Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 83 (20.10.1884)
- Date
- 1884-10-20
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Zcitnngsnachrichteu iiitb Correspon-euze». l'i\. D.,e u t s ch l ö n d.^ 1 :' Berlin. Das neueste Heft des „Jahrbuches für die amtliche Statistik des preußischen Staates" enthält eine auf 45 Semester sich erstreckende vergleichende Darstellung des Religionsbekenntnisses der Schüler höherer Lehranstalten. Danach waren im Wintersemester 1859—60 (womit die Tabelle beginnt) von 63900 Schülern 44780 (70,1 PCt.) eömiß.;: 14805 (23,2 p(5t.) kath.; 4815 (6,8 pEt.) jüdisch; im Wintersemester 1881—2 (bis wohin die Tabelle reicht) von 148446 Schülern 109225 (73,6 pCt.) evangelisch, 24251 (16,3 pCt.) katholisch und 14916 (10,0 PEt.) jüdisch. „Dürfte man die mitgetheilten.Procentsätze," so bemerkt hierzu die „Statistische Eorrespoudenz," „für die Betheiligung der einzelnen Bekenntnisse, wie ein hervorragender Moralstaüstiker will, als Ausdruck des „Bildungstriebes" der.verschiedenen Religionsgemeinschaften betrachten,, so würde den Juden der höchste Bildungstrieb inne wohnen; denn sie bethciligen sich achtmal starker anr höheren Unterrichte, als nach ihrem Antheile an der Bevölkerung zu erwarten wäre. (Sie blldeten im Jahre 1858 1,1, im Jahre 1880 1,3 pCt. der Gesammtbevölkerung Preußens.) Königsberg. Wie ich Ihnen seiner Zeit berichtete, sind 180 Knaben, welche hiesige höhere Lehranstalten besuchen, ohne jeden Religionsunterricht. Es hat deßhalb das hiesige Provinzial-Schulkollegium in Ergänzung der älteren ministeriellen Bestimmungen die Rtagistrate und Schuldeputationen angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß kein schulpflichtiges .jüdisches 5kind ohne 3tekigionslmterricht bleibe..,Siehat demnach angeordnct: 1) da, wo eine. Wische Schule vorhanden ist, gegen diejenigen Elternwelche, es unterlassen, ihre Kinder an dem Religionsunterrichte dieser Schulen, oder an demjenigen der öffentlichen christlichen Schulen theilnehmen zu lasse», auch dieselben sonst in der jüdischen. Religion nicht , unterrichten lassen, zwangsweise vorzugehen. .2) Da, wo mehr als sechs schulpflichtige: Kinder, für. deren jüdischen Religionsunterricht nicht - gesorgt wird, die betreffende Synagogeu-Gemcinde < anzuhalten, eine dem Ledürfniß entsprechende Einrichtung zu treffen. Jüdische Kinder dürfen nur dann am christlichen Sieligionsunterrichte theilnehmen, wenn der betreffende Vater oder Vormund die ausdrückliche schriftliche Erklärung abgibt, daß das betreffende Kind zur Wahrnehmung dieses Unterrichtes für das laufende Schuljahr verpflichtet bleiben soll. — Wie oft habe ich hierorts pflichtvergessenen Väter- und Mntterherzeu die Worte unserer Weisen zugcnlfen: „Wer seinem Kinde den Unterricht in der. Schule vorenthält, entzieht ihm das Erbtheil seiner Väter. (Sahncdrin 91;) aber meine Worte führten nicht zur richtigen Erkenntnis; ihrer heiligen Aufgabe. — Jeder Religionsunterricht ist leider zwecklos, wenn die Praxis fehlt. Die Religionsschule gibt die Anleitung, die Praxis bleibt dem Hanfe' überlassen. Der jüdische Religionsunterricht bleibt werthlos, wenn nicht der wichtigere und größere Thcil der Aufgabe im Elternhanse sich diesem Unterricht ergänzend oder vervollständigend anschmicgt: Das Verständnis; für die nuro beleben und wecken, die Erfüllung derselben als wirkliche Pflicht der jüdischen Religion, die eine Lehre des Lebens dstt nT.ry des praktischen Lebens ist, hinzustcltcn, dem Kinde jüdische Wahrheiten Schritt für Schritt zn zeigen, es den Geist unserer heiligen Gesetze kennen zn lehren in seiner Reinheit und Lauterkeit, ihm zn zeigen, daß die jüdische Religion eine Religion der That ist, die sich nicht blos damit abgibt, fromme Worte in den Mund zu legen, sondern ans das Gott und menschenwürdige Leben hinzuweisen, ist nicht 'nur Sache der Religionsschule, sondern auch des Hauses, -jii'n,-Gewöhnung an die cirn roso ist die erste und heiligste Pflicht der jüdischen Eltern. Der bloße Religionsunterrichtkann nicht die religiöse Erziehung des Elternhauses ersetzen, die empfangenen Lehren des Hauses bleiben immer.' Kann der Unterricht der Religionsschule das ersetzen, was das fromme Beispiel der Eltern, das tief, religiöse Leben' des Hauses thnn soll? Wenn das HauS annullirt, was die Religionsschulc fördert, dann ist der Zwiespalt da, in welchen das arme Kind beklagenswerth gerät!). Ein jüdisches, frommes Elternhaus ist die beste Rcligionsfchule, das Kind sieht und hört, wie Gott gefürchtet wird, und es erwacht bic dw n«T in dem jungen Gemüthe, cs nimmt die innige,' ungetheilte Liebe wahr, die die Eltern dem entgegenbringen, und cs entbrannt die Liebe zu. ihm in der jungen Brust. Wie kann eine Mutter glnubensstarke Söhne erziehen , wenn ihr selbst der Glaube nicht tief im eigenen Herzen wohnt? Wie' können Kinder die rechte Ehrfurcht vor Vater und Mutter empfinden, wenn Vater und Mutter die Ehrfurcht vor Gott, dem ewigen Vater, verloren haben?' Wie sollen Wahrheit, Ehrlichkeit und Rechtschaffenheitm dem künftigen Geschlechte gesichert sein, wenn die Furcht des Herrn nicht' als Hüterin darüber wacht? - . ■' . ’ *