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Der Israelit · 1884-04-08 · Heft 28-29 (8.4.1884) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 28-29 (8.4.1884)
Date
1884-04-08
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XXV. Jahrgang. Zweite Lcilage M 11c. 28 & 29 -es Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondeuzen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Pesth, 31. März. Vergangenen Samstag wurde im hiesigen isr. Tempel ein taubstummer Knabe, der n s’.o: geworden, zur Thora anfgerufen. .Dieser Knabe, ein Zögling des hier bestehenden isr. Landestaubstummeninstituts, sprach die ro-o so laut nnd so verständlich aus, das; alle Anwesenden mit Bewunderung erfüllt waren für die eifrigen Lehrer dieser Anstalt, deren Bemühungen solch" schöne Erfolge aufzuweisen haben. Auch wir, fügt die „P. jüd. Zgt. zu, zollen diesen ersprießlichen Leistungen des. Taubstummeuinstituts unsere volle Anerkennung, müssen jedoch gleichzeitig die traurige Thatsache coustatiren, daß in Pesth gar viele jüdische Knaben, die durchaus nicht taubstumm sind, es inder Schule trotzdem nicht so weit bringen, daß sie die nmu über die Thora corrcct hersagen könnten. Pesth, 31. März. Vorigen Freitag wurde dahier der 28jährige Eolportcur Joseph Kistler verhaftet, weil er in Kaffee- und Wirthshäusern antisemitische Hetzschriften zum Ankäufe angeboten. Pesth, 4. April. Im Tisza-Eszlarer Prozeß erging seitens des obersten Gerichtshofes Urthcil, laut welchem das Urtheil zweiter Instanz aus dessen hierauf bezüglichen und aus dem erstgerichtlichen Urtheil an' genommenen Motiven, sowie aus nachstehenden Motiven bestätigt wird: „Nachdem laut von den unteren Instanzen dargelegten Argumenten nicht gesetzmäßig nachgewicscn wurde, daß Esther Solymosi ans vorbedachter Absicht am 1. April 1882 getödtet wurde; nachdem das im Laufe der Untersuchung freiwillig vor dem kgl. Gerichthofe abgelegte, vom Gerichtshöfe . jedoch nicht angenommene und nach Erklärung der Nichtannahme sofort wieder zurückgezogene Einbekcnnt niß des Angeklagten Solomon Schwarz, wonach er die ihn verspottende Esther in seinem Zorne, jedoch ohne die Absicht, zu tödten, mit einem Faustschlage ihres Lebens beraubt habe; nachdem selbst dieses Geständniß. da ja die Untersuchung nach einer anderen Richtung geführt wurde, gegenüber dem nach Zurückziehung des Geständnisses konsequent im Leugnen verharrenden Angeklagte« einen genügenden Beweis nicht bieten würde; nachdem ferner nach den entschiedenen Angaben der zur Schlnßverhandlnng vorgeladenen zahlreichen Zeugen der Wittwc Johann Solymosi und der Angehörigen derselben die am 18. Juni 1882 aus der Thcis gezogene Leiche nicht die der Esther Solymosi war, das Gegentheil hiervon jedoch nicht erwiesen ist und demzufolge überhaupt nicht sestgcstcllt werden konnte, daß die Esther um das Leben gekommen sei; sonach konnte-weder die Absicht des Mordes noch der Tödtnng überhaupt festgestellt werden. Nachdem an der fraglichen Leiche zweifelsohne Kleider der Esther gefunden und in dem au das Handgelenk der Laiche befestigten Tuche die in ein Papier gewickelte Farbe, entdeckt wurde, so kann alles dieses nur als Beweis dafür dienen, daß die erwähnten Kleidungsstücke, sowie die in dem Tuche Vorgefundene Farbe von fremder Hand in der Absicht auf die Leiche gegeben wurden, damit die mit der Eruirung des Mordes beschäftigten amtlichen Organe bezüglich der Leiche in Jrrthnm geführt werden sollen. Da jedoch gegen obengenannte Angeklagten der Umstand, daß diese obige Handlung verübt haben,nicht erwiesen werden konnte, so mußte theils deshalb, weil die Angabe mehrerer Angeklagten, daß sie, da sie vor dem ttntersnchnngsrichter geleugnet hatten, dem Pandnrenkommissär übergeben -'wurden, der sie dann durch Mißhandlungen zum Geständnisse gezwungen hat, durch Daten der Untersuchung unterstützt wird nnd Zurückziehung der Gestä idnisse nicht als unmotivirt angenommen werden kann; lhe'is weil gegenüber dem Leugnen der übrigen Angeklagten auf Grund der Zengenaussagc Ignaz Matei's, der sich in Widersprüche verwickelte, ein gesetzmäßiger Beweis nicht hergestellt werden konnte, das sreisprechcndc Urtheil der königlichen Tafel aus diesen, sowie aus den hierauf bezüglichen Motiven der unteren Instanzen bestätigt werden." Pesth, 4. April Im Tisza-Eszlarer Prozeß erkannte der oberste Gerichtshof auf Freisprechung sämmtlicherAngetlagten. Qfe». Die Ofner israelitische Kultusgemeinde schritt um Erhöhung ihrer Schnlsubvention von 360 ans 1200 fl. ein. Motivirt wird das Geruch durch die Armnth der Gemeinde nnd durch die Nothweudigkeit, in ausgiebigerer Weise für den Religionsunterricht sorgen.zu müpen, wobei darauf hingew.esen wird, daß die Kommune erst kürzlich für den Religionsnnterricht der Katholiken 23.0! h) fl. votirt habe.

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