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Der Israelit · 1909-06-03 · Heft 22 (3.6.1909) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 22 (3.6.1909)
Date
1909-06-03
Page
– (sequence 1)
Language
German
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50. Jahrgang ssssj Sranhfurfa. M.. 3en ij'^ml/aoOfl— E8SS M 2L. Der Israeli WM\\ Ein Centraloraan lür das orthodoxe Jadentam Ul BReaBegründet 001 Or.Lekmann in fflainz Hl Bjj Abonnement pro Vierteljahr r Gewöhnliche Ausgabe Mk. 1.50, HeftauSgabe (Kunstdruck) Mk. 3.—. Auslandspreise: Gewöhnliche Ausgab/) ÖRfterrcich-Ungarn 2 Kr., Rußland 1 Hub., England 2 sh., Amerika 50 cts., Niederlande 1.20 fl., Frankreich Frs. 2.50. Abonnements bei allen Postanstalten, Buchhandlungen, sowie direkt bei dem Verlag. HeftauSgabe nur direkt. Der Israelit erscheint jeden Donnerftag. Inserate: 30 Pfennig für die sechsgespaltene Colonel-Zeile; Rabatt nach Tarif. Jnseratenannahme nur durch Haasenstein u. Bögler A.-G.. Frankfurt a. M., und deren Filialen. Zahlungen können außer direkt an den BeMhMWWWch»»^ Lont* bei de« Ppstscheft-Amt Frankfurt a. SN. St*. 844. «onto bei der ft. St. Postsparkasse Wie» 9t*. 786M». Lonto bei de« ft. Postsparkaffenamt Budapest St*. 18424. ikont* bei der Stigaer Kommerzbank in Stiga und deren Filialen. Der Nachdruck der flrtihef und Correfpondenjen des „Israelit“ ift nur unter genauer Quellenangabe, und, soweit es fleh um größere Ruffflfce handelt, nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. wir bitten nochmals alle pro 1. Semeffer noch ausfiehenden flbonnemenfsbelräge umgehend ein?ufenden, andernfalls wir solche per Nachnahme zuzüglich Spesen erheben lassen. Verlag des „Israelit", 6. m. b. B. Des lokalen Feiertags» wegen wird die vorliegende Nummer erst am Freit ägausgegebe». 5cd«trmann «na Bczirksrabbiner. Ein Blick in die Ijerrlicftkeiten des badischen Polizei- Judentums. Die Polizei ist zweifellos eine überaus nützliche Einrichtung im modernen Staatswesen, und wo immer männermordende Automobile in ihrem Siegeslauf über belebte Straßen aufgehalten, die Besitzer schlecht beleuchteter Treppenhäuser oder mangelhaft gefegter Trottoire mit drei Mark gepön^ nächtliche Sängerchöre erbarmungslos * Begriff des' „groben Unfugs" bekannt gentzrcht werden — da mag man den Geist der Polizei aus vollem Herzen preisen und jeinen Trägern — vom Geheimrat bis zum Schutzmann — die verdiente Anerkennung nicht weigern. Um so bedenklicher wird die Sache, wenn nicht Automobile und Glacis, Treppenhäuser und johlende Kehlen der polizeilichen „Bearbeitung" unterworfen werden, sondern — die heiligsten Anliegen des Gewissens, das religiöse Empfinden und die religiöse Betätigung. Es gibt an sich keinen größeren Gegensatz als den zwischen dem blind zutappenden, gänzlich am „Reglement" klebenden Polizeigeist und der Majestät des religiösen Pflichtgefühle, der tief im Bolksbewußtsein wurzelnden moralischen Mächte. Will man die widrigen Folgen in ihrer ganzen krassen Nacktheit erkennen, die fich aus der Verkoppelung jener beiden Gegensätze in unserer Zeit ergeben, dann braucht man den Blick nur nach den gesegneten Gauen des Großherzogtums Baden zw lenken. Bon dem oberrätlichen Polizeiverbot des Tefillin-Legens im Eisenbahnwagen bis zur Kizzur-Schulchan-Aruch Razzia und den zensurierten Roschhaschana-Predigten orthodoxer Rabbiner hat der im Badischen Oberrat Fleisch gewordene Polizeigeist im Laufe der Jahre eine schier unerschöpfliche Fülle von Pickelhauben- Weisheit zur Welt gebracht, und wenn man das' zeitweilig entschlafene badische Gebetbuch bei Licht betrachtet, so war es schließlich auch nichts anderes als die—allerdings feinste und vergeistigtste—Blüte jenes Geistes, der die Poesie so gut wie die Religion kommandieren und in den Herzen wie auf den Straßen eine wohlverwahrte, polizeilich gesicherte Ordnung um jeden Preis Herstellen möchte. Jetzt aber, in den jüngsten Wochen, hat der badisch-iüdische Polizeigeist zwei so nette Pröbchen seiner Leistungsfähigkeit gegeben, daß sie der jüdischen Gesamtheit, schon um der abschreckenden Wirkung willen, doch nicht vorenthalten werden dürfen. Sie unterscheiden sich dadurch von einander, daß der Held der einen Episode ein großherzoglich badischer Schutzmann, derjenige der andern ein großherzoglich badischer Bezirksrabbiner ist — beide aber handelten im Sinne und Geiste der Vorgesetzten oberrätlichen Polizeibehörde und beide — der Schutzmann wie der Rabbiner — haben, ein jeder an seiner Stelle, durch ihre rühmenswerte Pflichterfüllung das polizeilich geschützte badische Resormjudentum vor dem gefährlichen Sturnckauf des überall sich regen-' den altjüdischen Geistes — bis auf weiteres — glorreich errettet. Was nun den Schutzmann betrifft, so haben wir den Tatbestand bereits vor 14 Tagen kurz berichtet und wir beschränken uns darauf, hier abzudrucken, was darüber eine Karlsruher Tageszeitung, der „Badische Landesbote", zu melden weiß. Wir lesen dort: (Linen wenig erfreulichen Anblick bot nur die Mittagsstunde am Samstag, die sonst stille Kriegstraße. Vor mir ging eit kleiner Knabe mit dem Schulranzen auf dem Rücken und hiittcr ihm ein Pvlizeidiener, gefolgt van einer großen Schar Kinder. Auf meine Anfrage, was der Junge denn verbrochen habe, erzählte mir ein Mitschüler voller Eifer: der wird in die jüdische Religio ns stunde geführt, sein Vater will nicht haben, daß er diese mitnimmt, da sie ihm zu liberal ist, der gehört der Religionsgesellschaft an. Ich war über diese Auskunft höchst verstimmt, noch mehr aber über diesen Aufzug. Nach ineinetr nunmehr cingezogenen Erkundigungen hat mich der kleine Knirps richtig informiert, nur wußte er jedenfalls nicht, daß der Vater bereits gegen diesen Zwang, d. h. wegen der erhaltenen Strafzettel, gerichtliche Entscheidung beantragt hatte. Ich glaube doch, daß diese Szene, die das davon betroffene Kind ganz verschüchtert hat, nicht notwendig war, umsomehr, als doch erst kürzlich ein ähnlicher Fall daS Schöffengericht beschäftigte und die höhere Instanz in biefem Streit noch entscheiden soll. Ich hoffe, daß es nur des Hinweises bedarf, daß das städtische Rektorat resp. der .gr. Oberschulrat und das Bezirksamt als Vollstrecker der Verordnungen mit weiteren Maßnahmen wartet, bis das Gericht endgiltig ' gesprochen hat und sich nicht als Vollzieher der Wünsche des hiesigen Stadtrabbinats betrachtet; der ganze Fall ist umso mehr eigentlich nicht, verständlich,/ da das Rabbinat andere Kinder, allerdings siitd deren Eltern mehr liberal, vom Religionsunterricht dispensiert hat, und nur die.orthodoxe Richtung mit diesen Anordnungen treffen will. Die ganze Sache beweist aber die Richtigkeit unseres alten demokratischen Grundsatzes, daß Kirche und Schule getrennt gehören." Man vergegenwärtige sich die Situation! Ein jüdischer Vater wehrt sich dagegen, daß seinem Kinde schon in der Schule die Grundlagen des religiösen Glaubens geraubt werden, er will nicht Gefahr laufen, daß nach dem Rezepte des Herrn Dr. Seligmann*) die Frage, ob die Bibel echt und jüdischen Ursprungs fei, vom Religionslehrer offen gelaffen, will nich^^D stach dem Rezepte deö Herrn Dr. GuiUÜlWHM die Bibel in eine Sammlung von Sagen und Legenden ausgelöst, will nicht, daß nach dem Rezepte des Herrn Dr. Freudenthal***) seinem Kinde pfäffische Unterscheidungen zwischen „Sünde" und „Unrecht" gelehrt werden — ein jüdischer Vater will sein Kind von diesem maskierten Nihilismus, von all diesen buntscheckigen, erfundenen „Judentümern" fernhalten und im alten, in seinem Judentum erzogen wiffen, und eine sich jüdisch nennende Behörde, Leute, die in feierlichen Synodalsitzungen von jüdischen und von demokratischen Phrasen überfließen, entblöden sich nicht, jüdische Seelen Vermittels der Zwangsgewalt de- Staates dem Judentum ihres eigene« Gewissenz« entreißen und einer für fie fremden Religion in die Arme zu werfe«! Wenn das in Baden rechtens ist, dann wäre es wirtlich höchste Zeit, daß alle, denen das öffentliche Wort, denen die Tribüne des Parlaments zu Gebote steht, ihre Stimme erheben ob dieser brennenden Schmach, daß fie alle— Jude oder Nichtjude — wie ein Mann aufstehen für das gekränkte Recht der religiösen *) Siehe „Liberales Judentum" Heft 5, Seite 102. **) Siehe „Liberales Judentum" Heft 2. ***) Siehe „Liberales Judentum" Heft 1, Seite IS. 1

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