Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 17 (2.3.1885)
- Date
- 1885-03-02
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXVI. Jahrgang. J\s 17* Kentrak - Hrgnn für das ortfiodoXe Iudenthum. Hcransgegebeu von Wr. Lehman» in Mainz. M 0 nlag, den 2. März 5645 (1885). Leitender Artikel. Das Zildcutliiim in chegenwart nn!» ZuKnnsi. (Lon txduard v. Hart mann.) VIII. *) M a inz, 26. Februar. Herr von H. ist dem bekannten antisemitischen Plane, „eine Koalition aller Nichtjuden zn bilden, und die Juden dadurch ans dem Lande zn treiben, daß man sie anshlingert, indem man ihnen keinerlei Verdienst durch Geschäftsabschlüsse znwendci," gar nicht abgeneigt. „Da Jedermann," meint er, „zweifellos die volle Freiheit besitzt, zn kaufen, bei wem er will, undzn verkaufen, an wen er will, so würden die Juden den Nichtjuden nichts vorznwerfen haben." Allein Herr von H. gesteht doch zu, daß er ein solches Vorgehen lveder für ausführbar noch für angemessen hält: er hat doch eine blasse Ahnung davon, das; ein solches Verfahren gegen die Juden den Forderungen der Menschenliebe nicht ganz entspricht; dabei kann er es jedoch nicht unterlassen, den Juden warnend zuzurufen, das; im Völkerleben die Nächstenliebe nur eine schwache Grundlage biete. Hierin hat Herr von H. allerdings Recht. Wir haben es im Laufe der Zeiten nur zu oft erfahren, wie wenig sich die Nächstenliebe den Juden gegenüber als stark erweist. Dem deutschen Volke gibt Herr von H. weise Rathschläge, deren allgemeine Befolgung gewiß dem Vaicrlande zum Heile gereichen würden. Verwahren müssen wir uns dagegen, das; diese Vorschläge als „Mittel zur Abwehr" gegen das Iudenthum bezeichnet werden. Wir Juden konnten nur von Herzen *) ^0t1skdui»g aus *JCr. 14. wünschen, daß einigt dieser Grundsätze allgemeine Beachtung sowohl bei Juden als bei Nichtjnden fänden. Herr von H. gibt die nachfolgenden Rathschläge: 1) „Niemand darf feine lnnnahmc verbrauchen, sondern must eine Reserve legen, die bei sicherer (sinnahme mindestens lO Prozent, bei u sicherer (nnimhme entsprechend mehr betragen innp: das ist die einzige Möglichkeit, um beim unabwendbaren l'intiiu unvorhergesehener Ausgaben dem Sucher;u entrinnen." Dieser Rath ist ebenso weise wie gut und würde, wenn er allgemein befolgt würde und befolgt werden könnte, viel Glend verhüten. Allein mit demselben Rechte könnte mau decretiren, dast künftighin Leichtsinn, Verschwendung, Krankheit und andere schlimme Dinge — verboten sein sollen. „2) Niemand soll irgend welches, ivenn auch noch so ver tagende (Geschäft mit einem (^eschästsmann abschliepen, dessen Unreeltitäl er erfahren hat, auch dann nicht, ivenn der Nelresseiide für gewöhnlich ein reelles Geschäft treibt und sich nur gelegent lich und nebenbei auch mit nnreellen «Geschäften befasst." Wir wären begierig zu erfahren, welche Zustände sich in einem Staate entwickelten, dem Herr von .Hartmann die Gesetze geben würde. Milde und Nachsicht und die erhabene Tilgend des Verzekhens würden aus einer derartig organisirten Gesellschaft verschwinden. — Unsere heilige Religion lehrt uns, selbst dem Verbrecher gegenüber Nachsicht zn üben und ihn nicht ans der menschlichen Gesellschaft auszustoßen. Unser Vater Abraham betete für die sündigen und verderbten Sodomiten, unser grober Lehrer Moscheh erflehte Gottes Verzeihung für das dem Götzendienste verfallene Volk. Herr von Hartman» aber will Jeden, der, wenn auch nur nebenbei, ein unreelles Geschäft gemacht hat, vom Verkehre mit den Mitmenschen gänzlich ausschließen. „Unreell, decretirt er, ist jedes Ladengeschäft, das keine feste Preise hat!" ..3) Niemand soll im Zahlungsverpslichtnugen seine per sönliche (rtyrc rinsehen."