Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 14 (19.2.1885)
- Date
- 1885-02-19
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXVI. Jahrgang. M 14. ♦ E i n Gentrak - Hrgan für das orthodoXe Zudenthum. Heransgcgeben von Dr. Lehmann in Mainz. Donnerstag, den IS. F e b t tt a v 5645 (1885). Leitender Artikel. Z>as Zudeiltöum in Gegenwart und Zukunft. (Bon Eduard v. Hartmann.) VII. M a i n z, 16. Februar. Wir haben beim Beginne dieser Abhandlung das Versprechen gegeben, uns nicht durch die Jnvectiven des Herrn von H. gegen Inden und Judenihnm zn Zorn und Heftigkeit hinreißen zu lassen. Wir müssen gestehen, Herr von H. macht es uns sehr schwer, dieses Versprechen zn halten. Die Anschauungen des Philosophen über unsere Stammesgenossen sind so bornirt, so wenig der Wirklichkeit entsprechend, das; man sich beim Lesen derselben gewaltsam znrückhalten muß, um nicht in Helten Zorn zu geratheu. Man lese und staune: „Kein Jude," schreibt Herr v. H., „der einen andern Juden die Wirthsvölker ausbeuten sieht, kann sich, so lange er dem jüdischen Stammesgefühl treu bleibt, dem tadelnden llrtheil der letzteren anschließen, sondern muß vielmehr den Stammesgenossen trotz seiner im Wirthsvolk verachteten und verhaßten Ausbentnngsthütigkeit, ja sogar gerade wegen derselben, loben und ehren, insofern derselbe durch diese Thätigkeit den Sonderintcressen des Jndenthnms dient; ein Tadel vom Standpunkt des sich selbst behaupten wollenden Judenthums kann einen Juden nur dann treffen, wenn er seinen jüdischen Gemeiusiun verleugnet, also sich aus Eigennutz dazu Hinreißen läßt, durch seine Thätigkeit auch Stammesgenoffen zu schädigen. Dies wird daher von jeden; noch jüdisch denkenden und fühlenden Inden ans das Sorgfältigste vermieden, soweit es in seiner Macht steht und nicht geradezu gegen die geschlossenen Monopolcartelle mit den engeren Berufsgenossen verstößt; insoweit der Jude genöthigt ist, zur Vernieidnng der Schädigung von Stammesgenossen die Staatsgesetze zu umgehen oder heimlich gegen dieselben zu verstoßen, z. B. durch Bevorzugung jüdischer Gläubiger vor Eintritt des Eoncurses, fühlt er sein Gewissen durch Erfüllung der höheren Pflichten gegen seinen Stamm entlastet und genießt eben nun den Vortheil, daß dieser Stamm' in Anerkennung seines Gemeinsinns ihm zum Wiederemporkommen brüderlich die Hand reicht." Wir brauchen wohl kaum zn sagen, daß alle diese Behauptungen der Wahrheit nicht entsprechen, daß es in socialer, bürgerlicher und politischer Beziehung Sonderintercssen des Judenthums im Allgemeinen nicht gibt, daß unsere Sonderkntereffen sich lediglich auf die Religion und die damit im Zusammenhang stehenden Wohlthätigkeitsanstalten beschränken und daß wir sonst nur da Sonderinteressen haben, wo man uns unser Recht verweigert. Ist die Emancipation erst volle und ganze Thatsache geworden, so haben wir in socialer, bürgerlicher und politischer Beziehung keine besondere Interessen zn vertreten. Damit fallen alle Eonsegnenzen, die Herr von H. zieht. Es ist einfach nicht wahr, daß jeder Jude Wohlgefallen empfindet an den unsauberen Geschäften, die ein verworfener Stammesgenoffe macht; es ist einfach nicht wahr, daß ein in Eoncurs gerathener jüdischer Kaufmann die jüdischen Gläubiger bevorzugt und nachher als Gegenleisinng Hilfe und Unterstützung erhält. Eine solche unwahre Behauptung ist auch die, welche Herr von H. als unbestreitbares Axiom darstellt, daß nämlich die Juden mit einem zur jüdischen Bevölkerungsziffer nnverhältnißmäßig große»; Prozentsatz an; Berbrecherthume betheiligt seien; die Statistik beweist das gerade Geqenthekl. Was aber sollen Juli* zu der Behauptung sagen, daß die Juden nur deß-