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Der Israelit · 1885-04-30 · Heft 34 (30.4.1885) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 34 (30.4.1885)
Date
1885-04-30
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXVI. Jahrgang. Zweite Beilage;u Nr. 34 des Israelit. Zeitungsnachzichten und Correfpondenzen. Deutschland. Berlin, im April. Gegen den Redakteur der (antisemitischen) „Wahrheit", Hector de Groussilier, richtete sich eine Privatklage des aus Berlin ausgewiesenen Schriftstellers Dr. Adolf Kohut, welche vor der 08. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts zur Verhandlung gelangte. Beide Parteien waren durch Rechtsanwälte vertreten; der Kläger durch einen Substituten des Rechtsanwaltes Dr. Scllo, der Angeklagte durch den Rechtsanwalt Stein. Letzterer stellte vor Eintritt in die Verhandlung einen Vcrtagungsantrag, indem er behauptete, daß der Klager Ausländer sei und erdeßhalb von demselben die Stellung einer Sicherheit von 50 Mark verlangen könne. Ta der Vertreter des Klägers sich sofort erbor, diesen Betrag zu hinterlegen, wurde der Vcrtagungsantrag abgelehnt. Unter Anklage standen vier verschiedene Artikel in Nr. 89 der „Wahrheit" vom 27. September pr. Der erste ist die „Jüdische Geographie" betitelt, darin ist die Ausweisung des Kohut persiflirt. In einer Bricfkastennotiz aus Düsseldorf wurde dann der Eharakter und das Privatleben des Tr. K. und seiner Gattin während des Aufenthaltes in Düsseldorf einer absprechcnden Kritik. unterzogen. Auch in dem dritten Artikel unter der Uebcrschrifr „Monolog eines Vreßjudcn" wurden ohne Namensnennung Holm und Spott gegen einen nun doch Ansgewiesenen gerichtet und im vierten Artikel unter der Ueberschrift „Die Jüdin und ihr Kindlein" wurden über die angebliche Laufbahn des Privatklägers, die Bestrebungen seiner Mutter, ihn vom Militär zu befreien sc. höhnende Bemerkungen gemacht. Zur Erhärtung der rharsächlichen Behauptungen der incriminirten Artikel wurden ans Antrag des Angeklagten der Criminalkommisfar Abel, der Journalist Waechtcr ans Düsseldorf und der Redakteur Fußangel vernommen: dieselben konnten jedoch irgend etwas Nachthciligcs über den Privarkläger nicht bekunden. Im Gegenthcil behaupteten die beiden Letzteren, daß die in der Rotiz aus Tüffeldorf über den Privatkläger ausgestellten Behauptungen auf diesen absolut nicht paßten. Nur der Elftere har über Gerüchte ungünstiger Art Mittheilung gemacht. Aus Antrag des Vertreters des Dr. Kohut wurde ans vorgelegten Urkunden conftatirt, daß auch die Mttthcilüngen über die angebliche Laufbahn desselben erfunden waren. Der Gerichtshof, Vorsitzender Amtsrichter Dr. Koffka, fand Beleidigungen nur in dem zweiten und vierten Artikel, vermißte dagegen in dem ersten Artikel eine Ehrverletzung und'in dem dritten eine deutliche Bezugnahme auf den Privatkläger. Er verurtheilie den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 75 Mark. Der Vorsitzende begründete das Urtheil u. A. wie folgt: Bei der Strafabmessung sei erschwerend ins Gewicht gefallen, daß die behaupteten Thatsachen sich als unwahr resp. widerlegt herausgestellt hätten und die Angriffe gegen einen Ausgewiesenen gerichtet gewesen wären, der sich nicht mehr genügend hätte verthcidigen können. Mildernd (!!!) komme dagegen in Betracht der Standpunkt des Angeklagten als Antisemit, der es sich zur Aufgabe gemacht habe, die Auswüchse des Judenthums zu geißeln und daß derselbe vorliegend der Meinung gewesen, daß der Privatkläger dazu zu rechnen sei." (Mehrere Zerrungen sprechen die Erwartung aus, daß die höhere Instanz anders entscheiden wird.) Berlin, 20. April. In dem Referate über den Bortrag, welchen Herr Dr. Berliner nach seiner Rückkehr ans Ron: im „Israel. Fortbildungsverein Montcfiore" gehalten hat, ist durch das Fehlen eines Wortes eine Unrichtigkeit entstanden, die zu unliebsamen Mißdeutungen Veranlassung geben könnte, und die wir daher zu berichtigen uns beeilen. Die neue Synagoge im Eentrum der Stadt Rom wird noch nicht gebaut, der Vau ist viclinchr erst in Aussicht genommen irnd dürfte erst nach der Reorganisation der Genieindeverhältnisse in diesem Jahre begonnen werden. Berlin, 22. April. Das Berliner Rabbinatsrrinmvirat soll gesprengt werden! In ihrer letzten 'Sitzung beschloß die Repräsentantenversammlung der hies. jnd. Gemeinde mit acht gegen sieben Stimmen, zu geeigneter Zeit einen Ober r abbin er von Berlin anznstellen. Zugleich verlieh sie den drei Rabbinatsassessoren Dr. Ungerleider, Frankel und Maybaum den Titel eines Rabbiners. Eine Er-

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