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Der Israelit · 1884-02-25 · Heft 16 (25.2.1884) · page 24

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Journal
Der Israelit
Volume
25 (1884)
Issue
Heft 16 (25.2.1884)
Date
1884-02-25
Page
– (sequence 24)
Language
German
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ein Lichtstrahl in der Finstern iss der Gedanke der ('olonisatton Palästinas , der die Herzen entflammte und die Augen leuchten machte. Redner glaubte sich schon damals im Geiste auf einer breiten Bahn nach dem heiligen Lande wandelnd. Ja, sagte er, es kam ihm dazumal wirklich vor Juzt'fhiMiwizrajim“, „als wie Israel aus Egypten zogu. Er war voller Hoffnung, und wähnte bereits Tausende unglücklicher Familien im Glücke schwelgen durch die Opferwilligkeife ihrer reichen Brüder. Jetzt hingegen, rief er schmerz- und wehmuthsvoll .aus. käme es ihm vor J/rzi'/lii Mtjcnisckahijiur. Denn mit der Gründung Samarins meinte jeder von uns Beisteuernden seinen Theil an dem Nationalschatze zu haben. Sollen wir diesen nun aus Händen geben, und aus welcher Ursache? Weil die reichen Leute im Lande ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen, und wir Anderen nicht im Stande sind, das begonnene Werk zu vollenden, es daher einem ausländischen jüdischen Wohlthäter cediren müssen! Kommt es da nicht Jedem vor, als wenn eine Frau 1' Monate eine schwere Schwangerschaft hatte und nach schweren Geburtswehen endlich eines gesunden Kindes entbunden, diesem dann die grösste Pflege angedeihen Hess und an dem Zeitpunkte angelangt, es der Brust zu entwöhnen, sich plötzlich in der traurigen Lage sieht, das liebe Kinu. nicht ernähren und nicht kleiden zu können. O! welch’ schrecklicher Gedanke bemächtigt sich da nicht der Mutter! Ist hier nicht derselbe Fall mit mlserm Sa mar in, das wir gezwungen sind, als Adoptivkind fremden, wenn auch reichen Elfern anzuvertrauen? ein Kind, das schon, bald auf eigene Füsse hätte stehen können? Deshalb, o! „Kiniin JValiegch.lYahi bczetluMijerusdialajim“. Klage und Jammer und Trauer beim Verlassen. Jerusalems! (Fortsetzung folgt.) -:-----:-: —>-':?—5X—-—— - , - Statuten v für die israelitischen Armenwolwiuigen und das Pilgerhaus in Jerusalem. Erläuterungen zu den Statuten. (Fortsetzung von No. 80.) ad 3 a. Der erste Passus des Zusatzes bat es mit. einer seit längerer Zeit eingerissenen, unlängst zu unserer Kenntniss gelangten Willkür zu thun, dass nämlich die mit der Wohnung Betheilten oft eine Anzahl anderer, nicht zur eigenen Familie Gehörigen dauernd in die Wohnung aufnahmen. Das Central -Comite hat nach Kenntniss dieser Unordnung sofort energische Maassregeln getroffen und die. Berechtigung des Mitbewohners auf die im Paragraphen angegebenen Personen beschränkt. ad 3b. Da durch das Loos mitunter grösseren Familien kleinere Wohnungen Zufällen, wodurch Missverhältnisse entstehen, deren Entfernung allerdings wünschenswert^ andererseits dem beständigen Wechsel der Wohnungen nicht Thür und Thor geöffnet werden darf, so erscheint die Fassung des Paragraphen die entsprechende. (Fortsetzung folgt.) ---—- Druck »oit David Souft Äalff Ift Razdrdurz

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