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Der Israelit · 1884-08-21 · Heft 67 (21.8.1884) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 67 (21.8.1884)
Date
1884-08-21
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1111 Caftzs und des Portiers auf die Christen eingeschlagen. Hierbei sei dem Schuhmacher Schröder von einem gewissen Hirschfeld, gegen welchen das Verfahren eingeleitet worden, eine arge Verletzung beigebracht worden, so daß er blutüberströmt aus dem Lokal gebracht werden mußte. Diese auch gestern vor dem Schöffengericht von der einen Partei gegebene Darstellung brachte das »D. Tagebl." s. Z. über den Vorfall, wahrend der Wirth, Herr Wilde, dagegen eine längere Richtigstellung veröffentlichte und über das Renkontre die oben erwähnte andre Darstellung gab. Wer von beiden Parteien Recht hat, darüber wird voraussichtlich das Gericht an anderer Stelle zu entscheiden haben. Infolge jener Schlägerei wurden gegen die Betheiligten vom Amtsgericht Strafmandate wegen groben Unfugs und ruhestörenden Lärmens erlassen; ein Theil hat sich bei dem Strafmandat beruhigt, ein anderer Theil trug dagegen auf richterliche Entscheidung an, und das Schöffengericht verhandelte deshalb gestern gegen 1) den Portier Stephan Dudeck, 2) den Kaufmann Paul Adolf Alex Wassermann, 3) den Buchdrucker Friedrich Ferdinand Geppert, 4) den Tischler Rudolph Eckardt, 5) den Schuhmacher Hermann Schröder, 6) den Klempnermeister Gustav Mccker und 7) den Kupferschmiedemeister Fritz ter Welp. Die Partei des Cafes war nur durch den ersten Angeklagten, welchem der Rechtsanwalt Michaelis zur Seite stand, vertreten. Dudeck bestritt an der Schlägerei Theil genommen zu haben und behauptete, daß er in seiner Portierloge durch den Höllenlärm aus dem Schlafe geweckt und in das Lokal gelockt worden sei; als er daselbst angekommen, seien die Streitenden bereits auf der Straße gewesen. Seine Gegner behaupten dagegen, daß der Portier mit einem dicken Gummischlauch auf sie losgeschlagen habe; im übrigen stellten sie durchweg die -Sache so dar, daß diejenigen, die sich bei dem Strafmandat beruhigt, die Ruhestörer gewesen, sie, die Angeklagten aber^lediglich als Zeugen mit zur Polizeiwache gegangen seien, mn den Sachverhalt aufzuklären. Da der Schuhmacher Schröder schließlich darauf hinwies, daß aus derselben Affaire die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen per ihm zugefügten schweren Körperverletzung erhoben habe, so beschloß der Gerichtshof auf Antrag des Amtsanwatts, die weitere Verhandlung bis zur Erledigung jener Anklage vor der Strafkammer zu vertagen. Berlin. Der Ernennung des bisherigen Privatdozenten Dr. Mendel zum außerordentlichen Professor in der Berliner medizinischen Fakultät ist noch eine andere gefolgt. Der Privatdozent Dr. Julius Wolff, der in der ärztlichen Welt unter dem Namen „der Knochen-Wolfs" bekannt ist, wurde ebenfalls zum außerordentlichen Professor ernannt. In beiden Fällen hat die Fakultät selbst die Ernennung vorgeschlagen. Es ist wohl kein Zufall, daß der Herr Cultusminister für die Erledigung dieser beiden Kandidaturcn gerade den jetzigen Augenblick gewählt hat, in welchem er Herrn Schweninger, den ihm die Fakultät nicht vorgeschlagen hatte, anstelten zu müssen glaubte. Es sieht fast aus, als ob inan die Glossen der „Reichsfeinde" über die Ernennung des Kanzlerarztes dadurch vereiteln wollte, daß zugleich mit dem Letzteren fortschrittliche und der israelitischen Religion angehörige Männer zu Professoren kreirt wurden. Witten. Leider ist wieder einer derjenigen d'tht, wie sie in jetziger Zeit, besonders hier kn Westfalen, immer seltener werden, vom Schauplatze seiner irdischen Thätigkeit abberufen worden. Kürzlich starb nämlich der in den weitesten Kreisen als x»'i on nui'i min bekannte Salomon Dessaucr im 69. Jahre seines Lebens. Der Verstorbene hatte sich in seinen jüngeren Jahren dem Lehrerberuf gewidmet und in verschiedenen Gemeinden Rheinlands und Westfalens als Elementar- und Neligionslehrer gewirkt, überall zur größten Zufriedenheit der Gcmeindemitglieder, wie der Vorgesetzten Behörden, da er immer bemüht war, Thorakenntniß und wahrhafte Gottesfurcht zu verbreiten. Sein ganzes Leben und Wirken galt nur den 3 Fundamenten unserer heil. Religion D'HDn mVoji rroay min Selbst dann noch, als er Familicnverhältnisse halber, den Lehrerberuf aufgcben mußte, benutzte er jede freie Stunde zum Studium unserer heil. Thora, in der er sich einen sehr großen Schatz von Kenntnissen so wie er sich auch einen hohen Fond von Wissen in profanen Gegenständen erworben hatte. Dcßhalb hat nicht allein seine Hinterbliebene Familie, der er mit der größten Liebe und Zärtlichkeit zugethau war, sondern auch die ganze Umgegend einen großen Verlust erlitten. Ja selbst dann noch, als seine Kräfte abnahmen und er Jahrelang mit körperlichen Schmerzen, die er stets mit der größten Geduld und Ergebung in den heil. Willen Gottes ertrug, zu kämpfen hatte, war seine freie Zeit dem Studium der Gotteslehre gewidmet, der er sich bis spät in die Nacht hingab. Welch allgemeiner Liebe und Hochachtung der nun Verklärte sich zu erfreuen hatte, das zeigte sich deutlich bei der mV?, der sich nicht nur sämmtliche Mitglieder hiesiger Gemeinde, sondern auch seine

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