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Der Israelit · 1884-03-31 · Heft 26 (31.3.1884) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 26 (31.3.1884)
Date
1884-03-31
Page
– (sequence 12)
Language
German
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462 Frankreich bestehende Consistorialverfassung, die allerdings in einer Hinsicht die Anerkennung der französichen Juden als 'einer gleichberechtigten religiösen Corporation ausspricht, anderseits aber mit ihren von durch den .Kaiser oder seinen Beamten ernannten Consistorien, welchen ausschließlich die Leitung der Gemeinde zustand, dem Grundprincip der jüdischen Gemcindeverfassung widerstrebt, welche auf der Selbstbestimmung basirt, weshalb jene Verfassung nicht fördernd auf das geistige Leben der französischen Inden cingewirkt hat. Napoleon erließ im Jahre 1808 ein für die Juden einiger Landestheile höchst ungünstiges Dekret, welches aber nach seinem Sturze unter der Restauration erlosch, und die Gleichberechtigung der französischen Juden blieb seitdem unter allein Wechsel der Regiernngssysteme anerkannt. In Hervorragendem Maße betheiligten sich die Juden an dem geistigen wie politischen Leben Frankreichs, und ganz besonders ist Adolf Cremieux hervorzuheben, der in der äußeren Geschichte Frankreichs eine so bedeutende Stellung einnahm, dabei aber bei vielen Gelegenheiten, so in erster Linie bei der Blntbeschuldigung in Damaskus, sein warmes Herz für seine Glaubensgenossen bewies und durch die Förderung der Alliance Jsraelite sich ein ganz besonderes Verdienst erworben hat. Mit diesem Vorträge beschloß Redner den Ciclus der diesjährigen Vorlesungen, indem er darauf hinwies, wie die im Laufe des Winters gehaltenen Vorträge die Schicksale des jüdischen Volkes in den verschiedensten Zeiten und Ländern vorgeführt hätten, um das Bewußtsein zu erhalten und zu stärken, daß bei allem Wechsel der äußeren Lebensgestaltung das jüdische Volk in seiner geistigen Frische ungebrochen geblieben sei und deshalb auch allem weiteren Geschicke ruhig entgegengehen dürfe. Das sei die Tendenz des Vereins, und dazu erbat sich der Redner auch für später die Unterstützung der Mitglieder, die, wie wir sicher aussprecheu dürfen, bei dem regen Interesse, das der Verein schon gesunden, nicht ausbleiben wird. Oest.-Ungar. Monarchie. Therefiopel, Oesterreich. Dieser Tage ist in M.-Theresiopel die durch ihren Wohlthätigkeitssinn in der ganzen Bacska hochgeachtete Frau Wittwe Julie Pollak im 98. Lebensjahre gestorben. Von ihren 17 Kindern ist das älteste 79, das jüngste 46 Jahre alt. Sie hatte 98 Enkel, über 260 Urenkel und 18 Urnrenkel. Ihre Familie, welche die größte in der Bacska ist, weist mehrere Grundbesitzer, Fabrikanten, Großhändler, Schriftsteller und hervorragende Künstler auf. In Galgvcz, (Freistadtl, Ungarn) starb vor Kurzein Herr Samuel Apfelbaum im Alter von 93 Jahren. Derselbe war durch 54 Jahre bei der dortigen isr. Kultusgemeinde angestellt und war bis in den Tod in Aktivität, da er am Abend vorher noch als Vorbeter im Tempel fungirte. Sein sehnlichster Wunsch, nie auf Gnadenbrod angewiesen sein zn müssen, ging in Erfüllung. Wenn man bei Hochbetagten sonst hervorhebt, daß sie im Vollbesitze ihrer geistigen und physischen Kräfte bleiben, so muß hier erwähnt werden, daß der Verstorbene, außerdem, daß er von Gebrechlichkeiten des Greisenalters nicht das Mindeste verrieth, noch eine hellklingende und angenehme Stimme besaß. - S ch wer z. Basel, 4. März. Herr Professor G. Eohn am hiesigen Politechnikum, der sich lurch verschiedene nationalökonomische Schriften bekannt gemacht und hie und da durch seine Urtheile über gewisse schweizerische Verhältnisse scharfe Polemiken hcrvorgerufen hat, wird das hiesige Politechnikum verlaffen und einem Rufe an die Universität Göttingen folgen. R u ß l a n d. Petersburg, 28. Marz. Das Geschworenengericht zu Nowomoskowsk im Gouvernement Jekaterinoslaw erkannte von einundzwanzig, wegen Theilnahme an den voriajährigen antisemitischen Excessen im Dorfe Orlowschstschina angeklagten Bauern, 26 für schuldig und verurtheilte neun zu Zuchthaus, resp. zu Gefängnißstraffe von achtzehn bis acht Monaten, elf zu vom Friedensrichter zn verhängenden Strafen. Der Vertheidiger der Angklagten legte Berufung ein. J

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