Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 27 (3.4.1884)
- Date
- 1884-04-03
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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XXV. Jahrgang. Zweite Leilage pi Ur. 27 -es Israelit. Leitender Artikel. Literarischer Bericht. Heeltseder u^vilas Lelim. Nach dem Nituale bearbeitet und ins Deutsche übertragen von Seckel Bamberg er. 2. mehrf. verbesserte Auflage. Frankfurt a. M. 5644. 8. Wir haben bei dem im vorigen Jahre ersten Erscheinen dieses Merkchens auf die Bedeutung und Wichtigkeit desselben hingewiesen und freuen uns, nach so kurzer Zeit schon die zweite Auflage dem Publikum empfehlen zu können. Es ist gewiß höchst werthvoll in religiösen Fragen, wie sie nicht selten in einem jüdisch-religiösen Haushalt, ganz besonders aber in der nor-Zeit, wo ja das „Käschern" und „Glühen" an der Tagesordnung, einen Nathgeber zur Hand zu haben, an den man sich vertrauensvoll wenden kann. Daß Herr Bamberger vermöge seines gediegenen Wissens auf dem Gebiete des jüdischen Rituales der Mann ist,, uns auf diesem Felde Führer und Lehrer zu sein, bedarf nicht erst unserer Bestätigung. Wie ernst es aber dem Vers, mit seiner Aufgabe ist, beweist die Thatsäche, daß er sich nicht damit begnügt hat, das erste Werk, wie es war, abzudrucken, er hat es vielmehr in manchen Punkten wesentlich ergänzt, wie auch zu Gunsten einer klaren Uebersicht Aenderungen vorgenommen. Daß das Büchlein dieses Mal in deutschen Typen gedruckt ist, erachten wir für einen wesentlichen Vortheil. ZeitnngSnachrichleu und Korrespondenzen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Pefih, 29. März. Vor dem vierten Strafsenate des Obersten Gerichtshofes gelangt nächste Woche die Affaire von Tisza-Eszlar zur Verhandlung. Den Vorsitz wird der Senats-Präsident Lorenz Toch führen, als Referent fungirt Eurialrichter Bela Ändraffovic. Bosnien. Serajewo, 23. März. Am 13. d. M. haben zum erstenmale die Gemeindewahlen auf Grund des neuen Gemeindestatuts vom 10. December 1883 und * der gleichzeitig mit diesem erlassenen Wahlordnung für die Stadt Serajewo stattgefunden. Der Erlaß des neuen Gemeindestatuts war durch die Verhältnisse nothwendig geworden, wie sie sich seit der Occupatio» entwickelt hatten. Nach den Bestimmungen dieses Gemeindestatuts werden die verschiedenen Gemeindegeschäfte, sowie die Verwaltung des Gemeindcvermögcns durch eine besondere Vertretung besorgt, welche sich nach dem Lorbilde der Städte-Verfassungen in. Oesterreich-Ungarn in den Gemeinderath und Magistrat gliedert. Auch die Kompetenzen dieser beiden Körperschaften sind annähernd so abgegrenzt, wie in den meisten mit geordneten Magistraten versehenen Städten der Monarchie. An der Spitze der Gemeinde stehen der Bürgermeister und der Vice-Bürgermeister, welche Beide von dem Landes-Ehef auf Vorschlag des Civil-Adlatus ernannt werden. Der Gemeinderath selbst besteht aus 24 Mitgliedern, und zwar aus 12 Muhamedanern, 6 Orthodoxen, 3 Katholiken und 3 Inden. Diese Zusammensetzung nach Coufessionen wurde deßhalb gewählt, weil auf der Balkan-Halbinsel sich die Bevölkerung nach Coufessionen und nicht nach Nationalitäten gliedert. Bei der Besetzung des Gemeinderathes wurde das System der Ernennung mit jenem der Wahl combinirt; zwei Drittel der Gemeinderäthe werden von der Bevölkerung gewählt, und ein Drittel wird von der Regierung ernannt. Sowohl bei den zu wählenden als bei den zu ernennenden Gemeinderäthen wird der eben erwähnte Vertheilungsschlüssel auf die einzelnen Coufessionen aufrechterhalten. Was die Wahlordnung betrifft, welche einen organischen Theil des Gemeindestatuts bildet, so enthält dieselbe die interessante Bestimmung, daß die Konfessionen nicht unter sich die ihnen anrepartirte Anzahl von Gemeinderäthen zu wählen haben, sondern daß jeder Wähler ohne Ansehen seines Glaubensbekenntnisses eine gleiche Anzahl von Gemeinderäthen aus allen Coufessionen wählt. Durch diesen Wahlmovus glaubt die Landesregierung das Gefühl der Zusammengehörigkeit in der Bevölkerung wecken und erhalten zu können. Es wird sich indessen dieses Gefühl erst mit der Zeit entwickeln und. ausbilden müssen, denn das Resultat der am 13. März durchgeführten Wahlen zeigt, daß nur ein , Theil der Wähler das Wahlrecht für alle zu be- ' setzenden Stellen ausgeübt hat.