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Der Israelit · 1885-01-05 · Heft 1 (5.1.1885) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
26 (1885)
Issue
Heft 1 (5.1.1885)
Date
1885-01-05
Page
– (sequence 4)
Language
German
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4 tut Vornhincin jede Verantwortung für die Beschlüsse der Versammlung ab. Was Sie hier arbeiten, ist Ihr Werk. Die Kritik, die Ihnen werden wird, haben Sie zu ertragen, nicht der D. - I. G. - B. Ich bitte daher alle, welche dem öffentlichen Leben nahestehen, und die Gelegenheit haben, in verschiedenen Kreisen und Richtungen zu verkehren, verkünden Sie allüberall die Tendenzen des Gemeindebundcs, die er nicht nur in Rücksicht ans den vorliegenden Fall, sondern auch in jeder Beziehung stets verfolgt hat und auch in Zukunft stets verfolgen wird." Bevor die eigentliche Berathnng beginnt, beleuchtet Herr Direktor Dr. Bärwald (Frankfurt a. M.) die Verhältnisse des jüdischen Religionsunterrichtes. Während früher aller Unterricht ans die Religion gerichtet war,haben sich heute die Verhältnisse anders gestaltet. Wir sind eingetreten in die Bildung der deutschen Nation, die deutsche Schule ist die Schule unserer Kinder. Nur wenige Stunden bleiben für den Religionsunterricht, eine weise Anordnung des Planes ist daher ein doppeltes Bedürfnis;, und diese Bestrebungen müssen von allen religiösen Richtungen getheilt werden. Nunmehr erstatten die Referenten (D r. Kr o n e r- Erfurt, Dr. Vogclstcin-Stettin, Dr. Stein- Cassel, Dr. Zuckermandel-Tricr) ihren Bericht ab, welcher das Ergebnis; achtwöchentlicher Vorarbeiten ist. Zunächst legt Dr. Kronerdie allgemeinen Punkte des Normallehrplanes der Versammlung zur Berathnng vor. §. 1 lautet: „Der Plan soll zunächst die n o rmal e n Verhältnisse einer cinklassigen Volksschule berücksichtigen. Er hat nicht das Wünschcnswcrthe, sondern das Unentbehrliche im Auge, daher ist er für solche Schulen und Orte, an denen durch günstige Umstände ein umfang- und inhaltreiches Lehrziel erreicht werden kann, ein Minimal- Lehrplan, für solche Gegenden aber, wo die Verhältnisse ungünstiger als die normalen sind, wird er allerdings ein Maximalplan werden." Dieser Paragraph wird nach einer kurzen Tiscusston, in der Klingenstein den ersten Absatz zu streichen beantragt, Dr. Vogelstein denselben verthcidigt, unver-. ändert angenonnncn. Der zweite Paragraph: „Der Normalplan lässt die Besonderheiten bei religiösen Richtungen, welche Gemeinden und Lehrer innerhalb des Judenthums einnehmen, unberührt, und überläßt es in Beziehung auf Auswahl, Verthcilung und Behandlung des Stoffes jedem Lehrer, im Einvernehmen mit den Vertretern der Gemeinden den Stundenplan nach seiner religiösen Richtung weiter anszuführen," wird einer Commission von drei Mitgliedern übergeben, welche den Paragraph als selbstverständlich streicht. Die Genesis des Refercnten- Planes zeigt der an die Spitze des Ganzen gestellte Paragraph 3: „Der Normalplan stellt nur das fest, was als gemeinsame Forderung bei normalen Schulverhältnissen mit einer Lehrkraft in jeder jüdischen Gemeinde in unserer Zeit zu betrachten ist." Ein zweiter Thcil dieses Paragraphen, der betont, daß dem Normalplane die Entwürfe verschiedener israel. Gemeindebehörden zu Grunde liegen, wird in eine Anmerkung verwiesen. Die Referenten hatten zu prüfen 6 Normalpläne (einen Hessischen, Württembergischcn, Breslauer, Berliner, Ostpreußischeu und Badenschen Normalplan), sowie über siebzig Gutachten von Nabbinen und praktischen Schulmännern. Der vorliegende Referentenplan ist kein neuer Plan, sondern nur eine Ausarbeitung eklektischer Art von dem Besten, was sich in den verschiedenen Plänen vorgefundcn hat. Damit sind die allgemeinen Vorbemerkungen erledigt. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Frankfurt a. M. Der hiesige Verein gegen den Wanderbettel wird, sobald ein geeignetes Lokal beschafft ist, eine mit dem Institute in Verbindung stehende Herberge errichten. Die Erfahrung, das; die dermaligen Aufenthaltsstätten der unterstützungsbedürftigen durchreisenden Personen den Bestrebungen des Vereins keine genügende Förderung bieten, hat den schon lange gehegten Plan nun zur Reife gebracht. Es soll nicht vereinzelt vorgekommcn sein, daß den auf der Bettelwanderung befindlichen Personen in solchen Aufenthaltsstätten von arbeitsscheuen Menschen förmlicher Unterricht in der Vagabondage erthcilt worden ist, und sie verleitet wurden, möglichst lange ihren Aufenthalt am Platze auszudehnen, wobei man ihnen durch Mittheilung von Adressen, wo sie sich hinzuwenden hätten, behülflich war. Gegen diese und andere Uebelstände soll die unter der Obhut der Vereins-Verwaltung stehende Herberge Abhilfe schaffen. Schlüchtern. Die ehemalige Grafschaft Degenfeld, zu welcher die Gemeinden Vollmerz, Ramholz und Hinkelhof gehören, ist im vorigen Jahre in den Besitz des Herrn Rittmeisters Stumm vom 1. Heff. Hnfarcn-Regiment Nr. 13 käuflich übergegangen. Der neue Besitzer dieser Herrschaft hat sich in der kurzen Zeit schon die ehrende Anerkennung aller c r

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