Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 34 (30.4.1885)
- Date
- 1885-04-30
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXVI. Jahrgang. M 34. (* i ii Aentrak - Hrgan für das orthodoxe ZudenLhum. Herausgegebcn voll Dr. Lehmaun in Mainz. Donnerstag, den 30. April 5645 (1885). Leitende Artikel. Die Sprüche der Mater. VII. Mainz, 27. April. Nachdem wir die Eingangsworte unserer Mischnah eitler sorgfältigen Betrachtnllg unterzogen, geziemt es sich wohl, ehe wir zur Erklärung des übrigen TheileS desselben schreiten, einen Blick auf den Gesammtinhalt dieser anscheiliend lose an eiuaiibcr geknüpften Anssprüche zu werfen und den inneren Zusammenhang zu erörtern. Die Mischnah enthält vier verschiedene Mahnungen. In der ersten empfiehlt Rabbi die Wahl des rechten Weges; in der zweiten befiehlt er die äußerste Sorgfalt sowohl in Bezug auf die leichten wie in Bezug auf die strengen Gottesgebote; in der dritten wird uns geheißen, Nutzen und Schaden der Beobachtung und der Uebertretnng gegeneinander abzuwägen, und in der vierten werden lvir auf die Allwissenheit Gottes und die dereinftige Rechenschaftsablegung hingewiesen. Wir haben bereits darauf aufmerksam gemacht, daß die vier Sentenzen nur lose aneinander gereiht erscheinen, ja, daß man versucht ist, zu meinell, daß sie sich, theilweise wenigstens, widersprechen. Viele Erklärer unserer Maßechtha, der alten wie der neueren Zeit, haben sich bemüht, den innern Zusammenhang dieser vier Aussprüche herauszufinden; am besten scheint uns das dem Verfasser des Werkes Tholedoth Jehoschna, Rabbi Josua Heller (Wilna 5626) gelungen zu sein, und seine Erklärung wollen wir, jedoch mit einigen Modifikationen, hier wiedergeben. Es gibt vier verschiedene Klaffen der Art und Weise des Gottesdienstes. Die Ersten und Vorzüglichsten sind diejenigen, welche nicht allein das Gebotene thun und das Verbotene meiden, sondern mehr thnn als geboten ist und selbst Dasjenige meiden, was auch nur einer. Anschein von Unrecht hat. pn m'.lw d’>P. Im Talmud werden uns viele Beispiele berichtet, von denen wir nur einige anführen wollen. Eine Frau, erzählen die Weisen im Traktat Baba Kama (99 b), kam einst zu Rabbi Ehija und zeigte ihm einen Denar, an dessen Echtheit sie zweifelte. — Er ist gut, sagte Rabbi Ehija. — Am andern Tage kam die Frau wieder. — Auf Dein Gutachten hin, sagte sie, habe ich den Denar angenommen, und jetzt stellt sich heraus, daß er falsch ist. — Da sprach Rabbi Ehija zu seinem Neffen Naw, der sein Gut verwaltete: Wechsele ihr das Geldstück ans und schreibe den Betrag auf das Verlustconto. — Rabbi Ehija war nicht verpflichtet, den Schaden zu ersetzen; es war seines Amtes gar nicht, derartige Schätzungen vorzunehmen; er hatte ohne jedes Obligo nur seine subjcctive Meinung geäußert. Trotzdem wollte er nicht, daß durch feine Veranlassung Jemand in Schaden gerathen sollte. Das ist pn mwo dubS mehr alt} das strenge Recht vorschreibt. - Rabba bar bar Ehana, erzählen die Weisen im Traktat Baba Mezia (83 a), hatte Arbeiter gedungen, die ihm Fässer Wein nach Hause tragen sollten. Dieselben übten dabei nicht die nöthige Vorsicht und ließen ein Faß falten. Dieses zerbrach, und der Inhalt floß aus. Die Arbeiter waren, weil sie leichtsinnig gehandelt hatten, verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Da sie kein Geld hatten, so legte er auf ihre Mäntel Beschlag. Die Arbeiter beklagten sich bei Raw, der anordnete, daß die Mäntel freigegeben lverden müßten. — Ist das so Rechtens? fragte Rabba. — Ja, für Dich, antwortete Raw, wie es heißt: Du sollst wandeln aus dem Wege der Guten. (Mkschleh E. 2, ». 20.) — Daraufhin gab ihnen Rabba die Mäntel zurück; sie aber sprachen zu Raw: Wir sind arme Leute, wir haben den ganzen Tag schwere Arbeit verrichtet, und jetzt haben wir nichts, um unfern