Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 98 (11.12.1884)
- Date
- 1884-12-11
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXV. Jahrgang. M 98. HenLrat - Grgan für das orlhodoXe Iudenthmn. Heransgegebcn von Dr. Lehmamr in Mainz. Donnerstag, den 11. Dezember 5645 (1884). Bezugsbedingungen und JnhaltSverzeirhniß befinden fich am Schlüsse deS HauptblatteS. Leitender Artikel. Die Mstenzöcrechligimg des isract. Volkes. VH. Mainz, 8. December. - Wenn man Jndenthum und Griechenthum mit einander vergleicht, so pflegt man hervorzuheben, daß das Griechenthum die individuelle Freiheit entdeckt und dann der Menschheit durch Vermittelung des Christenthums überliefert habe. Diese Annahme ist durchaus irrig. Bei keinem Volke der Welt war die Freiheit des Individuums so gewährleistet wie bei den Juden. Niemals konnte ein Mitglied dieses Volkes zum Sklaven erniedrigt werden. Hatte Jemand fich selbst verkauft oder war er vom Gerichte in Folge eines von ihm begangenen Verbrechens verkauft worden, so währte seine Dienstzeit nur sechs Jahre. Nachher ging er ftei aus. Selbst wenn er Gefallen fand an der Dienstbarkeit und dieselbe freiwillig verlängerte, durfte er in keinem Falle länger als bis zum Jobeljahre darin verharren (2. V. M., C. 21, V. 1—6 Kidduschin f. 15). Der gemiethete Arbeiter durfte zu jeder Zeit von feinem Miethcontracte zurücktreten, selbst mitten im Tage, nachdem er die Arbeit schon begonnen hatte; selbst dann, wenn er den Miethlohn schon im voraus empfangen hatte und das erhaltene Geld nicht zurückzugeben vermochte. Der empfangene Lohn konnte seine persönliche Freiheit nicht beschränken; er konnte trotzdem den Miethverttag aufheben, und der schon erhaltene Lohn wurde als Darlehen bettachtet, das er allerdings wiederzuerstatten verpflichtet war. So weit ging das Recht der persönlichen Freiheit auch des Aermsten, wie es heißt: „Denn Meine Knechte sind sie, die Ich sie herausgeführt habe aus dem Lande Mizrajim; sie sollen nicht verkauft werden wie mau Sklaven verkauft." (Baba Mezia f. 10 a, Baba Bathra f. 11G1> Kidduschin f. 22 a. Maimonides Hilchoth Sechiroth C. 8, §. 4, Schulchatt Arnch Choschen Mischpot^ C.I333, §. 3). Ein anderer weit verbreiteterJrrthum ist der, daß die Religion Israels die Unsterblichkeit der Seele nicht kenne. ' ~ Wir haben bereits im Eingänge dieser Abhandlung der Bekehrung eines. Königs der Chazaren zum Jndenthum gedacht. Einer der größten Männer unseres Volkes, der berühmte Dichter, Philosoph und Arzt Rabbi Jchuda Hallevi, hat ein Werk geschrieben, in welchem er darlcgt, wie er sich die Bekehrung jenes heidnischen Königs gedacht hat. Es ist ein Gespräch zwischen dem Könige und dem jüdischen Weisen. Alte nur erdenkliche Einwände bringt der Chazarenkönig vor, und der Weise widerlegt sie. Einer dieser Eiuwände ist, das; in den 19 Beuedictionen unseres Hauptgebetes nur Dinge des diesseitigen Lebens erwähnt sind, während die Bitte um Theilhaftigwerden der ewigen Seligkeit darin nicht ausgesprochen ist. Der jüdische Weise entgegnet, das; die Anordner unserer Gebete darin dem Beispiele der heiligen Schrift gefolgt seien. Dort heißt es: „Wenn in meinem Gesetze ihr wandeln und meine Gebote ihr beobachten und sie thun werdet, so werde ich geben Euren Regen zur rechten Zeit, und es wird geben die Erde ihren Ertrag, und der Baum des Feldes wird geben seine Frucht. . Und ich werde geben Frieden in Eurem Lande, und ihr werdet in Sicherheit wohnen...... und ich werde wandeln in Eurer Mitte: (3. B. M.,