Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 26 (1885)
- Issue
- Heft 2 (8.1.1885)
- Date
- 1885-01-08
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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34 selben auf. Nicht leicht verging ein Tag, ohne daß er Arme als Tischgenoffen hatte. In Ansehung dieser rühmlichen Eigenschaften genoß der Verstorbene allgemeine Verehrung, wovon die Betheiligung bei seiner Beerdigung beredtes Zcugniß lieferte. rrr’ä'Tn Aus der Provinz Posen. Da schon einige Zeit nach den Weihnachtsferien die schriftlichen Abiturientenarbeitcn an den Gymnasien beginnen, so tritt au diejenigen Väter, deren Söhne das Abiturienten-Examen zu Ostern d. I. zu machen gedenken, die brennende Frage heran, wie der bekannten ministeriellen Verfügung, nach welcher es den Dircctoren freisteht, eine der schriftlichen Arbeiten am Sonnabend anfertigen zu lassen, mit Erfolg eutgegenzuwirken sei. Wir können nicht umhin, den Betheiligten, denen dieser Gegenstand schwere Sorge bereitet, den Rath zu ertheilen, sich baldthunlichst mit ihren durch die einschlägigen religiösen Motive unterstützten Gesuchen nnmittelbar an den Herrn Kultusminister selbst zu wenden und ihn inständigst zu bitten, die in Rede stehende Verfügung auf ihre Söhne nicht anwcnden zu lassen. Denn nur ein Ressortminister selbst, der eine Verfügung erlassen hat, ist in der Lage, von derselben in einzelnen Fällen Abstand zu nehmen und dürfte ein günstiger Erfolg von dem strengen Gerechtigkeitssinn des Herrn Kultusministers wohl zu erwarten sein. Wir exemplificiren hierbei auf folgende Thatsache. Nach einer Verfügung des Herrn Justizministers ist es in den Gefangenenhänsern keinem der Sträflinge gestattet, andere als Gefangenenkost zu genießen. Und doch ist es dem Schreiber dieses gelungen, mittelst eines direkt an den Herrn Justizminister gerichteten Gesuches für einen jüdischen Strafgefangenen die Vergünstigung zu erwirken, daß derselbe während des Üeberschrcitungsfcstes anderweitige, den rituellen Vorschriften dieses Festes entsprechende Kost aus seiner Behausung erhalten durfte. Da die Verletzung des Sabbat, wie leicht zu erweisen, eine graduell noch größere religiöse Versündigung ist, als der Genuß gesäuerter Speisen am Ueberschreitungsfeste, so dürfte der Herr Kultusminister dem ans einem tiefen religiösen Bedürfnisse hervorgehenden heißen Verlangen überzeugungstreuer Väter, ihre Söhne am Sabbat nicht zum Schreiben zu zwingen, um so weniger irgend welchen ernsten Widerstand entgegensetzen. Selbstverständlich bleiben hierbei etwaige für die Zukunft generell zu unternehmende Schritte Behufs prinzipieller Aunullirung der Verfügung Vorbehalten und gilt der im obigen ertheilte Rathschlag nur der augenblicklichen Abhilfe. (Wir haben hiezu zu bemerken, daß auf Anfrage des Vorstehers Herrn B. H. zu H. von der königlichen Negierung zu M. der Bescheid erfloffen, daß die in Rede stehende ministerielle Verfügung auf solche junge Leute, die während ihrer ganzen Gymnasialzeit anr Sabbat nicht geschrieben, keine Anwendung finde. Es wäre sehr zu wünschen, daß Herr H. den Wortlaut des ihm zugekommenen Bescheides in diesen Blättern veröffentlichte. — Red.) Rumänien. Bukarest. Bei dem kürzlich hier stattgehabten Congreffe rumänischer Aerzte, hielt Dr. Mancas einen Vortrag über die hygienischen Zustände der Stadt Bacan. Da der genannte Arzt Christ und Rumäne ist, somit Dasjenige, was er zu Gunsten der Inden äußerte, doppelt werthvoll erscheint, so reproduciren wir nachstehend das Wesentlichste aus seinem Vortrage. Dr. Mancas hob zunächst lobend hervor und führte als einen Hauptgrund für die verhältnißmäßig geringe Sterblichkeit unter den Juden die Thatsache an, daß dieselben in Erkrankuugsfällen sofort die Hilfe eines Arztes in Anspruch nehmen, den sie, möge er welcher Religion immer angehören, als ein Wesen, welches Gott am nächsten stehe, betrachten. Gerade das Entgegengesetzte sei aber bei den Rumänen der Fall, die selbst in Städten, wo ihnen im Falle der Armuth ärztliche Hilfe auch gratis zu Theil wird, dieselbe erst dann in Anspruch nehmen, wenn die Quacksalberei aller Art als wirkungslos erwiesen und die Krankheit bereits so große Fortschritte gemacht habe, daß menschliche Hilfe meist zu spät komme. Das Gesagte lasse sich durch statistische Daten erhärten, aus denen zu ersehen fei, daß die Mehrzahl der Inden zwischen dem 50. und 60., die meisten Rumänen dagegen zwischen dein 20. und 50. Jahre sterben. Man könne fast sagen , der Jude zolle erst dann sein Tribut, wenn er seiner Familie nicht mehr nütze, während der Rumäne meist in der Vollkraft seines Lebens weggerafft werde. Eine weitere Ursache, welche der Lebensdauer bei den Juden Vorschub leiste, sei die körperliche Reinigung, denn das Gesetz schreibe ihnen regelmäßige Waschungen vor, welche die meisten Rumänen leider gänzlich vernachlässigen und weshalb dieselben auch von zahlreichen Krankheiten heimgesucht werden, deren Ursprung in der Unreinlichkeit zu suchen sei. Dr. Mancas constattrte ferner, daß in Folge der bei den Juden gebotenen Beschneidung syphilitische Krankheiten weit seltener Vorkommen, als bei den Rumänen und daß Elftere sich unter Anderem auch deshalb besser conserviren.