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Der Israelit · 1909-09-23 · Heft 38 (23.9.1909) · page 14

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 38 (23.9.1909)
Date
1909-09-23
Page
– (sequence 14)
Language
German
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öaßfie wegen ihrer zerstreuten Wohnorten, wegen ihrer minder zahlreich und bemittelten Judengemeknen, und zur Ersparung der Unkosten) keine eigene allgemeine Judenschulen errichten könne und wolle und solchergestalt der 10te § des General Rescripts vom 9. Februar dieses Jahres auf sich beruhen möge, so lassen Se. Churfürstl. Gnaden solches gnädigst geschehenin der Voraussetzung jedoch, daß die Juden nach dieser Erklärung die Christen-Schulen besuchen, und daß sie sich dort zu tüchtigen Churfürstlichen Uuterthanen bilden werden. Se. Churfürst. Gnaden bestätigen daher ganz vorzüglich die taragraphen 9, 11 und 12 des besagten Generaleseripts und befehlen gnädigst, daß die Juden-Kinder an Schulgeld in keinem Halle mehr bezahlen sollen, als die christl. Kinder, und daß die Schullehrer sowohl als die christliche Schuljugend, worauf die Lehrer insonderheit zu sehen hätten, den jüdischen Schulkindern ja nicht mit Verachtung, sondern mit gleicher Rücksicht begegnen, und daß beide die jüdische Jugend vorzüglich liebreich behandeln sollen. Gleichwie - auch höchstgedacht Se. Churfürstliche Gnaden die r einige Absicht haben, daß die Jugend zu ihrer eigenen Glückseligkeit gebildet werden solle, keineswegs aber jene, der Gewissens- Lfdeyhtzit den mindesten Zwang anzu- ^1 egen: also genehmigen höchftdieselben nicht minder, Hdaß nach dem bittlichin Anträge der Judenschaft tzfür das obere Erzstift, in Aschaffenburg nemlich;: und in Buchen, in Absicht der Religion zween Judenlehrer mit einem jährlichen Gehalt von r 200 st. angestellt werden, jedoch nicht anders, s als. daß a) diese Lehrer nach dem angeführten Geyerulrescript geprüfet und autorisirt werden unh daß i») die Judenschaft zu Protocoll sich f erkläre, aus welchem Fundus sie diese jährliche - 20Ö fl. enrichten wolle." f. Als Wirkung dieses Kurfürst!. Erlasses wird ^berichtet, daß bereits am 20. Oktober 1784, also f fö'ttm einen Monat später, 20 jüdische Knaben " in Mainz die öffentliche Schule zu St. Emmeran; besuchten. var israelitische Cehrersemiiiar in Lölv a. lld. t ' (Schluß.) Anschlüsse an vorstehende Zusammenmöchte ich noch an eine Zeitungs- '^erinnern, die sich an den im vorigen -von dem Seminardirektor veröffentlichten inarbericht ganz unnötigerweise anfte. Abgesehen von der Beanstandung einiger ikte des Lehrplans drehte sich die Meinungs« ^Verschiedenheit um die Frage, ob Lehrermangel z Lehrerüberfluß herrscht, und um die religiöse Mmdenz des Cölner Seminars. Die Divergenz Mber . die in den Lehrplan eines Lehrerseminars Huenden . Disziplinen ergibt.Ich zweistlsaus der verschiedenartigen Auffassung der Mögen und des in der Praxis stehenden hrersvon diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, jochten wir doch der Seminarleitung empfehlen, ^i^en 'Fortbtldungskursus dadurch zu ergänzen, * .7 ■! sie dem abgehenden Lehrer auch noch das Ulzeug zu den Amtshandlungen gibt, die man heutigen TagS vielerorts überträgt. Bei strittigen Frage über den Lehrermangel Mt jede der Parteien recht zu habenalso Wahrheit liegt in der Mitte. Bei Besetzung »tlicher Stellen, in neuerer Zeit auch in solchen leinden, die an Alters- und Hmterbliebeneniülten angeschloffen find, gehen sehr viele Zungen ein. Als vor etwa 10 Jahren im ch. Cassel in einem 4 Stunden von der näch- Bahnstation entfernten Dorfe eine neue lksschule gegründet wurde, bewarben sich um .Me sage und schreibe 35 zumeist aus dem Dschen stammende, in Nachbarprovinzen an ' sions- oder Privatelementarschulen angestellte :er. (Also scheinbar Lehrerüverfluß «u gros!) hingegen im vorigen Frühjahre in einen» an der Bahn gelegenen Dorfe eine ReligioNstehrerstelle errichtet werden sollte, gingen trotz wiederholsen Ausschreibens gar keine Meldungen einnahezu dasselbe Schicksal hatte unbegreiflicherweise im Herbst 1908 eine 5000 Einwohner zählende kurhessische Provinzialstadt mit höheren Schulen, Garnison usw. (Mithin Gegenbeweis für Lehrermangel!) Dem wirklichen oder scheinbaren Lehrermangel gegenüber gibt es unseres Erachtens nur ein Mittel, d. i. die materielle Besserstellung des Lehrerstandes an den nichtstaatlichen Unterrichtsanstalten. Dies Mittel ist leicht empfohlenwie aber kleine Gemeinden große Gehälter aufbringen können, ist ein Problem, über das sich wohl viel schreiben und reden läßt, das aber in der Wirklichkeit sehr schwer zu lösen ist. Jedenfalls aber müßten die Lehrerbildungsanstalten finanziell so gestellt sein, daß sie schon jetzt einer etwas größeren Anzahl von jungen Leuten Aufnahme und Ausbildung gewähren könnten, damit auch bei eintretender unbestritten größerer Nachfrage kein Lehrermangel zu konstatieren wäre. Die religiöse Tendenz des Cölner Seminares, die Herr Dr. Carlebach mit vollem Rechte als ausgesprochen g? setze streu bezeichnet, kann weder dadurch irgendwie angegriffen oder herabgesetzt werden, daß aus dem Cölner Seminar hie und da ein liberaler und aus anderen Lehrerbildungsanstalten hie und da orthodoxe Lehrer hervorgegangen sind. Ganz abgesehen davon, daß gerade nach der gegnerischen Auffassung beides doch nur Ausnahmen sind — der Ankläger also gegen seinen Willen zum Verteidiger wird —, die sich wohl überwiegend damit erklären lassen, daß die jungen Leute, deren Charakter noch nicht die genügende Festigkeit besaß, nach dem Austritte aus dem Seminar in eine Umgebung kamen, die auf ihre religiöse Entwickelung nachteilig oder segensreich einwirkte, versteht man doch wohl unter der Tendenz einer Anstalt den in ihr herrschenden Geist, der sich im Stoff und in der Methode des Unterrichts und in der vorbildlichen Lebensführung der Lehrer bekundet. Im Cölner Seminar wurde und wird so viel in den hebräischen und rabbinischen Disziplinen gelehrt, daß in anderen preußischen Seminarien ausgebildete Lehrer — wie uns gegenüber schon ^wiederholt geäußert worden ist — ihr geringes Wissen schmerzlich empfinden und tief bedauerndaß aber das Lernen (— die Theorie) etwas Großes ist, weil es zur Tat (— Praxis) führt, ist eine altbMnnte Tatsache. Was für Eindrücke auf ein empfängliches, jugendliches Gemüt es aber macht, wenn man mehrere Jahre in einer Sphäre lebt, in der sich Lehrer und Studiengenoffen peinlich vor einer jeglichen Uebertretung biblischer und rabbinischer Satzungen hüten, das vermag nur derjenige zu ermessen, der das Glück hatte, in einer solchen Umgebung seine Jugend- und Lehrjahre verbringen zu dürfen. Trösten wir uns deshalb, wenn unsere liebe Bildungsstätte unverdienten Angriffen ausgesetzt ist, mit dem Gedanken, daß es nicht die schlechtesten Früchte sind, an denen die Wespen nagen - freuen wir uns vielmehr, daß man unserem Seminare Beachtung schenkt. Die meisten der bisherigen Zöglinge des Cölner Seminars sind — soweit meine Beobachtung reicht, den Prinzipien der Anstalt treu geblieben, haben im Geiste ihrer Lehrer in die. Herzen der Jungen und der Alten den Samen des wahren Judentums gestreut, haben sich die Zufriedenheit ihrer Gemeinden und ihrer Vorgesetzten erworben und erfteuen sich des besten Ansehens auch bei ihren aus anderen Bildungsanstalten hervorgegangenen Berufsgenossen, die bei ihnen gerne Belehrung und Unterweisung in religiösen Dingen suchen. Möge uns dies stets ein Ansporn sein, durch unser Tun und Lassen die Ehre unserer Bildungsschule hochzuhaltensie darf es von uns erwarten! Dem rührigen gegenwärtigen Lehrerkollegium aber darf ich vielleicht, ohne mißverstanden zu werden, die Sentenz ins Gedächtnis-rufen: „Zeigt mir der Freund, was ich kann, lehrt »»ich der Feind, was ich soll." Eint iRteressante Entscheidung. Von Interesse für unsere Leser ist vielleicht die nachfolgende Entscheidung der Landes- Bersicherungs-Anstalt Schlesien, doch bemerken wir, daß auch entgegengesetzte Entscheidungen vorliegen. An den Kultusbeamten Herrn S. Goldstein in Landsberg O.-Schl. Nach ständiger Rechtssprechung des Reichs- Versicherungsamts ist die Tättgkeit eines jüdischen Kultusbeamten (Vorbeters, Vorsängers und Erziehers) grundsätzlich als eine höhere, mehr geistige im Sinne der Ziffer 35 der Anleitung des Reichs-Versicherungsamts betreffend den Kreis der nach dem Jnvalidenversicherungsgesetz versicherten Personen vom 6. Dezember 1905 anzusehen und daher der Bersicherungspflicht nicht unterworfen. Es ist deshalb nur noch zu prüfen, ob Ihre anderweittge Tättgkeit als Schächter gesondert für sich und außer Zusammenhang mit Ihren übrigen Obliegenheiten der Versicherungs- Pflicht etwa unterliegt. Nach den von uns angestellten Ermittelungen handelt es sich hier um keine Großgemeinde, die einen eigenen Rabbiner nicht unterhält. Für diese Gemeinde besorgen Sie die gesamten gottesdienstlichen und rituellen Funkttonen und beziehen dafür auch nur ein einheitliches Einkommen. Unter diesem Gesichtspunkte muß aber die Beurteilung, welche bezüglich des Kultusbeamten als maßgebend erklärt worden ist, für Ihre Gesamttättgkeit gelten, zumal das Schächten gegenüber Ihren übrigen Obliegenheiten keineswegs dermaßen überwiegt, daß man die letztere als Nebenbeschäftigung betrachten könnte. Für diese Auffassung spricht auch der Umstand, daß Sie nicht nur auf Anweisung der Gemeinde, sondern auch auf direktes Ersuchen der Fleischer und der Privatleute die Schächtertättgkeit auszuüben haben. Hiernach unterliegen Sie weder als Kultusbeamter noch als Schächter der Versicherungs- Pflicht. I. V.: Geber. £om$pondenzea m. Dacbrlcbten. Seligenstadt (Hessen). Großes Aussehen erregt hier bet allen Konfessionen die plötzliche Suspendierung des Lehrers M. Hamburger von dem Schächterdienst Der Hergang ist folgender : Herr Lehrer Hamburger hat seit fast einem Jahre einen schwer kranken Sohn, der mit einem Beinleiden behaftet ist. Trotz der sorgfältigsten Pflege mußte am vergangenen Freitag das Bein amputtert werden. Infolge der Hetzereien und Jntriguen einiger Herren verbreitete sich das Gerücht, daß Herr HMiburger seinen Sohn selbst verbinde, was aber durchaus unwahr istman vertrat ferner die Meinung, daß es gesundheitsschädlich sei, wenn er ferner schächte. Das Gerücht kam auch dem Vorstand zu Ohren und sofort faßte das wohllöbliche Kollegium den Beschluß, den alten Lehrer — Hamburger ist 41 Jahre Lehrer dorten — ohne weiteres vom Schächteramt zu suspendieren. Herr Rabbiner Dr. Goldschmidt-Offenbach hatte gegen den Vorstandsbeschluß nichts einzuwenden und bestimmte zur Vertretung einen Viehhändler und Metzger, der vor alten Zeiten einmal rtop hatte. So setzt man einen verdienstvollen Beamten, der sein ganzes Leben der Gemeinde Seligenstadt gewidmet und mehr als vier Dezennien Freud und Leid mit ihr geteilt hat, den, nebenbei gesagt, das Unglück in der Familie verfolgt, ohne nähere Untersuchung und auf ein bloßes Gerücht hin, auf Halbsold und erschwert noch seine an und für sich traurige Lage. Jeder Kommentar ist hier überflüssig- Lehrerelend.'

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