Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 55 (10.7.1884)
- Date
- 1884-07-10
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXV. Jahrgang. JRs Ei» Central- Organ für das orthodoxe Judenthmm Herausgegeben von B)r. Lelimann in Mainz. Donnerstag, den 10. Juli 3044 (1884). Diese Zeitung erscheint wöchentlich zweimal, MontagS und Donnerstags, jedesmal in mindestens 2 Bogen. Preis deS Jahrgangs für Deutschland und Oesterreich 12 Reichs-Mark, für's Ausland 16 ReichS-Mark. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. — Inserate 25 Pfennige die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum. — Oestereichische Banknoten laut CourS. — Directe Francozilsendung unter Streifband pro Jahrgang für Deutschland und Oesterreich 14 Reichs-Mark oder 8 fl. österr., für's Arrsland 16 Reichs-Mark an die Erpedition franco einzusenden. Inhalt (Hauptblatt): Leitende Artikel: Der Schulchan Aruch. — Zwischen den Marken. — Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen: Oest.-Ung. Monarchie: Wien. St. Johann a. d. March. — Schweiz: Basel. — Frankreich: Marseille. — Rußland : Pertersburg. — Feuilleton: In Tagen der Prüfung. — Diagonal-Räthsel. — Inhalt der ersten Beilage : Leitender Artikel: Eine Frucht der Berliner Rabbiner-Versammlung. — Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Rußland: Petersburg. — Palästina: Aus Jerusalem.— Inhalt der zweiten Beilage: Leitender Artikel: Literarischer Bericht. — Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen: Deutschland: Frankfutt a. M. Baden-Baden. — Rumänien: Jassy — Leitende Artikel. Der Schulchan Aruch und Professor I*r. I. Gildemeister zu Bonn. Mainz, 2. Juli. Vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts in Bonn fand am 6. Juni 1884 die Hanptverhandlung gegen 31. M. wegen der Anklage der 3lufreizung zum Klassenkampf und Beschimpfung des Judenthums (Vergehen wider die §§ 130 und 106 St.-G.-B.), sowie gegen I. Tr. wegen Beihilfe zu den erwähnten Vergehen Statt. Der Anklage lag eine von einem Pseudonym in Versen ä la Jobsiade verfaßte Flugschrift zu Grunde, welche im Verlage von A. M. zu Bonn im Juli v. I. unter dem Titel: „Die Jsaakiade, oder der ewige Jude des 19. Jahrhunderts" erschienen und durch Colportage in den Nachbarstädten Coblenz, Köln, Clberfelv verbreitet worden war. Die Aufreizung zum Klaffenkampf erblickte die Anklage in den Behauptungen, daß die Juden die Christen in der Gewalt hätten u. drgl. Sätze, durch welche namentlich bei der ungebildeten Bevölkerung der Kampf der Nicht-Besitzenden gegen die Besitzenden geschürt werde. Bezüglich - der Beschimpfung des Judenthnms nahm die An-! klage vorzugsweise auf das zweite Heftchen der „Jsaa-! kiade" Bezug, in welchem u. A. in 42 Versen eine i Reibe von angeblichen Sittcngesetzcn der Juden an- ' geführt waren. Da der Angeklagte behauptet, daß - die sämmtlichen in den 42 Versen angeführten Sätze im Schulchan Aruch auch heute noch ein die Juden bindendes Gesetz sei, ließ die Königliche Staatsani waltschaft, welche diese Behauptung bestritt, den; Herrn Dr. Gildcmeister, Profesior der orientalischen Sprachen an der Universität Bonn, als Sachverständigen vorladcn, um durch dessen Gutachten die Richtigkeit oder Unrichtigkeit obiger Behauptung scst- : zustellen. Das Gutachten des Herrn Professor Dr. Gildemeister liegt uns in einem Separatabdrucke vor. Wir wollen auf die Voreingenommenheit, die sich in einzelnen Ausdrücken knndgibt, nicht näher ein-! gehen, sondern uns darauf beschranken, die Jrrthnmer des Herrn Professors klarzulegen. ' Das ganze Gutachten geht von der Voraus- ' setzung aus, daß im Talmud und im Schulchan Aruch unter dem Wort „3lkum" (Obede Kochabim? und Masalot, Diener, Berehrer der Sterne und Thierkreiszeichen) auch die Christen zu verstehen seien. . Daß das nicht wahr ist, ist jüdischerseits wohl mehr : als tausendmal erklärt worden; trotzdem wird es