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Der Israelit · 1885-01-26 · Heft 7 (26.1.1885) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 7 (26.1.1885)
Date
1885-01-26
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXVI. Jahrgang. Sritagr zu Nr. 7 des IsrnkM. Zeitnugsnachrichten und Correspondenzcn. D e u t s ch l a n d. Aus Baden. Die Verhandlungen über Einführung eines Normaltehrplanes des israelitischen Religionsunterrichtes für die öffentlichen Schulen Deutschlands, haben von dem Bestehen eines solchen für badische Volksschulen zur Kenntnis; der verehrt. H'c|‘er dieser geschätzten Zeitschrift gebracht. Es dürste deshalb viele derselben interessiren über diesen Lehrplan Näheres zu erfahren. Der Lehrplan wurde in einer Vorkonferenz der bad. Bezirksrabbinen unter Zuzug von zwei Lehrern durchberathen, und durch die Religionskonferenz des Großh. bad. Oberraths durch Verordnung eingeführt; und für die bad. Volksschulen in so fern gesetzlich, als derselbe durch Großh. Oberschulrath den israel. Lehrern an öffentlichen Volksschulen znr Pflicht gemacht wurde. Schon bei der Vorberathung mußte es die beiden Lehrer schmerzlich berühren, daß ihre Winke und Vorschläge vor dem Forum der Herren Nabbinen fast keine Beachtung fanden, trotzdem von Seiten der letzteren über die Tüchtigkeit der betr. Lehrer kein Zweifel herrschen konnte. So entstand ein Lehrplan, der zwar theoretisch sehr wünschcnswcrthe Zielpunkte setzt, welche aber in der Praktik nie erreicht werden dürften. Um dieses zu beweisen, will ich heute nur über die allgemeinen Bestimmungen des Lehrplanes sprechen, während ich die spcciellere Besprechung des Lehrplanes einem späteren Artikel Vorbehalte. Ter Lehrplan zerfällt in eine wöchentlich 3stündige, oder wöchentlich lOstündige Lehrzeit. Es ist nämlich für die bad. Volksschulen die gesetzt. Bestimmung getroffen, daß aus dem Stnndeudcputat wöchentlich nur 3 Stunden für jede Klasse für den Religionsunterricht verwendet werden dürfen, jedoch ist jeder Lehrer verpflichtet ans Verlangen der Gemeinde oder Schulbehörde außer den gesetzt. 32 Stunden Lehrzeit, wöchentl. noch 4 weitere Stunden zu ertheilen, gegen eine ganz geringe Vergütung. Es wäre für die oberste israel. Religionsbehörde nun ein Leichtes gewesen, fragliche 4 Stunden für den israel. Religionsunterricht obligatorisch einznführen, und so wöchentl. 10 Stunden Religionsunterricht ertheilen zu lassen, und zwar für die untere Klasse (l., 2. und 3. Schuljahr) wöchentl. 3 Stunden, und für die obere Klasse (die übrigen Schuljahre) die restirenden 7 Stunden zu bestimmen, und hätte dann anch etwas Erklekliches erzielt werden können: aber statt hier eine gesetzliche Bestimmung zu treffen, bestimmt der Lehrplan in einem Schluß- Paragraphen : Der Gr. Obcrrath empfiehlt den isr. Gemeinden die Einrichtung zu treffen, daß die Mittel bewilligt werden, daß fragt. 4 Stunden für den Religionsunterricht ertheilt werden können. Wenn auch viele Gemcindcvorstände noch so viel religiöses Gefühl und Sinn für die Erhaltung unserer heiligen Religion haben, daß dieselben um ein paar Mark willen, nicht zugeben, daß unsere Kinder in nur geringem Maße mit den Lehren unserer heiligen Religion betraut werden; so läßt es sich aber leider nicht verkennen, daß es auch solche Gemeindevorstände und Genreinden gibt, die von dem materiellen Zeitgeist so angcsteckt sind, lieber die paar Mark zu sparen, und zufrieden sind, wenn die Kinder nur nothdürftig „oren" (dawcnen) können. Und welchem Gemcindcvorftand käme es nicht erwünscht, in Bewilligung oder Versagung fraglicher Mittel, stets eine Ruthe in der Hand zu haben, um allenfalls nichrgesügige Lehrer zu zähmen und gefügig zu machen. Wenn also der Lehrplan dnrchgeführt werden soll, so ist es vor allem nöthig, das; Großh. Obcrrath durch Verordnung bestimmt, den Kindern an Volksschulen müssen wöchentl l t) Stunden Religionsunterricht ertheilt werden, nur die Gemeinden haben hiefür die Mittel zu bewilligen. Es dürste Großh. Oberrath ein Leichtes sein für eine solche Verordnung die Genehmigung des Großherzoglichen Kultusministerium zu erlangen. M— r. Burgpreppach. Dem neunten Rechenschafts- Bericht der Talmud-Thora-Schnle zu Bnrgpreppach für das Jahr 1883/84 entnehmen wir: Ganz sicher werden alle, deren Sympathie unsere Anstalt sich zu erstellen hat, und welche dieselbe materiell zu heben suchten, mit uns darüber hocherfreut sein, daß es abermals gelungen ist, viele arme, oder lvenigbemittelte Zöglinge reichlich zu

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