Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1884-05-12 · Heft 38 (12.5.1884) · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 38 (12.5.1884)
Date
1884-05-12
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2446951-2449406-2449442--20113-2509693
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

640 selbe beträgt nunmehr noch 1500 M. Dagegen hat das Grundvermögen zum ersten Male auch bereits über J 1,600 M. zu verfugen. Im-Ganzen ist das Grundvermögen um 12,500 M. in diesem Jahre gewachsen. Das nunmehr hypothekenfreie Grundstück hat einen buchmäßigen Werth von 43,854 M. 3 Pf., das Jnventarium einen solchen von 7328 M. 00 Pf. Die Anstalt wurde in diesem Jahre am 1. Juni eröffnet und am 30. September geschlossen, war also vier volle Monate dem öffentlichen Verkehr übergeben. Von 145 bei uns eingereichten Gesuchen um Aufnahme konnten nur 76 (4- 20) Personen Berücksichtigung finden; von denselben waren 29 männlichen und 47 weiblichen Geschlechts — darunter 18 Kinder unter 14 Jahren. Diese durchweg unbemittelten, wenn schon den verschiedensten Berufskreisen und Gesellschaftsstusen angehörigen Kranken haben an 2473 (4- 760!!) Verpflegungstagen ganz unentgeltlich in unserer Anstalt eine Sool- und Seebadekur gebraucht und zu dem Zweck Wohnung, Verpflegung, ärztliche Behandlung und Bäder erhalten. Die Kürzest jedes einzelnen Patienten belief sich daher durchschnittlich auf ungefähr 3272 Tage (4- 2), bewegte sich aber im Einzelnen zwischen 108 als der längsten, und 18 Tagen als der kürzesten Kurzeit. Die Patienten wurden unentgeltlich von dem dirigirenden Arzte, Herrn Sanitäts-Rath Dr. Hirschfeld, behandelt; derselbe wurde uneigennützig von dem zweiten Anstalts-Arzte, Herrn Dr. Wrissenberg, unterstützt, wodurch letzterer ebenfalls unfern Dank verdient hat. Mit unseren! Danke verbinden wir die innigste Bitte an die bisherigen Gönner und Freunde unserer Anstalt, derselben ihre wohlwollende Unterstützung, sei es durch einmalige Spenden oder laufende Jahresbeiträge, auch fernerhin zu erhalten und ihr auch vermöge ihres Einflusses immer neue Freunde und Gönner zuzuführen. Ocst.-Ungar. Monarchie. Wie», 5. Mai. Der Giftmordprozeß des Isaak Bienenstock aus Uhnow, Galizien, über welchen wir bereits wiederholt und ausführlich, berichtet haben, bildete heute abermals den Gegenstand einer Eassationsverhandluug. Isaak Bienenstock ist angeklagt, sich in die Wohnung des Bauers Klimek Radwanski geschlichen und dort in einen Topf gekochter Graupen, die zum Genüsse für Radwanski bestimmt waren, in der Absicht, den Letzteren zu .tödten, Rattengift geschüttet zu haben. Der gehoffte Erfolg dieser Uebelthat sei, da sich glücklicherweise das Gift als nicht wirksam genug erwiesen, nicht eingetreten. Bienenstock betheuerte vor den Geschworenen seine Schuldlosigkeit, er bezeichnte die Angaben des Radwanski als einen Racheact und behauptete, dieser selbst habe das Rattengift in die Graupen geschüttet und seine beiden Kinder im Alter von sieben bis elf Jahren verleitet, vor Gericht auszusagen, sie hätten gesehen, wie der Jude Bienenstock ein weißes Pulver in die Graupen geschüttet. Der Angeklagte berief sich auf zwei Zeugen, den Stadtarzt Kibitz aus Uhnow und den Grundbesitzer Pinkas O r t n e r, welche bestätigen sollten, daß Radwandski selbst den Versuch gemacht habe, sich Rattengift zu verschaffen. Diese Zeugen wurde von dem Gerichtshöfe nicht vernommem und Jsak -Bienenstock wurde des Giftinordversnches für Schuldig erkannt und zu sechszehn Jahren schweren Kerkers vernrtheilt. Der Eassationshof, vor welchem dieser Prozeß zum erstemnäle am 17. September 1883 zur Verhandlung gelaugte, gab den Anträgen des Vertreters der. Richtigkeits-Behörde, Dr. Adolph Stein, Folge, indem er das Urtheil des Schwurgerichtes als nichtig aufhob und eine neuerliche Verhandlung gegen Bienenstock anordnete. Dieselbe wurde dnrchgesührt, und es wurden die oben erwähnten beiden. Zeugen von dem Gerichtshöfe jetzt wohl vernommen, allem deren Deposition gestaltete sich für sie selbst sehr verhängnißvoll. Sie vermochten es nämlich nicht, ihre 'Angaben unter einander in Einklang zu bringen, allerdings bei ganz unwesentlichen Details, allein der Gerichtshof fand diese Widersprüche für so bedeutsam, daß er Trtncr und Kibitz wegen falscher Aussagen vor Gericht tu Hast nahm. Die Geschworenen bejahten diesmal wohl auch die Schutdfrage allein sie negirien die Tücke in der Handlungsweise Bienenftock's, und der Gerichtshof verürthcilte daher Bienenstock blos wegen Mordversuches. Die Strafe wurde mit sechs Jahren schweren Kerkers bemessen. Gegen dieses Urtheil meldeten sowohl der Bertbeidiger als auch der Staatsanwalt die Richtigkeits- Beschwerde an. Der Staatsanwalt, weil Bienenstock nicht wegen tückischen Mordversuches verurtheilt worden war, die Bertheidigung aber, weil die Zeugen Kibitz und Ortner, wie sie behauptet, grundlos der falschen Aussage geziehen worden sind und weil durch deren Verhaftung die Jury zunr Nachtheile der Angeklagten beeinflußt worden sei. Einen weiteren Nichtigkeitsgrund leitet die Vertheidignng ans dem Umstande ab, daß ihren Anträgen, die mit Rattengift vermengten Graupen, nur den Geschmack derselben seftzustellen, durch Gerichtsärzte untersuchen zu lassen, nicht stattgegeben worden war. Diese Nichtigkeits- Beschwerde wird bei der heutigen Eaffations-Verhandlung durch Dr. Adolph Stein vertreten. Den Vorsitz führt Hofrath Summer, die General-Procnratnr ist durch Hostath v. Simonowicz vertreten.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.