Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 51 (26.6.1884)
- Date
- 1884-06-26
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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XXV. Jahrgang. M 31 Central-Organ für das orthodoxe Jndenthnm. Heransgegebcn von Vi'. Lelimarni in Atainz. Donnerstag, den 2V. Juni 5644 (1884). Diese Zeitung erscheint wöchentlich zweimal, MontagS und Donnerstags, jedesmal in mindestens 2 Bogen. Preis deS Jahrgangs für Deutschland und Oesterreich 12 Reichs-Mark, für's Ausland 16 Reichs-Mark. Man abonnirt ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig. Alle Buchhandlungen und Postämter nehmen Bestellungen an. — Inserate 26 Pfennige di« dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum. — Oestereichische Banknoten laut EourS. — Directe Francozusendung unter Streisband pro Jahrgang fiir Deutschland und Oesterreich 14 Reichs-Mark oder 8 fl. ästerr., sür'S Ausland 16 Reichs-Mark, an die Erpeditiön franco einzusenden. .// ■ . 2>a mit dem 1.2uki 1884 ein neues Huartak öegrnnt. fo erkauöen wir uns, die geeKrtenZSorr- »enteu darauf aufmerksam zu machen, daß namentlich Vei der Kost das Abonnement frnyzeitig erneuert werden muß, damit die Werfendung keine Ilnterörechung erleide. Inhalt (Hauptblatt): Leitende Artikel: Erklärung. — Zum Eapitel von derBerjudung der Presse. — Literarischer Belicht. — Zeitungsnachrichten und Eorreipondenz-n: Deutschland: Wittlich. Siraßdurg. — Frankreich: Paris. — England: Lmal London. — Türkei: Konstantinopel. — Amerika: Washington. — Feuilleton: Nur standhaft. — Nathsel. — v Inhalt der Beilage,: Leitender Artikel: Literarischer Bericht. — Zeitungsnachrichten und Correspondenzen: Deutschland: Homburg a. M. Berlin. Trier. — Oesterr. - Ungarische Monarchie: Wien. Aus Böhmen. Pesth. Budapest.— Italien: Nom. — England: Liverpool. — Rußland: Petersburg.— Leitende Artikel. Erklärung Die Nnterzeichncten haben an der um 4. und 5. Juni d. I. in Berlin stattgehabten Rabbiner-Versammlung vorzugsweise wegen der Punkte II. und III der Tagesordnung derselben nicht theilgcuoininen. Punkt II betreffend, so verleugnen mehrere der einladenden Nabbinen in ihrer öffentlichen Thätigkeit wie in ihren Werken, die von uns unverbrüchlich lestgehaltene Verpflichtungskraft des schriftlichen und mündlichen Gesetzes und die daraus gewonnenen halachischen Decisionen. Es erschien uns daher eine gemeinsame Berathnng und Beschlußfaffung zur „Hebung des religiösen Sinnes Mld Förderung des Religionsunterrichtes" unmöglich, zumal da jeder religiöse Differenzpunkt von der Discussion ausgeschlossen bleiben sollte. Rücksichtlich des Punktes III (Bildung eines Verbandes der Rabbiner Deutschlands) erschien uns die Fassung viel zu dunkel. Der zn gründende Verband konnte einen materiellen Inhalt haben, ein Verband zur Lebensversicherung 2C. sein, worin es keine Trennung zwischen den verschiedenen Richtungen gibt. Er konnte aber auch — was wir für wahrscheinlicher zu halten Grund hatten—gleichsam eine officielle Definition des Prädicats „Rabbiner" im Auge haben, worüber zwischen den Anhängern des j gesetzcstrenen Judenthnms und. den mehr oder minder reformistisch gesinnten Nabbinen eine. Einigung unmöglich ist. In Bezug ans Punkt I erklären wir wie alle unsere Vorgänger s. A.: Das Gebot der Nächstenliebe, welches im 3. Buch Moses Kap. 19 V. 18 mit den Worten: „Und Du sollst lieben Deinen Nächsten wie Dich selbst, ich bin der Ewige" verkündet wird, bezieht sich nicht allein auf den Stammes- oder Glaubensgenossen, sondern ist ebenso wie das daselbst Kap. 24 V. 22 verkündete Gebot der Gerechtigkeit: