Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 81 (13.10.1884)
- Date
- 1884-10-13
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXV. Jahrgang. Beilage zu Nr. 81 des Israelit. Leitender Artikel. Urozeß Wller. Krakau, 39. September. D!e Wiederaufführung des Eriminaldramas in Betreff des vor der Rzeszower Jury bereits durchgesührten Mordprozesses gegen Moses Ritter aus Lutcza, dessen Frau Gittcl Ritter und Marcelin CwchlinsU hat heute vor dem hiesigen Schwurgerichte begonnen. Der Staatsanwalt hat sämmtliche Israeliten von der Geschwornenbank ausgeschlossen, wogegen diese, unter ihnen Doctorcn der Medicin und der Jurisprudenz, Beschwerde erhoben haben. Der Gegegenstand dieser mysteriösen Strafsache dürste Ihren Lesern noch erinnerlich sein. In einer Schlucht im Torfe Lutcza hat mau Im März 1882 die Leiche einer weiblichen Person gefunden und in derselben die seit einigen Monaten räthselhasterweise verschwundene Magd Francisca Mnich erkannt. Da Letztere größtentheils im Hause des dort wohnhaften ackerbautreibenden Moses Ritter sich aushielt, wurde dieser angellagt, daß er mit Hilfe seiner Frau Gittel, seiner Töchter Ehaje und Beile, sowie des Marcelin Stochlinski die Francisca Mnich, die sich angeblich von Moses Ritter in gesegneten Umständen befunden haben soll, im Keller seines Hauses erinordet, nach vollbrachtem Morde ihr den Bauch ausgeschnitten und aus demselben den Fötus entfernt haben, »m dadurch sowohl einem angeblich religiösen Ritus der Juden zu entsprechen, als auch jede Spur einer Schwangerschaft des ermordeten Mädchens verschwinden zu machen. 'Rach Durchsühnmg der diesbezüglichen Hauptverhandtung vor dem Rzeszower Schwurgerichte hat auf Grund des Lerdictes des letzgenannten der dortige Gerichtshof am 21. Tecembcr 1882 Moses Ritter wegen Verbrechens des Meuchelmordes und Gittel Ritter sowie Marcelin Stochlinski wegen Theiluahme an diese»! Verbrechen zum Tode verurtheilt, dagegen die Töchter Ehaje und Beile sreigesprochen. Gegen dieses Urtheil haben alle drei Verurthcilte die Richtigkeits-Beschwerde beiur Obersten Gerichtshöfe eingebracht. Letzterer hat iu Berücksichtigung der in dieser- Beschwerde angeführten Umstände das erwähnte Urtheil des Rzeszower Gerichtshofes verworfen und dieser Strafprozeß vor ein neues Schwurgericht in Krakau gewiesen und gleichzeitig angeordnet, daß das hiesige Strafgericht ein diesbezügliches Gutachten der hiesigen medicinischen Facultät über die Ursache des Todes der Francisca Mnich einholen soll. Die gegenwärtige, gegen die genannten Personen gerichtete, 235 Seite» bildende Anklage, die ihr neues Material aus den Ergebnissen der nachträglichen Untersuchung seitens des hiesigen Strafgerichtes schöpfte, hat einige wesentliche Acnderungen in der sogenannten Anklagesormel vorgenommen. So wird Moses Ritter — der in der Rzeszower Schwurgerichts-Verhandlung beschuldigt wurde, daß er „am 27. November 1881", am „ersten Sonntag des Advents", der Francisca Mnich, in der Absicht, sie zu tobten, „den Hals durchschnitten" habe — jetzt angeklagt, „daß er „am 4. Dezember 1881", am „zweiten Sonntag des Advents", gegen die Francisca Mnich, in der Absicht, ihr das Leben zu nehmen, in einer meuchlerischen Kreise gehandelt habe, wodurch der Tod derselben erfolgte." Die Krakauer Staats änschaltschast behauptet nämlich, die nachträgliche Untersuchung habe ergeben, daß in der vorigen Verhandlung aus Irrlhum der 27. November 1881 als der Tag des Verschwindens der Francisca Mnich angenommen wurde. Bekanntlich hat Stochlinski in der vorigen Verhandlung bezüglich des 27. Nov. sein Alibi nachgewiesen. Tie jetzige Anklageschrift schildert die Lebensweise der Francisca Mnich, ihr friedliebendes Wesen und ihre anfsallende Zuneigung zu der Familie Ritter. Am l. Dezember 1881 zwischen 2 und 3 Uhr Rachmittags ging Francisca Mnich zu ihrer Taute Salomca Stochlinska (Frau des Marcelin Stochlinski), aß daselbst Kraut und Bohnen und entfernte sich, um bei Moses Ritter Milch zu holen, die ihr Gittcl Ritter versprochen hatte. Bon diesem Augenblicke an verschwand Francisca Mnich, ohne daß sie seitdem mehr von Jemandem im Torfe gesehen wurde. Erst einige Wochen nach ihrem Verschwinden hat man im Dorfe zu munkeln angefangen, daß sie durch die Juden „verunglückt sei." Zur Verbreitung und Befestigung dieses Gerüchtes sollen — wie die Anklage behauptet — das Benehmen und die verdachterregenden Acnßentngen der Familie Ritter viel beigetragcn haben. So soll Moses Ritter gesagt haben, der Landmann Iendrzej Röster habe ihm initgcthcilt, daß Franciszek Biel die Francisca Mnich verführt, und als die Folgen sichtbar wurden, ermordet hätte. Dieses Gerücht verbeitele die Familie Ritter, um von sich den Verdacht abzulcnken. Am 6. März 1882 haben die Bauernburschen Piotr und Joseph Pitera in einer Schlucht in Lutcza eine weibliche Leiche gefunden, die mit dem Gesicht zur Erde lag, in welcher man die verschwundene Franzisia Mnich erkannte. Der zweite Abschnitt der Anklage beschäftigt sich zunächst mit dem als moralisch verkommen geschilderten Marcelin Stochlinski, dessen — allerdings nachher revocirtes — Geständnis; die Grundlage der Anklage bildet. Bor den Gendarmen gestand Stochlinski, daß er an dem seitens Ritter, seiner Frau und deren Töchter Beile und Ehaje verübte!» Morde der Mnich gegen eine Entlohnung von 50 ft. theilgcnominen habe, imd daß Ritter Letztere deßhalb crntordcte, weil sic von ihm in-gesegnete» Umständen war. Die Gendarmen haben hierauf im Hause des Ritter eine Revision vorgenonuncn und daselbst unter einem Schrank eine Hacke gesunden, an deren scharfen Seite oben Blutflecke waren, woran Menschenhaare klebten. In dem Hanse des Felder fanden die Geirdarmen ein Messer mit einem schwarzen Heft, welches Stochlinski als dasselbe bezcichnete, womit Ritter den Hals der Mllich durchschnitten hat. Hacke und Messer wurden den Krakauer Gcrichtsärzten zur Untersuchung übergeben, welche aussagten, daß die Haare au der Hacke von einem Menschen herrühren und jenen der gefundenen Zöpfe der Mnich ähnlich sind, und daß man zwar die Beschissenheit der Flecke nicht mit Bestimmtheit angeben könne, daß aber die Möglichkeit, daß sie von Blut herrühren, nicht ausgeschlossen sei. Während der gedachten Revision im Hause des Ritter befand sich Marcelin Stochlinski rrnter Bewachung in der Wohnung des Stanislaw Lubasik und hat daselbst vor Letztgenanntem, dein Ortsgeistiichen und dem Dorsrichter das vor den Gendarmen gemachte Grstäudniß wiederholt. Bor dem Untersuchungsrichter Radwansti deponirte Stochlinski, daß er der