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Der Israelit · 1909-11-25 · Heft 47 (25.11.1909) · page 14

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 47 (25.11.1909)
Date
1909-11-25
Page
– (sequence 14)
Language
German
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■«Sr ■m wmmm. mrn: Diese für die Volksschule aufgestellte Maxime ynrd auch bez. der Stoffwahl für die Pröparandie ins Auge gefaßt, wie der spätere Versuch eines Stoffplanes ausweisen soll. (Schluß folgt.) Zur Tortbildung der jirdische« $cbuldle«$t*€x$pektanten in Bayern. In Nr. 41 und 43 der pädagogischen Beilage des „Jsralit" wird die Frage ventiliert, in welcher Weise eind Ausdehnung der neuen Verordnungen über die Fortbildung der jungen Lehrer in den Religionsfächern auch auf die jüdische Religionslehre in die Wege geleitet werden könne. Mit Recht wird dort hervorgehoben, daß die einzige zur Stellungnahme kompetente Stelle in Bayern die Rabbinen sind. Damit ist indirekt auch schon zugegeben, daß Anregungen oder Anträge, die von anderer Seite ausgehen, einen entscheidenden Einfluß jedenfalls nicht haben können; denn es unterliegt keinem Zweifel, daß das Kgl. bayerische Staatsministerum in Fragen des jüdischen Religionsunterrichts keine Entschließung treffen wird, ohne die Rabbinen gehört zu haben. Damit erübrigt sich auch von selbst für alle „Unberufenen" eine Stellungnahme zn dem in Ihren Blättern zur Diskussion gestellten praktischen Vorschläge. Tatsächlich ist aber zu berichten, daß die durch die neue Fortbildungsverordnung angeschnittene Frage schon vor längerer Zeit innerhalb der Konferenz der bayerischen Rabbinen Gegenstand der Beratung gewesen ist. Zu einer Stellungnahme haben jedoch diese Erörterungen nichtgeführt. Es ist deshalb von Seite eines Rabbiners, der in Fragen der Lehrerausbildung, Fortbildung und der Lehrerprüfungen wohl die meisten persönlichen Erfahrungen und Beziehungen zu den in Betracht kommenden Behörden hat, also als die berufenste Instanz für die Vertretung dieser Frage angesehen werden darf, versucht worden, deren Lösung bei den Behörden in Fluß zu bringen. Diese dankenswerte Initiative hatte den Erfolg, daß das bayerische Kultusministerium bei den bayerischen Rabbinen eine Umfrage veranstcfltet hat. In welchem Sinne die Befragten ihr Votum abgegeben haben und welchen Einfluß deren Aeußerungen auf die noch ausstehende Entschließung des Ministers haben werden, entzieht sich einstweilen noch der öffentlichen Kenntnis. B. M. £orre$pondenzen «.Nachrichten. Darmstadt. „Sie haben einen braven Mann begraben, uns war er mehr." So klagen unsere christlichen Kollegen und wir, die jüdischen Religionslehrer Hessens, stimmen in öiese Klage mit ein. Rektor Karl Backes, der langjährige Obmann des hessischen Landeslehrer- Bereins, starb am 12. d. M. nach kurzem Krankenlager. Was er den hessischen Volksschullehrern gewesen, was er für sie in mehr als 25 jähriger Tätigkeit gewirkt und was er im steten Kampf für ihre Besserstellung errungen hat, das gehört auf ein anderes Blatt. Hier wollen wir nur rühmend gedenken, daß er auch ein rühriger Anwalt und hochherziger Sachverwalter der spezifisch jüdischen Lehrerangelegenheiten gewesen, daß er in so verständnisvoller Weise unsere Interessen vertreten hat wie kaum ein einziger unter den an der Spitze der deutschen Lehrerschaft stehenden Führern. Als er vor etwa 8 Jahren unserer Sache näher trat, da suchte er sich vor allem über die Lage der jüdischen Lehrer gründlich zu informieren und beschick zu diesem Zwecke die Vorstände der beiden Lehrervereine zu einer gemeinsamen Sitzung hierher. Als Mitglied der 2. Kammer der Abgeordneten wußte er durch seine beredte Fürsprache zunächst seine näheren Parteifreunde, die Nationalliberalen, dann aber auch die übrigen Parteien des Landtags für die Verbefferung unserer Lage zu interessieren und dem fast einstimmigen Verlangen der Kammer bequemte sich auch die Regierung an, wenngleich wir nicht verschweigen oürfen, daß sie nur sehr langsam den Anregungen folgt, die ihr seinerzeit gegeben wurden und den jüdischen Religionslehrern bei weitem nicht das gewährt hat, was „Vater Backes" als Ziel vor Augen schwebte. Sein Bild fehlt in keinem hessischen Lehrerhause und er wird auch im Herzen der jüdischen Lehrer fortleben als das Urbild eines wahren, edlen Menschenfreundes. Das Andenken des Gerechten bleibt zum Segen! Aus Bayern. An den Sitzen der Kreis- Regierungen treten von 2 zu 9 Jahren, gewöhnlich im November, die Landräte zusammen, die über die Verteilung der teils von der allgemeinen Staatskasse zur Verfügung gestellten, teils durch besondere Kreisumlagen zu erhebenden Mittel auf die Kreisinstitute zu befinden haben. Dem gegenwärtig in Würzburg versammelten unterzänkischen Landrat lag bei dem Etatskapitel „Progymnasien und Lateinschulen" für die Progymasien in Miltenberg und Hammelburg zum ersten Mal eine Forderung von je 90 Mark für Erteilung des israelitischen Religions-Unterrichts vor. In beiden Orten wurde der israelitische Religionsunterricht bisher von dem israelitischen Lehrer der betreffenden Gemeinde unentgeltlich erteilt, während sonst in Bayern an allen staatlichen Schulanstalten auch der israelitische Religionsunterricht von der Staatsbezw. Kreiskasse honoriert wird. In beiden Orten handelt es sich um die Honorierung zweier Wochenstunden, für die ordnungsgemäß die politische Ortsgemeinde und die Kreisgemeinde zu gleichen Teilen aufzukommen haben. Der Landratsausschuß hatte nach Vorschlag der Kgl. Kreisregierung die auf den Kreis treffende Hälfte von je 90 M. für Miltenberg und Hammelburg genehmigt. Der Landratspräsident machte Opposition. Es handle sich hier um ein Novum, der Kreis sei nicht verpflichtet, für den „jüdischen" Religionslehrer zu sorgen. In Miltenberg handle es sich nur um 3 Schüler, das sei kein Schulsondern ein Privatunterricht Der Lai drat solle die Konsequenzen bedenken. Der zuständige Kgl. Oberregiernngsrat trat aus Billigkeitsgründen für die Forderung ein. Sie sei kein Novum, da der israelitische Religionsunterricht an Vollgymnasien und sonstigen staatlichen Anstalten allgemein vom Staat, der an den übrigen Latein-Real- und Oberrealschulen schon längst vom Kreis bezahlt wer<e. Die Schülerzahl könne nicht ausschlaggebend sein. Der Landrat versagte seinem Präsidenten die Gefolgschaft; mit 17 gegen 14 Stimmen wurden die geforderten Beträge für den israelitischen Religionsunterricht genehmigt. Es ist erfreulich, daß die staatlichen Behörden in Bayern für alle staatlichen Schulen die paritätische Behandlung des israelitischen Religionsllnterrichts konsequent durchführten. Der Religionsunterricht an den Volksschulen wird in Bayern vom Staate für keine Konfession besonders bezahlt, die Sorge für denselben obliegt hier verfassungsgemäß den betreffenden kirchlichen bezw. Kultusgcmeinden. Soweit der Religions-Unterricht in der christlichen Volksschule von der Ortsgeistlichkeit. erteilt wird, hat dieselbe hierfür keine besondere Bezahlung weder aus der Gemeindenoch aus der Staatskasse zu beanspruchen. Einzelne Städte in Bayern haben sich jedoch freiwillig zur Bezahlung des Religionsunterrichtes an der Volksschule herbeigelassen, oder der Religionsunterricht wird in vielen Orten von den aus der allgemeinen Ortsschulkasse bezahlten Bolksschullehrern innerhalb ihres Pfltchtstundenmaßes erteilt. Soweit jüdische Elementarschulen vorhanden sind, genießen die jüdischen Kultusgemeinden die gleichen Vorteile. Wo dagegen die jüdischen Kinder die christlichen Volksschulen besuchen, stellt sich häufig für die jüdischen Umlagenzahler die Unstimmigkeit heraus, daß sie mit ihren .Steuern zur Ortsschulkaffe auch an den Kosten für den christlichen Religionsunterricht beizutragen haben, während ihnen die Fürsorge für den Religionsunterricht der eigenen Kinder allein obliegt. Die beste Maßregel gegen diese „Doppelbesteuerung" ist natürlich die Errichtung jüdischer __ _ Volksschulen. Wo äber dieses Ziel nicht zü erreichen ist, — die Hindernisse liegen ausschließlich in den jüdischen Gemeinden selbst —f da sollte der Versuch gemacht werden, von den politischen Gemeinden einen Beitrag zu den Kosten des jüdischen Religions-Unterrichtes zu erlangen. Wie schon erwähnt, steht der Kultusgemeinde ein gesetzlicher Anspruch nach dieser Richtung nicht zu. Aber Billigkeitsgründe sprechen dafür und verschiedene Gemeindeverwaltungen in den Städten haben, von diesem Gesichtspunkte geleitet, sich zu einer Subventionierung des jüdischen Religionsunterrichts herbetgelaffen. So München, das an die dortige Kultusgemeinde für Religionsunterricht an den städtischen Schulen jährlich ca. 3000 M. zahlt/ Nürnberg, das für die gesamten Kosten des jüdischen Religionsunterrichtes an den städtischen Schulen aufkommt- Nördlingen und Kitzingen, die Zuschüffe gewähren, bezw. den jüdischen Religionslehrer in die städtische Pensionskaffe ausgenommen hüben. Selbst eine Landgemeinde bei Bamberg leistet freiwillig einen jährlichen Zuschuß für den Religionsunterricht. Mögen in allen bayrischen Orten, in denen die politische Gemeinde durch besondere Honorierung' oder Übertragung des Religionsunterrichts an die christlichen Volksschullehrer den christlichen Religionsunterricht direkt oder indirekt subventioniert, die für eine paritätische Behandlung des jüdischen Religionsunterrichts sprechenden Billigkeitsgründe geltend gemacht werden! Die Kaffen der Kultusgemeinden, mehr noch das Einkommen der Religionslehrer, könnten den da oder dort sicherlich zu erreichenden Zuschuß sehr wohl vertragen. 8. Ll. Briefkasten. Homo novus. Sie fragen etwas vielaufeinmal,' da Sie aber die Antwort im Briefkasten wünschen, fo befriedige ich Ihre „Neugierde", wie Sie sich ausdrücken, f ern. ES ist schwer, einem anderen ein Lesebuch für eine Schule zu empfehlen, auch wenn eS fich nur um eine Fibel handelt. Abraham-Rahmer, Levh und Rosenthaler haben alle drei ihre Vorzüge,' auch die von Dtngfelder-München revidierte Bilderfibel erscheint, wie ich höre, demnächst in verbesserter Auflage. Sie eignet stch hauptsächlich für Schulen, wo mit dem Hebräischen frühzeitig begonnen wird. Hier ist seit kurzem die Fibel von Abraham eingeführt. Wenn sich A. entschließen könnte, die Uebngen 22 bis 26 aus LevyS aufzunehmen, resp. das in gleich vorzüglicher Weise wie jener zu behandeln, so würbe ich seiner Fibel den unbedingten Vorzug vor jeder andern geben. Er steht aber unbegreiflicher Weise diese systematischen Uevungen als etwas sehr UeberflüsfigeS an. Rosenthaler erscheint bei Hofmann, die drei anderen bet HoMffmann. Ich bin nicht recht klug daraus geworden, ob eS stch bet Ihnen um einen konkreten Fall handelt, oder ob Sie nur meine Meinung über diese Angelegenheit zu hören wünschen. Wenn mich Eltern in geringm BerhälMiffen bei der Berufewahl ihres Sohnes zu rate zögen, so würde ich ihnen äbnlich wie der gar nicht mysteriöse Herr Oppenheimer ungefähr antworten: „Wenn Ihr Sohn gut beanlagt ist, religiösen Sinn und eine gute Stimme vefitzt, (der letztere Umstand ist von besonders großer Wichtigkeit) so lassen fie ihn Lehrer werden. Jedenfalls bringen Sie ihn in einer jüdischen Präparandenschule unter. Dort wird er schon selbst herauSfinoen, ob er sich für diesen Berus eignet oder nicht. Ist das letztere der Fall, so ist die dort zugebrachte Zeit keineswegs für ihn verloren. Er hat stch einen hübschen Frnd jüdischer Kenntnisse angeeignet, eine gut jüdische Erziehung genossen und daS wissen Sie ja selbst: der Unterricht auch in den profanen Fächern ist in der Präparandenschule so gründlich, daß er auch für den kaufmännischen Beruf genügend rorbereitet ist. In der Praxis stimme ich also ganz mit Herrn Oppenheimer überein. Ich würde allerdings den Eltern nicht verschweigen, daß der Beruf deS Lehrers recht dornenvoll und sein Einkommen in der Regel nur bescheiden ist. Dagegen würde ich ste, da eS fich ja um religiöse Leute handelt, nachdrücklich darauf Hinweisen, daß ihr Sohn in diesem Berufe Gelegenheit habe, in ihrem Sinne weiterzuwirlen und baß er hier nicht der Gefahr auSgesetzt sei, bbnö ZU sein, sondern Voraussichtlich ein braver Jude bleiben werbe. Ich glaube, baß diese Erwägungen durchschlagender wirken als die dort angeführten. Der Verfasser ist übrigens Württemberger, und das erklärt seine optimistische Auffassung. Ich werbe demnächst voraussichtlich nochmals auf die Frage zurückkommen. Mitteilung. Die Mitglieder unseres Bundes, welche ihren Jahresbeitrag noch nicht gezahlt haben, werden gebeten, denselben baldigst unserem Kaffier einzusenden.

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