Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 17 (28.2.1884)
- Date
- 1884-02-28
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXV, Jahrgang. Beilage zu Ar. 17 -es Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz, 24. Februar. In der in Mannheim erscheinenden „Neuen Badischen Landeszeitung" lesen wir die nachstehende höchst interessante Notiz: M a n n h e i m, 20. Febr. Die offiziellen MllitärDienstnachrichten meldeten vor einigen Tagen mit gewobnter Kürze, ' daß ein Sekondelientenant vom hiesigen Dragonerregiment aus demselben „ausscheide" und zu den Reserveoffizieren des Regiments übertrete. Diese anscheinend ganz harmlose Noriz ist indeh auf Vorgänge zurückzusühren, die geeignet scheinen, ein merkwürdiges Licht aus die Militärverhältnisse im Allgemeinen zu werfen und im Speziellen eine Thatsache zu iUustrne». die zwar häufig wegzuleugnen versucht wird, aber in ibrer nackten Wahrheit hier in drastischer Weise zu. Tage tritt. Der Herr Lieutenant verlobte sich im vergangenen Sommer mit einer Dame aus einer hiesigen, hochachtbaren israelitischen Familie, deren männliche Mitglieder nicht nur durch das Vertrauen der Bürgerschiit zu mannigfachen Ehrenstcllen berufen sind, sondern denen auch seitens verschiedener Regierungen wichtige Posten mehrfach übertragen wurden. Der Regimentschei konnte frlbstoerständlich vem Lieutenant diese Verlobung nicht direct verbieten, wohl aber gab er ihm in unzweideutigster Weise zu verstehen, daß ein Verbleiben bei dem Regiment nicht mehr angängig erscheine, weil seine Braut — eine getaufte Jüdin sei. Die Herren Kameraden machten natürlicherweise diese Meinung zu der ihrigen und gaben bei vielen Gelegenheiten zu erkennen, daß der betreffende Lieutenant durch seine Verlobung nicht mebr .würdig" fei, in ihrem Kreis zu verkehren, und so blieb dem glücklichen Bräutigam nichts Anderes übrig, als sich nach einem anderen Regiment nmzuschauen, was er übrigens nach Lage der Verhältniffe und nach dem Geist, von dem das Offizierkorps der deutschen Armee beseelt zu sein scheint, von vornherein als aussichtslos hätte erkennen müssen. Alle Schritte zur Placirung in ei» anderes Regiment waren erfolglos, selbst ei» Gnadengesuch bei dem obersten Kriegsherrn wurde kurzer Hand zurückgcwielen, so erfolgte denn schließlich die .Ausscheidung". Man we«ß, daß, während beute der Jude wie der Christ zur Blutsteuer, zur Ableistung der Wehrpflicht herangezogen wird, doch der Ecstcre im deutschen Heere nicht Offizier werden kann. Zwar cxifiirt kein Gesltz, welches nur den Bekennrrn der christlichen Konstffiomn die Fähigkeit, Offizier zu w-rden, zverkennt; aber in der P. oxlS wird so gehandelt, als ob ein derartiges Gesetz allerdings bestände. Mag bcisp elsweife ein jüdischer Einjährig Frriwilligec noch so tüchtig und «strammsein, mag er den Anforderungen, die man an einen Reserve Off zierS-Aspiranten hinfichtlich seiner Kevntniffe wie seines Charakters stellt, noch jo sehr entsprechen, er erhält meistens darum die Epauletten nicht, veil er Jude ist. Daß ein Jude Aufnahme in einer Kadettenanstalt fände, ist erst recht nicht denkbar. Neu aber ist, daß ein Offizier, der sich m't einer — nvtädsns getauften — Jüdin verlobt, allein um dcßwillen nicht wehr im Offizierstande verbleiben darf. Dieser Grundsatz, der unseres WiffcnS bisher noch nicht zur praktischen Geltung gelangte, bedeutet wahrlich einen Fortschritt in der Reaktion. Wir wollen die Frage nach der Toleranz und der Gerechtigkeit dieses Verfahrens nicht untersuchen. Wir wollen nur fragen, ob dasselbe im Interesse deS Heeres und dcS Off.zierSstandeS liegt. Wir dächten, diesem letzteren müßt.n alle Elemente willkommen sein, die ßch körperlich und geistig für . ihn eignen und deren Charakter unanfechtbar ist. Auch Abstammung ond Religion sollten in dieser Hinsicht keine Rolle spielen. Eignen sich etwa nur „Urgermanen" für den Offiziersstand? _Wie kommt eS dann aber, daß w:c Offiziere von unzweifelhaft französischer oder polniscker Abkunft zu Hunderten im Heere haben? Wrßhalb aber soll nun gar ein sonst als tadellos und tüchtig anerkann-' ter Offizier plötzlich seinen Beruf aufgeben müssen, der nichts begangen hat, als n.it einer noch dazu getauften Jüdin sich zu v.rloben? Enthält dieses Berhältniß für den Mann etwas Entehrendes? Macht eS ihn unfähig, weiter zu dienen? Es wäre wohl zu wänschen, daß der Mannheimer Fall die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich lenkte. Ein so trauriges Licht diese Vorgänge auf die antisemitische Gesinnung „jener Kreise" werfen, lo erfüllt uns doch andrerseits die Wahrnehmnng mit hoher Befriedigung, daß die Taufe nicht als Eintrittskarte m „jene Kreise" respcctkrt wird. Frankfurt a, M., 21. Februar. Dem siebenten Berichte über das Mädchenstift zu Frankfurt a. M. entnehmen wir Folgendes: Frau Philipp Speicr bat das bisher unentgeltlich zur Benützung überlassene Hans (Nückcrtstraße 9) nebst dem vollständigen Inventar dem Vereine als Geschenk überwiesen. Tie Schenkungsurkunde wurde am 13. Juni v. I. unterzeichnet. Im Laufe des Jahres haben sechs Pfleglinge nach längerem Aufenthalte die Anstalt verlassen. Drei derselben sind in das elterliche Haus zurückgckehrt, eine, die das Lchrc-; rinnen Examen am hiesigen Seminar gut bestanden har, ist als Erzieherin in eine hiesige Familie cingctrcten, und eine, die ihre musikalische Ausbildung in der hicp.- gen Musikschule erlangt hat, ist nunmehr als Mupklehrerin hier beschäftigt. In der zweiten Hälfte des Jahres zählte die Anstalt 23 Pfleglinge. Ueber die