Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 90 (13.11.1884)
- Date
- 1884-11-13
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXV. Jahrgang. -:m JV2 9(K _ .. CiN - ' GenLrat - Hrgan für das orthodoxe Iudenthmn. Herausgegeben von Vr. Lehmann in Mainz. Donnerstag, den 13. November 5645 (1884). 2&g§r~ Bezugsbedingungen und Inhaltsverzeichnis befinden sich am Schluffe deS HauptblatteS. "DL . r.. nu r. - ,r ,j ... . - . Leitende Artikel. Zur 'Uaraschalß Kyajö Saral). (Schluß.) " Mainz, 10. November. In jüngster Zeit ist von' einigen Thicrschutz- Vereinen eine Agitation gegen die vom jüdischen Neligionsgesetze vorgeschriebene Schlachtmethode ins Werk gesetzt worden; man versucht bei dieser Gelegenheit unsere heiligen Religion zu beschuldigen, daß sic thierquälcrische Vorschriften enthalte. Es gibt wohl keine Religion, die den Thierschutz wärmer empfiehlt und durch praktische Gesetzesvorschristen bewahrheitet als die jüdische. So heisst es im Talmud Berachoth F. 40 a: JZWV DIN? TiDN 21 1JQN 'lirP 21 ICH 2vy \irm ichw 11212? 'yznc fin? u2iip .1Z)2L'1 1?2N1 11.11 ",112,12? 112'2 „Rabbi Jehudah sagte im Namen von Nab: Es ist verboten, zu essen, ehe man seinem Viehe das Futter gereicht hat; denn so heißt es in der heiligen Schrift: Und Ich werde geben .Kraut auf Deinem Felde für Dein Vieh, und Du wirst essen und Dich sättigen. — Erst soll für das Vieh gesorgt werden und dann für die eigene Sättigung." Man erzählt es dem Feldmarschall Wrangel rühmend nach, daß er die Kavalleristen strenge dazu angehalten, die Füttemng ihrer Pferde nicht zu vernachlässigen. Im jüdischen Neligionsgesetze ist es religiöse Vorschrift, zuerst für die Ernährung seiner Thiere zu sorgen, ehe man zu der eigenen Sättigung schreitet. (Vergleiche Schnlchau Aruch, Orach Ehajnn, C. 167, Magen Abraham 8 18.) Da wir nun aunehmen, daß unsere frommen Väter und Mütter und deren Angehörige schon im Geiste des jüdischen Religionsgesetzes handelten, ehe dieses selbst noch gegeben ist worden, so ist die Frage aufzuwerfen, wie so Elieser verlangen konnte, daß die für Jizchak bestimmte Gattin sprechen sollte: „Trinke, und auch Deine Kameele will ich tränken." Er hätte die Forderung so stellen sollen: „Gib meinen Kameelen und nachher mir zu trinken." Alleil» die Gesetzeslehrer erklären uns, daß die obenerwähnte Vorschrift sich nur auf eine größere Mahlzeit bezieht, daß es aber erlaubt sei, etwas Weniges zu genießen oder Wasser zu trinken, ehe man für die Thiere gesorgt hat;, es ist das schon in den von der heiligen Schrift sowohl wie im Talmud gebrauchten Ausdrücken angedeutet. ijwi „und Du sollst essen, und Dich sättigen," heisst es in der heiligen Schrift; und im Talmud heißt es?;ni” oin? iidn „es ist verboten, eine Mahlzeit zu hatten, ehe man sein Vieh versorgt hat;" denn das Wort?2N bezeichnet immer ein Genießen, das zur Sättigung führt. Daher war die Bitte Eliesers ganz correct und ebenso hat Riwkah gehandelt. Aber der Abgesandte Abrahams hielt es für nothwendig, noch eine Prüfung folgen zu lassen, ob in der That Riwkah so gethan, wie es für die künftige Gattin Jizchaks wnnschenswerth war. Er sah ihr staunend zu. Warum, so fragte er in seinen Gedanken, hatte sie erst ihm uud dann den Kameelen zu trinken gegeben'/ Wußte sie, daß das so recht war, oder besaß sie nicht das gottgeboteue Erbarmen für das Vieh? Deßhalb wollte der Knecht erst noch erfahren, ob Gott seine» Weg habe gelingen lassen oder nicht. Aus diesem Grunde beschloß er, sie noch einer Prüfung zu unterziehen, indem er sie fragte: