Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 25 (1884)
- Issue
- Heft 12 (11.2.1884)
- Date
- 1884-02-11
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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— 67 — „Herren Ab eie s undPineles, und die Mitglieder des Central - Comites in Galatz.* Sie sehen also, sehr geehrte Herren, dass damit, dass wir die Colonie Sa marin dem grossen Wohlthäter übergeben, die Emigration resp. die Colonisation nicht nur nicht abgeschlossen ist, sondern erst in ein richtiges Fahrwasser geleitet werden wird. Hr.Veneziani sagt ja selber in seinem Briefe: „Der Gegenstand unserer Studien ist, praktische und sichere Mittel zu finden, zu einem ernsten Resultate der Colonisation zu gelangen, wie er auch für zukünftige Projecte sich interessirt, etc. Andererseits werden die „Bene Berith“ in Kattowitz demnächst eine Gen.-Vers. halten, in der sie über die Ausgabe von einer Million Francs in Actien berathen. werden zur Colonisirung für 250 rumänische und russische Familien. Auch der Capitain Goldsmid in England arbeitet an einem Projecte fiir eine halbe Million Francs zu demselben Zwecke. Sie sehen also, sehr geehrte Herren, die Angelegenheit fange erst an in Fluss zu kommen. Wir dürfen nicht den Muth verlieren, unsere Comite’s werden wieder ihre Arbeit beginnen, unsere Reichen werden ihre Zahlungen wieder aufnehmen, und wir werden auch sonst noch Mittel finden, das grosse Werk fortzusetzen. Bevor wir schliessen,. halten wir es für eine Pflicht der Pietät, der unersetzlichen Verluste zu gedenken, die das C.-G. in diesem Jahre erlitten in den Personen des Herrn Marco Schein und Herrn Isaac Löbel. -■ - (Foi'tsetzimg folgt.) Statuten * für die israelitischen Armenwohmmgen und das Pilgorhans in Jerusalem. Erläuterungen zu den Statuten. (Fortsetzung von Kr. *76.) ad. 2. Da das Central-Comite schon bisher bei naturgemäss so unvollkommener Personenkenntniss unter den. Reflectanten niemals die Verantwortung der persönlichen Entscheidung übernahm, vielmehr das Loos unter gleichbegutachteten Meldungen entscheiden Hess, was auch in Zukunft sicher der einzige richtige Weg unparteiischen Vorgehens bleiben wird; da ferner die Verleihung der Gesammtzahl der Wohnungen immer den Statuten gemäss nach drei gleichen Theilen stattfinden muss, die Prärogative des Mitgliedes des Cenfcral-Comites also nur dann zur Geltung kommen würde, wenn es sich um einen nicht durch drei theilbaren Rest handelt, der aber bisher auch immer durch Vereinbarung unter den, jedem Particularismus fern stehenden Mitgliedern geordnet wurde: so ist es viel besser, diesen Passus aus den Statuten zu entfernen. (Fortsetzung folgt.)