr;no yr' ..Lei vorfichtig mit einem leichten tßebot wie mit einem strengen, denn Du kennst die Vohugabe für die Mizwolh nicht." Um die'e Nkahnung zu ^verstehen, müssen wir vor allen D iigen erforschen, was Rabbi .mit dem Ausdruck Mtzwah bezeichnet, mib welche Mizwah' er als leicht, und welche er als streng augelehen wissen will. Die Ansichten der Erklärer hierüber gehen weit auseinander. Bartinora, MaimonideS folgend, erklärt, daß unter Mizwolh die Gebote im Gegensätze zu den Verboten verstanden leien. Bei den Verboten findet eine verschtebeiiarlige Bestrafung der Uedertretung statt! manche Ilebertretuug wird gar nicht bestraft, auf einer andern steht die Strafe der Geißelung '.rn.D7o, auf einer dritten der Tod durch Gottes Hand cor ’Ta nrvc, auf einer vierten die Strafe der Ausrotlnng"7^--7, auf einer fünften der Tod durch Menschenhand pn n'2 nrvc, uub auch da gibt es, je nach der Schwere des Verbrechen-, verschiedene TodeSarten.^Nicht aber ist in der Thora der Lohn für die Erfüll nutz der Gebote erklärt. Daher mahnt Rabbi, sei vorsichtig mit der Beachtuiig der leichten wie der strengen Gebote, denn Du kennst nicht die likohngabe der Mizwoth. Gegen diese Erklärung wird von vielen hervorragenden Männern Widerspruch erhoben. Mizwah, ohne nähere Bezeichnung. bedeutet nicht nur ein Gebot, sondern auch ein Verbot; denn auch Derjenige, welcher die Ilebertietung eiurs BerbptS ver> meidet, .übt eine Mizwah und hat. Lohn dafür zu erwarten. Daß die zuletzt uugeführte Meinung eine berechtigte iß, gehl klar und deutlich aus der letzten Mischuah des Traktats Ehuiin hervor. Dort heißt es in Bezug auf hie, Lufmdust«.. ÜG .Vogel mutter: — v - »#• mm .iTUDW K'Mk« nstp rrM.MK--- Mt: nrniLQ ip D'v' ^77K!stz, .miro» nricn „Wenn bei der Beobachtung eines so leichten Gebotes, bei dessen Erfüllung eS sich um das Anfgeben eines nur geringwerthigen Gegenstandes handelt, die Thora sagt: Ans daß es Dir wohlgehe »ud Tu lange lebest, um wie viel mehr bei den st-reiige» Geboten der Thora." Nun ist aber die Entsendung der Bogelmmtee zugleich ein Verbot aua 7y oh npn k7 »Du sollst nicht nehmen die Vogelmutter sammt den Jungen." ÄS gehet daraus hervor, daß die Mischnah auch ein Verbot alS nSp nuto bezeichnet. jedoch nicht nllein mit der Ärttä/una des Maimonides steht diese Mischuah im Widerspruch, sie scheint auch dem Au-sprNche Rabbi» zu widersprechen. Wen» wir gleich sorgfältig sein fasten in der Beobachtung der leichten, wie der strengen Gebote, weil wir die Lohngabe für die MiMSth nicht kenneli, so ist der Schluß vom Leichtere ruMM Gchwerc» 7p in der Mischuah im DraWt Ehuliti kein berechtigter. Daher gibt Rabbs Eh«Wn beu Be-. zalel, der Bruder deberühinteu hohe«»Raddt Löb ans Prag, iki' fkisttti, Werke U^istj-WzeiMfWdM

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