Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 84 (23.10.1884)
- Date
- 1884-10-23
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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84 -ks Zeitungsnachrichteu und Correspondenzeu. D e ui s ch l a u d. Berlin, 16. October. Endlich liegt nun die Verfügung des Kultusministers in ihrem authentischen Wortlaute vor. Der Inhalt derselben deckt sich vollkommen mit unseren letzten Ausführungen über die Verfügung. Wie wir bereits hervorgehoben haben, ist dieselbe in überaus maßvoller Sprache abgefaßt, sie beruht jedoch auf falschen Informationen. Die Verfügung hat folgenden Wortlaut: Ministerium der geistlichen, Nnterrichtsnnd Med. Angelege,chciten ü. n 630. Berlin, 18.Juni 1884. Der Bericht des Königlichen Provinzial-Schnl- Kollegiums vom 24. Juli 1883 — No. 3115 — betreffend die Uebclstände, welche aus dem Nichtschreiben jüdischer Schüler am Sonnabend für beit Unterricht entstehen, hat mir Veranlassung gegeben, sämmtliche Prdvinzial-Schul-Kollegien zur Aeußerung aufzufordern über die Beobachtungen, welche dieselbe an den höheren Schulen ihres Ressorts in dieser Beziehung gemacht haben. In den eingegangenen Berichten wird nicht in Abrede gestellt, daß aus dem Nichtschreiben jüdischer Schüler für die Regelung des Unterrichts am Sonnabend in mancher Hinsicht Erschwerungen erwachsen; aber die meisten Provinzial-Schul-Kollegien, darunter auch solchein deren Anfsichtsbezirken die jüdischen Schüler einen höheren Procentsatz der Gesammtfrequenz ausmachen, sind doch der Ansicht, daß diese Schwierigkeiten sich ohne Anordnung besonderer Maßregeln überwinden lassen und sprechen sich deßhalb für die fernere Beibehaltung der bisherigen Bestimmungen aus. Da ich den für die Auffassung geltend gemachten Erwägungen nur beistimmen kann, so muß ich Bedenken trage», dem Antrag des Königlichen Provinzialschulkollegiums auf Abänderung der durch die Verfügung vom 6. Mai 1859 und vom 30. Januar 1869 (Wiese I, 148) getroffenen Anordnungen Folge zu geben; vielmehr muß ich. annehmen,. daß der geregelte Gang hinreichend gesichert bleibt, tvenn einerseits die angezogenen Bestimmungen über Dispensation vom Besuch des Unterrichts oder vow Schreiben am Sonnabend vorschriftsmäßig gehandhabt und bei der Einholung derselben die' Eltern von den Direktoren ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß die Schule keine Verantwortung für die aus derartigen Dispensationen bei den betreffenden Schülern entstehenden Folgen übernimmt, und wenn andrerseits alle über das gestattete Maß hinausgehenden Forderungen der Eltern zurückgewiesen werden. — - In letzterer Beziehung sehe ich mich veranlaßt, insbesondere hierauf hinznweisen, daß für die Anfertigung der schriftlichen Arbeiten kn der Reifeprüftmg seitens der jüdischen Schüler eine Dispensation vom Schreiben an Sonnabend nicht beansprucht, werden kann. Es muß vielmehr gefordert werden, daß diejenigen von ihnen, welche die Reifeprüfung ablegen wollen, sich auch den vorschriftsmäßigen Anordnungen unterwerfen und ev. am Sonnabend sich der Anfertigung einer schriftlichen Arbeit unterziehen. Es ist ferner nicht angängig, daß die technischen Räthe an den Provinzialschnlkollegien, deren Thätigkeit durch den Vorsitz bei der mündlichen Prüfung vollauf in Anspruch genommen ist, bei der Feststellung der Termine auf die Lage der jüdischen Feiertage noch eine besondere Rücksicht nehmen sollen. — Hinsichtlich der jüdischen Feiertage wird in einigen Berichten geklagt, daß deren großen Zahl sich einem geregelten Unterricht als erhebliches Hindernis; entgegenstelte, besonders an solchen Schulen, welche von einem hohen Procentsatz jüdischer Schüler besucht werden, und es wird zum Beweise darauf hingcwiesen, daß an einzelnen Schulen eine Dispensation vom Unterricht für 13, ja selbst für 15 Tage beansprucht wird, während dieselbe au anderen Orten doch nnr für 2—3 Tage nachgesucht wird. So wenig ich die Schwierigkeit erkenne, welche ans diesem Umstande für einzelne Schulen elltstehen kann, so stellen sich doch einer gesetzlichen Regelung der jüdischen Feiertage, wie sie von einigen Provinzialschnlkollegien gewünscht wird, nach verschiedenen Seiten hin so große Schwierigkeiten entgegen, daß ich, wenigstens gegenwärtig, Bedenken trage, den .Lahm gehenden Anträgen stattzugeben. Ich darf aber erwarten, daß es auch ohne derartige Regelnng den Direktoren durch geeignete Vorstellungen den' Eltern der Schüler gegenüber mehr und mehr