Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 22 (19.3.1885)
- Date
- 1885-03-19
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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363 Pros, überhaupt die Bibel, an die Offenbarung n. s. w.? Natürlich konnten die Nabbinen nicht so weise sein, wie andere Leute; denn sonst hätten sie zweifellos vorher ein Semester Logik beim Herrn Prof. Lazarus hören müsien! Gewiß sagt der Talmnd: „Der zweite Festtag ist in Bezug aus Leichen wie ein Wochentag." „Wohlgemerkt", fügte der Redner hinzu, „in Bezug ans Leichen steht und nicht in Bezug auf Beerdigungen: ergo darf man fahren!" Welch' finnige Logik! Der verehrter Herr mag versichert sein, daß, wenn die Nachwelt mit keinem Worte mehr des Herrn Prof, und seiner „sinnigen Logik" gedenken wird, die „Weisheit" der Nabbinen noch viele Hunderttansende begeisterter Verehrer finden wird! — Woran mag Herr Prof. Lazarus gedacht haben, als er bleichen Antlitzes, in nervöser Unruhe, mit seinem Bleistift spielte, als er einen Redner nach dem andern gegen sich auftreten sah und als er trotz seiner logischen Auseinandersetzung von einer erdrückenden Mehrheit nicdcrgeftimmt wurde? Woran er gedacht haben mag? Vermuthlich an die Vergänglichkeit aller irdischen Dinge, an die ho'.dcn Zeiten der Synoden und Rabbinerversammlnngen, an die seligen Stunden, da man mit dem traditionellen Indenthnme aufränmen zu können glaubte. Ja, Herr Professor, die schönen Tage von Aranjucz sind für Sie und Ihre Gesinnungsgenossen zn Ende, ein frischer religiöser H a ii ch d n r ch weht jetzt die gesummte deutsche Iudcnheit, soweit sic überhaupt die Lehre befolgt, es ist eine Ernüchterung cingetretcn, heute wird eiii^Mitglicd einer Schnlmännerversammlnng, wenn cs^wagt, die Opfcrgesetzc für „tobt und abgestorben" zn erklären, niedcrgcschricn, heute wird ein noch so gelahrter Professor, wenn er den Talmud verhöhnt, mit einem lauten „Oho" begrüßt. Eine um so größere Anerkennung verdienen die wackeren Männer, welche mit dem Mnthc der Ueberzcugung für die Erhaltung des jüdischen Gesetzes eiugetreten sind, und in erster Reihe die Herren H i r s ch b e r g und B a m b c r g c r, welche die gcsctzestrcuc Sache namhaft verfochten haben. Das Votum der Berliner Repräsentanlcnvcrsammlnng gewährt die frohe Hoffnung, daß wir rüstig auf diesem Wege fortschreiten, und daß in nicht ferner Zukunft alle jene übernüithigen Religionsfabrikantcu sammt ihren beglückenden Reformthcorien in das Dunkel der Vcrgcffcnhcit, die ihnen gebührt, versinken werde». Zeitungsnachrichten und (Korrespondenzen. Deutschland. Karlsruhe, 16. März. Tiefschmerzlich berührt, theile ich Ihnen die traurige Botschaft eines herben Verlustes mit, der abermals die Familie Ettlingcr in Karlsruhe betroffen. - Frau Sara Ettlinger y":, Gattin des Herrn David Ettlinger Tochter des Herrn Barnch Wormser Wr, wurde wenige Tage nach dem Hingänge ihrer Tante und Schwägerin, Frau .Hannchen Ettlinger 7's:'r, jähe ans dem Kreise ihrer Lieben gerissen. Dem Doppelschmerze, daß die edlen Gattinnen zweier so ausgezeichneter Brüder nach der kurzen Zeitspanne von sieben Tagen sich einander folgten, gab, in Abwesenheit von Herrn Dr. Schiffer, der Schwager der Verblichenen, Herr Ober-Rabbiner Tal van Arnheim, in ergreifenden Worten tiefempfundenen Ausdruck. — Er, wie Herr Stiftsrabbincr Weill von Karlsruhe, schilderten beredt die seltenen, cchtjndischen Eigenschaften dieser °rn nu\s\ Ihre Frömmigkeit, Wohlthätigkcit, ihre Liebe znrPflcge der mn und der Ihr edles Herz und ihr hoher Sinn haben ihr in weiten Kreisen ein unvergängliches Denkmal gesetzt. — Die Theilnahme der Stadt und auswärtiger Freunde sprachen Zengniß davon; mögedengebengtenAngehörigenTrost geben und sic vor solchen Heiinsnchilngcn fernerhin bewahren. — Frankfurt a. M., 15. März. Die seit längerer Zeit schwebenden Verhandlungen zwischen den städtischen Behörden und der Anselm Salomon von Rothschild'schcn Stiftung wegen der Erhaltung des von Rothschild'schen Stammhauses in der Indengaffc sollen nunmehr nach dem „Jntell.-Bl." dahin ihren Abschluß gefunden haben, daß die von Rothschild'sche Stiftung die Grundfläche der Häuser 147 und 148, sowie eines Thcils von Nr. 146 und 149, im Gehalt von l ar 91,50 qm oder 2364 Onadratwerkfnß zum Preise von 35,460 M. unter Ilebernahme aller .Kosten erwirbt, ferner die Gebäulichkeiten 145—149, von welchen Nr. 145, 146 und 149 nicderznlcgcn sind, zu dem Preise von I960 Mk. übernimmt. Das von Rothschild'sche Haus (Nr. 148) hat mit dem Nachbarhansc Nr. 147 einen gemeinschaftlichen Giebel und stimmt anch im ttebrigcn mit demselben überein. Es werden daher, um das häßliche Aussehen eines halben Giebels zu vermeiden, beide Häuser zn erhalten sein. Ob ein Zurückschicbcn des Gebäudes im Ganzen ausführbar ist, steht noch nicht fest. Sollte dies nicht der Fall