Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 6 (22.1.1885)
- Date
- 1885-01-22
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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92 Eintrittsgeld beträgt bis zu 25 Jahren 5 M. und steigt bei höherem Alter um 1 M. per Jahr bis zu 40 Jahren und von 40 bis zu 50 Jahren um 2 M. Ter Mitglicdcrbcitrag beläuft sich auf 2M. p. a.; außerdem zahlt jedes Mitglied bei dem Ableben eines .st affen Mitglieds 1 M. Wegzicheude Mitglieder haben eine hiesige Zahlstelle anzugeben. Beim Ableben eines Mitgliedes wird an dessen Hinterbliebene spätestens acht Tage nach erfolgter Anzeige ein einmaliger Beitrag bezahlt, dessen Höhe während der ersten zwei Jahre vom Vorstand, später von der Generalversammlung bestimmt wird. Der Vorstand besteht aus 7 Personen und wird von der Generalversammlung ans drei Jahre gewählt; Wiederwahl ist zulässig. 'Die Generalversammlung findet im März statt. Ans den Eintrittsgeldern und Schenkungen über 150 M., sowie aus den: Betrag, welchen der Vorstand am Ende des Jahres ans dem Dispositionsfonds falls er 3000 M. beträgt, überweist, wird ein unangreifbarer Fonds gebildet. Die Anlage der Gelder hat entweder bei der Sparkasse oder in Frankfurter, Reichs- oder deutschen Staatsobligationen zu erfolgen. Die Leistungen des Vereins beginnen am 1. Juli 1385. Wir fügen hinzu, daß man schon durch einen jährlichen Beitrag von 6 M. die Ehrenmitgliedschaft erwirbt und so, ohne Pflichten und Rechte, eine gute Sache unterstützen kann. Oester r. - U n g a r. Mona r ch i e. Pcfth, 15. Jan. Großes Aufsehen erregt ein umfangreicher Hirtenbrief, den Cardinal Erzbischof Haynald anläßlich des Jahreswechsels und der Fastenzeit au die Geistlichkeit der Kolocsacr Diöccse gerichtet hat. Im Eingänge des Pastoralschreibens ermahnt der Eardinal seinen Diöcesan- Elerus zur Verbreitung des Glaubens im Volke und vcrthcidigt sodann die Geistlichkeit gegen die Angriffe, wonach crstcrcr den Haß zwischen den Eonfessioncn und Rationalitäten ängefacht und dadurch genährt, daß sie an den politischen und socialen Bewegungen in ihr nicht ziemlicher Weise theilgenommcn hätte. Tann heißt cs wörtlich in dem Hirtenbriefe: „Der Antisemitismus — denn von diesem ist die Rede — wie derselbe an vielen Orten grassirt und sich in einer bis zur Gcwaltthätigkeit gesteigerten Feindseligkeit gegen das jüdische Volk äußert, wird vom jedem wahrhaften und gewissenhaften Priester des ungarischen Vaterlandes verurthcilt, wissend, daß wir Alle im Dienste jener Religion stehen, Welche das Symbol der Liebe auf ihrer Fahne trägt, und daß wir selbst dann und dort, wo es gelte, gewisse Auswüchse zu entfernen und zu bestrafen, nicht berufen sind, die strafende Geißel Gottes zu handhaben, sondern vielmehr de» Geist der belfernden göttlichen Barmherzigkeit zu vertreten haben. Ja, wohl jeder vernünftige Priester dieses Landes ist in der Tiefe seiner Seele überzeugt, daß derartige gewaltthätige Angriffe gegen Einzelne des jüdische» Volkes sorglich vermieden werden muffen; noch mehr, er ist auch davon überzeugt, daß er dasselbe von jenen mannichfachen, nicht in der rohen Form der Gcwaltthätigkeit erscheinenden antisemitischen Bestrebungen zu halten habe, zumal man von diesen im Voraus nur weiß, woher sie ausgehen und welcher Art ihr Anfang ist, doch wo dieselben stillftehcn und bis zu welchem Grade sie entarten werden, wenn das angefachte Feuer der unbezähmbaren menschlichen Leidenschaften sich zu ihnen gesellt, das vermag sicherlich Niemand vorauszusagen." Mit inniger Befriedigung conftatire sodann der Cardinal, daß er diese Worte eigentlich überflüssiger Weise an die Priester seiner Diöcese richte, denn diese seien nicht angegriffen worden, und wenn auch gegen einzelne der Verdacht auftauchte, so genügte eine Untersuchung, um sofort die Haltlosigkeit der Anklage klarzulegen. Der gute Ruf der Geistlichkeit seiner Diöcese stehe rein und makellos da, keinem einzigen Mitgliede konnte das Schandmal der antisemitischen Agitation ausgedrückt werden. Wenn Einzelne eine ernstere Rüge verdienten, so zweifelt der Cardinal nicht, daß dieselben jenen Auswüchsen gleichzuachten sind, die in jedem weiteren Kreise vorzukommen pflegen. Insbesondere habe die Untersuchung ergeben, das; nur solche Juden angegriffen worden seien, die über die katholische Religion schmähende Aeußernngen gethan haben. Der Hirtenbrief erörtert hierauf die gegen den Clerus erhobenen Anklagen wegen der Bethciligung an den politischen Agitationen. Zunächst constatirt der Cardinal, daß er die politische Freiheit, welche durch die Verfassung und die Gesetze allen Staatsbürgern, daher auch den geistlichen, gewährleistet ist, selbst dann zu rcspectiren verstanden Habe, wenn der Gebrauch derselben von jenen politischen Maximen abwich, die er durch sein ganzes Leben vor den Augen aller Welt befolgte, „und wenn sich Einzelne fänden" — so heißt es wieder wörtlich im Pastoralschreiben — „die im Gebrauche dieses constuitutionellcn Rechtes nicht immer die einem Priester ziemende Mäßigung an den Tag legten und dagegen durch Wort und That sündigten: so vermag ich auch diese sehr vereinzelten Fälle nur unter jene Ausnahmen zu zahlen, die in jeder Körperschaft, in jedem