Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 50 (23.6.1884)
- Date
- 1884-06-23
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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824 9?ach jüdischem Rechte konnte nur dann ein Angeklagter verurtheilt werden, wenn zwei unbescholtene Zeugen das Factum, das den Gegenstand der Anklage bildete, bezeugten. Der Jndnctionsbcweis, der im Eriminalrccht der übrigen Nationen so häufig zur Bernrtheilnng Unschuldiger führt, war nach jüdischem Gesetze unzulässig. Von Schimeon den Schatach wird erzählt, daß er einst einen Menschen gesehen, der einen andern verfolgt habe. Schimeon ben Schatach lief ihnen nach und fand sie in einer Ruine. Der .Verfolgte lag sterbend am Boden, und der Andere hatte das blutige Schwert in der Hand, ilnd Schimeon sprach: „Du Bösewicht, wer hat diesen da erschlagen, ich oder Du? Aber was soll ich thnn? Deine Bestrafung ist nicht in meine Hand gegeben; denn die Thora hat gesprochen: Ans die Anssagen zweier Zeugen soll gctödtet werden, wer den Tod verdient hat. — Derjenige, der die Gedanken ' kennt, wird den Mörder bestrafen!" — Kaum. hatte Schimeon ben Schatach so gesprochen, da kam eine Schlange herbei, wand sich zischend an dem Mörder empor und bohrte ihren Giftzahn in sein Fleisch. Der Verbrecher starb in Folge des Schlangenbisses (Sanhedrin 37 b). Wenn nun zwei unbescholtene Zeugen Jemanden eines Verbrechens bezichtigten,, so wars die heiligste Pflicht der Richter, die Zeugen vielfach und genau anszuforschen, alle mögliche Umstände herbeizuziehen, um zu erkennen, ob die Zeugen sich nicht selbst in Widersprüche verwickelten oder ob die Aussagen des Einen sich nicht mit denen des Andern in Widerspruch fänden. Stimmten die Aussagen der Zeugen auch in den geringsten Umständen, auf die man gewöhnlich nicht sehr zn achten pflegt, überein, so lag erst recht der Verdacht nahe, daß die Zeugen falsche seien und ihre auffallend übereinstimmenden Aussagen als eine Folge der Verabredung betrachtet werden könnten. Daher hat also der Richter die Pflicht, wiederholt und wiederholt und stets in anderer Weise die Zeugen auszuforschen, bis er zn der Ueberzeuguug der Wahrheit oder Falschheit ihrer Aussagen gelangt. Aber diese Vielheit der Ausforschung birgt auch die Gefahr in sich, daß der Jnquirirte, wenn er beschränkten Geistes ist, durch das viele Fragen in Verwirrung geräth, daß er meint, dem Richter zu Gefallen sprechen zu müssen, oder, wenn er schlau ist, gerade aus den ihm vorgclegten Fragen die Antworten zurcchtzulcgen lernt; daher fügt der Weise warnend hinzu: „Und sei vorsichtig in Deinen Worten, damit sie aus ihnen nicht zu lügen lernen." Wir können den Ausspruch des Schimeon ben Schatach auch noch in anderer Weise deuten. Der gute, edle, wahrhaftige Mensch, dessen eifrigstes Bestreben cs ist, die höchste sittliche Vollkommenheit zn erlangen, muß stets mit sich selber ins Gericht gehen. um vor dem Richterstuhle des eignen Gewissens ein. Urtheil über sein Thun und Lassen zu erlangen. Der Mensch ist nur zu geneigt, seine eignen Thaten im rosigen Lichte zu schauen, Schutzzeugcn für sich aufznrufen in den Tugenden, die er geübt, in den Wohlthaten, die er vollbracht. Nur zu oft wiegt er. sich dadurch in einen verderblichen Schlummer nnd hält sich für einen der Edelsten und Besten und glaubt sich gefeit gegen jede Versuchung. Daher warnt der Weise und sprach: Forsche wieder und wieder die Zeugen aus, frage noch den Motiven Deiner edlen Thaten und siehe zu, ob sie Dir Stand halten. Vielleicht hast Du nicht gesündigt, weil sich Dir die Gelegenheit nicht zur Sünde geboten. Vielleicht bist Du nur deßhalb fleißig, um Ehre, Ruhm und Gewinn zu erlangen; vielleicht thnst Du nur deßhalb den Armen Gutes, damit Deine Mitmenschen Dich rühmen und Deiner Eitelkeit schmeicheln. Und wenn D» so forschest, so sei Dir selbst ein strenger Richter nnd täusche Dich nicht durch die eignen Gedanken, die sich nnr zn gern iu das Gewand der Lüge hüllen. Wenn Du so streng gegen Dich verfährst, so wirst Du nicht stille stehen auf dem Wege der Vervollkommnung, so wirst Du nicht ruhen wollen auf erträumten Lorbeer». Nicht die Beliebtheit, die Anerkennung, der Ruhm, die man bei den Mitmenschen findet, sind für den wahrhaft edlen Menschen maßgebend; der Maßftab für unffr Thun und Lassen fei vielmehr der strenge unbestechliche Wahrspruch des eigenen Gewissens. (Fortsetzung folgt.) Zum ßapilek von der Mrjudung der Presse. Daß die Presse in den Händen der Juden ist, daß sie vom jüdischen Capital beherrscht oder doch beeinflußt wird, ist ei» so feststehender Glaubenssatz der antisemitischen Moral, daß mancher aus der kecken Dreistigkeit, mit der mau ihn in allen Modulationen verkündet, folgern mag, etwas und vielleicht mehr als etwas müsse doch daran wahr sein. Rach den allerdings unzulänglichen Beobachtungen, die ich über diesen Gegenstand angestellt habe, bin ich überzeugt, daß die Behauptung über die Verjudnng der Presse gerade so jeder wahren Unterlage entbehrt, wie die anderen Flunkereien der Antisemiten. Eine statistische Zusammenstellung des hierher gehörigen Materials würde die kurzen Beine dieser auusemitischen Lüge gerade so rasch und entschieden darthun, wie dies bis jetzt immer der Fall war, wo man an die Uebertreibnugen und Entstellungcn der judenseiudlichen Presse, den nüchternen Maßstab der überzeugenden Statistik gelegt hat.