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Der Israelit · 1909-05-21 · Heft 20 (21.5.1909) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 20 (21.5.1909)
Date
1909-05-21
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Trr ^rnrM Sette L Nr. 30. Diese Kritik gipfelt in dem Satze, daß der Entwurf aut, aber nicht jüdisch sei. Der lebhafte Beifall, der diesen Worten folgt, zeigt, daß die Mehrheit der Versammlung ihm zustimmt. Herr Rektor Feiper - Hamburg behandelt den Entwurf vom Standpunkt der Lehrer aus. Er wünscht ihre feste Anstellung bereits nach dem 2. bezw. 5. Jahre und ist dann mit dem Entwurf einverstanden. Herr Loeb-Frankfurt a. M. führt aus, thrß der berechtigte Kern der ganzen Organisations- Bestrebungen nur der Wunsch sein könne, den kleinen schwachen Gemeinden zu helfen. Wolle die Versammlung aber dieser unleugbar bestehenden Not wirklich steuern, so werde sie darauf verzichten müssen, die Autonomie der Gemeinden durch Zwangsformen, wie Provinzialgemeinden und Landesgemeinde, aufzuheben. Der Redner weist im einzelnen nach, wie trotz aller schönen Versicherungen die einzelnen Gemeinden, wenn der Entwurf wie er vorliegt, Gesetz wird, nicht einmal in der Lage find, einen Religionslehrer frei zu wählen, ein Schulbuch einzuführen oder ihren Unterrichtsplan nach eigenem Ermessen zu gestalten. In scharfer Weise kritisiert der Redner weiter das vorgesehene reaktionäre Wahlrecht. Durch die Bestimmung eines einjährigen Aufenthaltes, durch die indirekte Wahl, durch den Ausschluß jener, die einmal Armen-Unterstützung AHfarigen, werde eine Verschlechterung herbeigeführt, die unannehmbar sei. Der Redner weist zum Schlüsse auf die bedeutsamen Ausführungen eines Mannes hin, der in dieser Versammlung gewiß Beachtung findet. Er verliest folgenden Passus: „Auf einem Boden, den man für aussichtslos, dürr und unfruchtbar ansah, entfaltet sich in überraschendster Weise die unversiegbare Lebenskraft unserer Gemeinschaft und trägt sofort Blüten und Früchte. Ein wie hoffnungsvoller, das Vertraueu stärkender Vorgana! Es zeigt sich von neuem, daß nicht Zwang, sondern Freiwilligk e i tund Selbständigkeit der Lebensodem unserer Religionsgemeinschaft ist — und solche Tatsachen beweisen mehr für deren Zukunft, als alle Phrasen und Theorien. In der scharfen und belebenden Lust der Freiheit gedeiht das Judentum und wir in ihm!" und fügt hinzu: „Der Mann, der dies geschrieben hat, ist Herr Geheimrat Philippfohn. Folgen Sie dem, was er dort geschrieben vnd nicht dem, was er hier beantragt." Von den folgenden Rednern spricht Dr. Wittkowski-Berlin ebenfalls in scharfer Weise gegen deit Entwurf. Rabbiner Dr. Vog elstein-Stettin wünscht zu § 1 einzusetzen, daß jede Person jüdischen Glaubens nicht nur Mitglied der Shnagogen- Gemeinde, sandern auch einem Rabbi nate angehören muß. Ferner fordert er in allen religiösen Angelegenheiten ein V e t o - R e ch t für die Rabbiner. Irte (Ui)$ bedeuten die Gebete für uns? Bon Hermann Levi, Lehrer in Cöln-Ehrenfeld. (Schluß.) Bon Standpunkte aus betrachtet/ wird es uns *" imaltagtäglich beten, und ferner: *nmte@ebete abgefaßt und eine rdnung festgelegt hat. Diese so häufig hört, find durchaus beten" im Sinne von „bitten" n, sowie textliche Fest- 'a fast unmöglich: denn der jeweiligen Gefühle ^enschen, die ihn bee befreit. Mögen sowohl als innoch so sehr fien Nuansein, nie Es findet sodann Antrag auf Schluß der Debatte Annahme. Die gestellten Anträge werden zusammengefaßt und oer Kommisston für die 3. Lesung als Material übergeben. Sodann hält Herr Profesior Blaschke sein Referat, über die §§ 62—78. Er stimmt ihrem Inhalte zu und spricht sich nur gegen die Ausnahmebestimmungen bezüglich der Ausländer aus. Ferner fordert er, daß die Rabbinen auch in der Provinzial- und in der Landes-Gemeind e vertreten sind. Dieser Teil des Entwurfes ruft eine große Anzahl von Rabbinen auf die Rednertribüne. Es sprechen: Dr. Gutmann-Breslau, Dr. Kopfstein-Beuthen, und Rabbiner Dr. Werner-München. Die Ausführungen des Letzteren, die milde in der Form, aber in schonungsloser Gründlichkeit die ganze Unhaltbarkeit der Grundlage des Entwurfes aufdecken, entfesieln Stürme des Beifalls. Ein Versuch des Präsidiums, das von Anfang an durch Beschränkung der Redezeit die Opposition niederzuhalten, und die Kritik des Entwurfes abzuschwächen suchte, '-.nunmehr den Schluß der Debatte herbeizusühren, wird.von der Versammlung mit großer Mehrheit abgelehnt. Es geht also die Debatte über diesen-Punkt am nächsten Tage weiter. r. Dag. (Vorläufiger telephonischer Bericht.) Der zweite Tag bringt das Referat über deit grundlegenden und von der Orthodoxie crm schärfsten bekämpften Teil des Entwurfes: die Provinzial- und Landesgemeinde von Landgerichtsrat Loewe. Die Stimmung der Versammlung wird immer erregter, die Spannung wächst. Ueber die lebhafte Diskussion berichten wir noch. Schließlich bringt Herr Justizrat Friedman n, Glogau, eine Resolution ein, auf die sich die Gegner des Entwurfes geeinigt hatten und die auf energisches Drängen der orthodoxen Vertreter auch glücklich zur Abstimmung zugelassen wird. Die Resolutton lautet: „Bei der Organisation der jüdi scheu Gemeinden Preußens iftüber den Lokal- und Bezirksgemeinden eine weitere Organisation nur in so weit zu schaffen, als es zur Bildung und Unterhaltung der Bezirksgemeinden, sowie zurBildung von Ruhegehaltskassen erforderlich ist. Jede weitere Organisation ist nur insoweit zu billigen,als durch dieselbe die Selbständigkeit der können ste so als Ausdruck der Gefühle und Empfindungen dem einzelnen Menschen dienen, wie er ste selbst in seiner Sprache aussprechen würde. Aber dies soll, wie wir oben ausaeführt haben, auch nicht die nSöJV Beten ist Nicht nur einMittel, sich üasHerz zu erleichtern, daS bedrückte Gemüt wieder aufzumuntern — beten ist vielmehr eine Arbeit, eine Durchdringung der Seele, des Innern des Menschen mit dem Gedanken des Göttlichen. Wir sollen nicht erst dann zur greifen, wenn wir das Bedürfnis dazu fühlen, sondern gerade, wenn keine besondere Beranlaffung vorliegt müssen wir uns im Gebet zu Gott öurcharbeiten. DaS Gebet darf nicht erst zu uns kommen, wndern wir müffen bas Gebet suchen. Genau so, wie der durch sein plp die Nähe Gottes suchte und die Kluft zwischen seiner Heiligkeit und der Gottes kennen lernte und immer wieder Mut und Krack für seine Lebensaufgabe daraus gewann, genau so soll sich der Betende dieses Abstandes bewußt werden und ihn zu überbrücken suchen. Aber was für ein fester Wille gehört dazu, diesen gefaßten Beschluß in seiner Lebensführung, in seinem Tun und Lassen zu betättgen. Denn das „Gebet im Leben betätigen" ist der einzige Zweck des.Gebetes! Da genügt nicht einmal ein Gebet, um von diesem Gedanken so fest durchdrungen zu sein und einen so hohen sittlichen Standpunkt, erklommen zu haben, daß nun das ganze Leben von diesem Gedanken geleitet wird, dazu gehört immerwährende, innere Arbeit, innere Durchrtngung, Selbstveredelung. Und deshalb haben unsere Weisen gegenüber den zweimaligen täglichen „Opfern" und der Pflicht des zweimaligen „Sckmahlesens" und der „Erinnerung an den Auszug aus Mizrajtm" jeden Tag einm Morgen-, Mittag- und Abendgottesdienst eingerichtet und bestimmte Gebete fest- 21. Mai isu» Gemeinden in keiner Weise beeinträchtigt wird." Während die Stimmenzähler ihres Amtes walten, wird über die finanziellen Bestimmungen des Entwurfes referiert, ohne daß in der atemlosen Spannung des Augenblicks die Versamm lung für den Vortrag Interesse zeigt. Man sieht, wie die Stinrmenzähler die Annahme der Resolution Friedmann - mit 183 gegen 178 Stimmen d. h. also die Ablehnung des Entwurfes am Borstandstische Mitteilen, wo offensichtlich große Bestürzung herrscht. Der Vorsitzende des Gemeindebundes, .Herr Prof. Philippsohn, verläßt deil Saal. Landgerichtsrat Loewe nnrft nach Verkündung des Abstimmungsergebnisses der Mehrheit in erregten Worten vor. daß sie die Frucht zehnjähriger Bemühungen vernichtet habe und vor Gott und Menschen die Verantwortung für das Scheitern des segensreichen Werkes trage. Hieran knüpft sich eine scharfe Erwiderung des Justizrats Fried mann, woraus ein Antrag zur Annahme gelangt, der den vorliegenden Gesetzentwurf der gemischten Kommission als Material für die Weiterarbeit im Sinne der Resolution Fried mann überweist. Nach weiterer kurzer Debatte wird ferner ein Antrog Makower in folgender Fassung einstimmig angenommen: Ueber die Frage der Opportunität einer Einreichung des Gesetzentwurfs an die gesetzgebenden Faktoren wird auf deni jetzigen Gemeindetag nicht beschlossen, sondern es wird in dieser Beziehung nach Anhörung des nächsten Gemeindetages später gemeinsam mit dem Verbände de. deutschen Juden vorgegangen. Damit wird um 6(4 Uhr der Gememdetag geschlossen. MochemviröjHau. Eine Immigrafionsgesellschaff in Rmeriha. Bor kurzem brachten wir einen Artikel über das Jnformationsbureau in Warschau, in . dem ein Eingeweihter schonungslos auf die Fehler und Mängel hinwies, an denen das besagte Bureau kranke und die seine Tätigkeit naturgemäß unterbinden. Mittlerweile hat die Sache eine hohe Aktualität dadurch erlangt, daß gesetzt. Dreimal tagtäglich muß sich der Mensch im Gebet zu Gott emporheben und nach ntSrHp streben. Und zwar deshalb haben unsere Weisen den M o r g e n als erste Gebets?,eck bestimmt, weil der Mensch, bevor er sein Tagewerk beginnt, sich erst bewußt werden soll, wem er es zu verdanken hat, daß er jetzt — wieder körperlich, sowie geistig neu belebt und gestärkt seinen persönlichen Interessen nachgehen kann. Er soll sich fragen, wie es kam, daß er nachts ein toter tierischer Körper war, und wie ihm des Morgens der Lebensodem eingehaucht wurde. Bewußt soll er sich werden, daß es ein höheres Wesen ist, das hier wirkt und in die Natur des Menschen eingteift; den Gedanken soll er gleichzeitig ersoffen, daß es aber auch ganz dem Schöpfer dieses Lebensodems anheimgestellt ist, ihn in diesem roten Zustande zu lassen. Diese Gedanken der Furcht sollen ihn j"tzt nicht allein zum Danke gegen '"VN anregen. Dazu mißbraucht — wenn wir so reden können — Gott seine Allmacht n cht, Gott ist in erster Linie "n — der liebende Gott — und erst in zweiter Linie — der strafende Richter. Diese Gedanken sollen ihn dazu stimmen, über den gestrigen Tag nachzudenken, ob seine Lebensführung auch eine den Geboten und Gesetzen Gottes entsprechende war, ste sollen ihn veranlassen, nachzuprüfen, ob er dem im letzten Gebete gefaßten Entschluß, die im Gebete angcstrebte rWttp in der Praxis zu betätigen, auch nicht untreu geworden ist. Diese Erkenntnis menschlicher Ohnmacht, sich wieder durch das Gebet zu Gott emporzuheben, den festen Borsatz zu faffen, sein ganzes Tagewerk im Sinne Gottes zu verrichten, das ist der Zweck des Morgengottesd i e n st e s. Die — die festgesetzten Zecken der Gebete — sie find die Hochaugenbiicke des täglichen Lebens! Wenn der Mensch tn seiner Tagesarbeit den Höhepunkt ei reicht hat, wenn er vollkommen

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