Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 31 (5.8.1909)
- Date
- 1909-08-05
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2449352-2449384--65742-2508397- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Riga 1× ep/1000826
OCR text
Der Israeli «(lll Ein Cenfratorgan (flr das orthodoxe Jadenfam IHl Begründet oon Dr. Leftmann in IRaiaz sssss Ul 5. fluguB 1909. 50. Jahrgang. Frankfurt a. M.. Sen M Sl. 18. Hb 5669. mhvnntment Pro Bterteljahr: GewShnüche Ausgabe Mk.1.50^ Heftausgabe (Kunstdruck) Mk. 3.—. Auslandspreise: Gewöhnliche Ausgabe: Oesterreich-Ungarn 2 Kr., Rußland l Rub., England 2 sh., Amerika 60 cts., Niederlande 1.30 fl., Frankreich Frs. 2.50. Abonnements bei allen Postanstalten, Buchhandlungen, sowie direkt bei dem Verlag. HestauSgabe nur direkt. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate: 30 Pfennig für die sechSgespaltene Colonel-Zeile; Rabatt nach Tarif. Jnferatenannahme nur durch Haaseustein u. Vogler S.-G., Frankfurt a. M>, und derm Filialen. I a h l < n g e » kSnnen außer direkt an den Verlag erfolgen per: «miita bet dem Postscheck-Rmt Frankfurt a. M. 9t». 944. «onto bei der S. ft. P-stsparkaffe Wien Ro. 799*6. (Zouto bet de« ft. Voftfparkaffemunt Bndapeft 9t». 18494. Conto bei der Rigaer Lommerzvank in Riga und derm Filiale«. 0er Nachdruck Ser Nrilhel und correlponSenren des „Israelit“ ifT nur unter genauer Quellenangabe, und, soweit es fleh um größere fiuflfifee handelt, nur nach vorheriger Genehmigung gestattet Die E$ro0im•Kalamität. Seit Jahr und Tag ist davon die Rede, daß ein großer Teil unserer Esrogim, die mit Gewissenhaftigkeit von uns ausgesucht, gekauft und mit schwerem Geld bezahlt werden, in Wirklichkeit gar keine „Esrogim" sind, und daß daher MXv aM mit solchen Esrogim nicht nur nicht erfüllt wird, sondern daß der Gebrauch dieser Esrogim noch außerdem mit nteaV nmn verknüpft ist. Diese schweren Bedenken beschäftigten ursprünglich nur die rabbinischen Autoritäten, bei welchen der Gegenstand bereits eine ganze Literatur geschaffen hat. In die breite Oeffentlichkeit ist bislang nur wenig davon gedrungen. Unsere geistigen Führer mögen gewiß ernste berechtigte Bedenken gehabt haben, die letzte Konsequenz ihrer Untersuchungen zu ziehen, ohne daß sie in der Lage waren, Mittel und Wege zur Beschaffung einwandfreier Esrogim anzugeben. Aber die bestehenden Mißstände sind so schwerer Art, daß sie bereits den Charakter einer Kalamität angenommen und verschiedene Rabbiner, Zeitungen und Korporationen veranläßt haben, dazu Stellung zu nehmen. Ein eingehendes Studium dieser Misere führt zu der Ueberzeugung, daß die Flucht an die Oeffentlichkeit auch hier die beste Bürgschaft für eine Abhllfe enthält, und daß die Zurückhaltung, welche unsere zeitgenössischen geistigen Leiter sich in der öffentlichen Behandlung dieser Angelegenheit auferlegten, bei der heutigen Lage der Dinge erfreulicher Weise nicht mehr in der bisherigen Weise geboten erscheint. Da weiten Kreisen die ernste Angelegenheit in ihrer ganzen Aktualität nicht hinreichend bekannt, ja vielfach sogar völlig unbekannt sein dürfte, so ist es zu ihrem vollen Verständnis und zur allseitigen Würdigung geboten, sie hier in ihren ersten Anfängen kurz zu skizzieren. Unter den vier Frucht- und Wanzen arten, die wir am Sukkos zu nehmen verpflichtet sind, nimmt *nn yy ns (3. B. M Kap. 23, V. 40) die Frucht des Prachtbaumes den ersten Rang ein. Unsere Uebertteferung (Talmud Sukko, Fol. 35 a) bezeichnet die Frucht des Esrogbaumes als die hier vorgeschriebene Frucht. Jede andere Frucht ist somit ausgeschloffen. Die Anforderungen der äußeren Schönheit, Fleckenlosigkeit und Unversehrtheit, welche an diese Frucht gestellt werden, haben die Gärtner und Händler von jeher alles Mögliche versuchen laffen, um den weitgehendsten Ansprüchen gerecht zu werden. Dies geschieht in erster Reihe dadurch, daß man Esrogbäume mit Zitronenbäumen durch Pfropfung verbindet, wodurch aber die so erzeugte Frucht aufhört ein Esrog zu sein und ein Zwitterding zwischen Esrog und Zitrone wird. Das schließt die so gewonnene Frucht nach dem einstimmigen Urteil aller unserer maßgebenden Gesetzeslehrer von ihrer Verwendung für aVÄ mso aus. Dazu kommt noch ein anderer Umstand, der die Gärtner zu dieser widernatürlichen Vermischung bestimmt, die man merkwürdiger Weise „Veredlung" nennt. Der ESrogbaum hat an und für sich nur eine sehr kurze Lebensdauer. Nach durchschnittlich 10 Jahren stirbt er ab. Durch Propsen mit Zitronenbäumen dagegen erlangen auch die Esrogbäume eine verhältnismäßig längere Lebensdauer.*) Das war nun allerdings in früheren Zeiten auch schon der Fall. Aber man hat damals nur von dem Verdacht und der Möglichkeit einer solchen Verbindung gesprochen. Wenn man nun auch damals schon alle solche durch Propfung gewonnenen Esrogim für verboten erklärte, so lag doch zu einem generellen Einschreiten keine Beranlaffung vor. In Griechenland, in Marokko, in fast allen Ländern, aus welchen Esrogim bezogen wurden, gab es gewissenhafte Rabbinen, die in der Lage waren, die einzelnen Fälschungen zu konstatieren und die ursprünglichen Esroganlagen durch sorgfältige Ueberwachung gegen jede Möglichkeit einer unstatthaften Verbindung zu sichern. Das ist seit vielen Jahren vollständig anders eworden. Esrogim von wildwachsenden Esrogäumen, bei welchen also jeder Verdacht einer verbotenen Propfung ausgeschloffen ist, kommen heute für den Esroghandel so gut wie gar nicht mehr in Betracht. Die äußere tadellose Schönheit der Frucht ist in der gewünschten Vollendung bei wildwachsenden Bäumen nicht zu erreichen, während sie durch besondere Anlagen von Esrog- Pflanzungen und durch Propfen mit Zitronenbäumen leicht erzielt wird. Unsere schönen Esrogim stammen daher zum großen Tell aus solchen Gartenanlagen, die in den Händen nichtjüdischer Gärtner liegen, bei welchen jede Art von Kontrolle vollständig ausgeschloffen ist. Zum Teil werden sie aus Gegenden exportiert, in welchen gar keine Juden wohnen, zum Teil befinden sich die Anlagen in Händen einer ausgesprochen judenfeindlicken Bevölkerung, die keine Beaufsichtigung jüdischerseits zuließen. Man braucht z. B. nur an Corfu und seine judenfeindlichen Exzesse zu erinnern, die in der Tat eine Zeitlang einen Boykott der dortigen Esrogim zur Folge hatten. Man übertreibt leider nicht mit der Behauptung, daß bei dieser Sachlage die Beschaffung von Esrogim, wie sie das Gesetz der Tyora vorschreibt, aufs äußerste erschwert schien. Die Kenner der einschlägigen Verhältnisse und die Meister der jüdischen Gesetzeskunde gaben sich über diesen trostlosen Zustand keiner Täuschung hin, aber die Unmöglichkeit, hier Wandel zu schaffen, nötigte ihnen die gewiß begreifliche Scheu davor auf, die Finger in eine offene Wunde zu legen, zu deren Heuung sie nichts tun konnten. Man beruhigte sich mit der Annahme, daß es sich im schlimmsten Falle vielleicht doch nur um aailv PLV handelt. Da vollzog sich vor mehreren Jahren eine erfreuliche Wendung zum Besseren, durch die jüdischen Kolonien des heiligen Landes, welche auch der Anpflanzung von Esrogbäumen eine von Jahr zu Jahr gesteigerte Aufmerksamkeit zuwenden. Jetzt schien das Problem in der denkbar idealsten Weise gelöst. Denn nun konnte man von jüdischen Gärtnern gepflanzte Esrogim beziehen, die sicher allen Anforderungen oes Gesetzes entsprachen, konnte durch Ankauf eines Esrog seiu Scherflein zur Besiedelung des helltgen Landes beitragen und konnte in dem Bande, das gerade aW mso zwischen uns und den heiligen Heimstätten unseres Landes webt, einen neuen Knoten schüfen, dessen Innigkeit aus den Worten spricht, mit welchen wir die Erfüllung von niSD begleiten: njno ma-Q ystf y'Stfn orviK 'jnayaai .wpte rva paoS ivis« mA pAy Die Freude war nur von kurzer Dauer. Es ist leider nicht alles heilig, was aus dem heiligen Lande kommt. Man verrät kein Ge« heimnis, wenn man feststellt, daß die gewiffenhafte Erfüllung von Thora und Mizwos in *) Unter die Eigentümlichkeiten der Aurantien (Zitronen- und Orangenbäume) zählt Retchenbach in der Flora germanica exenrsoria — zitiert in HtrschS Pent.- Komm. zur oben angeführten Stelle — daß ihre Stämme langer als alle anderen bekannten Holzarten dauern. Da beim ESrogbaum daS volle Gegenteil der Fall ist, so dürste vielleicht schon dieser eine Umstand darauf Hinweisen, daß Esrog und Zitrone trotz ihrer äußeren Aehnlichkett, schon htnfichtlich des Stammes, dem sie entwachsen, grundverschieden find, daß somit die Verbindung von Esrog und Zitronen eine Verbindung zweier verschiedener Fruchtarten bedeutet, die auch ohne Rücksicht auf ^bb filXfi durch das Gesetz der Thora verboten ist.