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Der Israelit · 1909-01-21 · Heft 3 (21.1.1909) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
50 (1909)
Issue
Heft 3 (21.1.1909)
Date
1909-01-21
Page
– (sequence 20)
Language
German
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Seite SO No. 3 ,Israelit". 31. Janüür IHM Sachen nicht zu kümmern." Alles dies kümmerte die Tochter nicht. Noch war ihre Hoffnung auf das Gerechtigkeitsprinzip, das in der Welt lebt, fie lenkend, nicht verloren. Sie war überzeugt, Laß dieser Ausgang der Anfang der Rettung sei. . Wie Gott das Recht und die ungetrübte und kkrre Auffassung von seinem Gesetz innerhalb des Kreises des jüdischen Volkes selbst zur Geltung bringt, spricht er später mit der Berufung Samuels aus, der den alten Glanz der Tauroh kröne gegen das Pfaffentum der Söhne Elis des Hohepriesters wieder Herstellen sollte. Auch jetzt hatte das in Aegypten schmachtende Sklavenvolk keine Achtung mehr vor der Rein heit, ja überhaupt dem Wesen der jüdischen Bestimmung axnm Gott mußte kommen und sich als den unverrückbaren Fels im Sturm der Bölkerfluten offenbaren. Er mußte der Welt ins Gedächtnis rufen, daß nicht Gewalt, daß Gottesweisheit, Menschlichkeit, die Stützen eines Thrones, der Schirmherr eines Volkes seien, und daß das Mittel, das Pharao zur Sicherung seines Stammes ergriffen, verwerflich wäre. Mut und Hoffnung mußte auch Israel wieder werden und die Zusicherung mußte aufs neue seinen Lebensmut anregen, daß Gott nicht sein Volk verläßt, er selbst es wieder aufbaut Seines Volkes Haus, wenn die Menschenfreunde es niedergerissen, kurz axnm die Lebensklugheit nicht wie bei Amram von allgemein „praktischer" Erwägung der „Bernunftspolitik" auszuaehen habe, sondern solche Klugheitsgründe nur Wert hätten, wenn sie im Licht des göttlichen Willens nicht ohne Berechnung der göttlichen Macht, ihren Willen zu erreichen, geprüft werden. Und sie hat sich nicht geirrt. Die Rettung setzt ein, der Retter erscheint — in keiner geringeren Person, als der Königstochter. Sie war an den Fluß gegangen, freilich nicht zur Verehrung des Nilgottes, sondern um zu baden. vle Le ichen Vesta Einen besonderen Wert legt die jüdische Lehre auf die Tatsache, daß der Mensch selbst im Tode wesenhaft fortlebt, daß Seele und Körper nur zeitweilig von einander getrennt sind und sich einst zu ewigem Bunde wieder zusammensinden werden. Ja gerade für den Zustand, der dem oberflächlichen Beobachter so leicht den Gedanken aufdrängt, das Leben habe für immer ein Ende, hat die Tauro ein Gesetz gegeben, das wie kaum ein zweites das Dasein der Seele und die Wiederauferstehung der Toten vor jedem Zweifel sicherstellt. Wir meinen die Leichende st attung, als deren Zweck wir vielleicht die Bezeugung der unverlierbaren Bestimmung des Menschen auf Grund seiner einstigen Zukunft betrachten dürfen. Vergangenheit und Zukunft verbinden sich zur Bekundung der Menschenwürde, und keines Fürren Umgebung kann an die Beoeutung und den Wert des Gefolges hinanreichen, das die irdische Hülle eines Heimgegangen auf ihrer letzten Wanderung begleitet. Selbst in dem leblosen Körper wird die Ehre der Seele § wahrt, die in ihm das Scepter der Herraft geführt, und es winkt ihm am Ziele des eges das Grab als die Stätte der zukünftigen Wiederauferstehung. Beiden Zeitperioden, der Vergangenheit und der Zukunft, dienen die bedeutsamen Pflichten, die sich in einzigartiger Uebung bis auf den heutigen Tag überall dort erhalten haben, wo Juden sich noch ihres Namens bewußt sind, Pflichten, die selbst in anderen Kreisen eine teilweise Nachahmung gefunden haben. Bedeutsam spricht der Geist dieser Pflichten aus der Wahl des Beispiels, an welchem die schriftliche Lehre sie festhält. Aus den Reihen der Menschen greift sie einen Verbrecher heraus, der um einer Sünde willen durch das jüdische Gericht die Todesstrafe erlitten. (4. B. M., Kap. 21, Vers 23) Sie zeigt gerade an seiner Leiche die beiden grundlegenden Vorschriften der Bestattung.' Die eine lautet: Laß' den Toten nicht über , Nacht unbestattet liegen. Du würdest sonst den Menschenkreis dem Einflüsse der HNölB der gedanklichen Unreinheit aussetzen und dadurch der Bestimmung zuwiderhandeln, zu deren Erfüllung die Seele mit dem Körper vermählt war. Die Leiche ist der Urquell der nKDIB während die Seele dem Bereiche der mnö der Sitten-. reinheit und der Willensfteiheit angehört. Wie adelte die Seele ihren Träger durch die Befähigung zur freien Willenswahl. Was Wunder, daß die Tauro ihn noch im Tode ehrt und ihn durch das Gebot, den Leichnam noch am selben Tage zu beerdigen, vor der von ihm ausgehenden Wirkung schützt, die wohnlichen Stätten der Menschen in den Bannkreis der Unreinheit zu ziehen, der Unreinheit die durch die Willenlosigkeit des tot daliegenden Körpers vergegenwärtigt wird. Wie sehr aber diese ganze Vorschrift eine Ehrung der höheren menschlichen Seite bedeutet, geht klar aus der Bestimmung hervor, die einen Aufschub des Begräbnisses für den Fall vorsieht, daß noch Totengewänder zu besorgen sind. Es ist also eine würdigeBestattung erforderlich. Gereicht doch nach einem andei en Ausspruch den K i n d e r n die sonst erforderliche schnelle Beerdigung der Eltern deshalb zum Tadel, weil es ihnen obliegt, die Verdienste des Vaters und der Mutter in Worten zu feiern, (Sch. Ar. Jor. Deah 357) ein Umstand, der um so bemerkenswerter erscheint, als die Elternehre zu den wichtigsten Geboten der Tauro zählt. Zu diesem Gesetz gibt aber das schriftliche Gesetz die ursprüngliche Andeutung bei der Leiche eines Verbrechers. Spricht daraus nicht die Tatsache, daß die Lauterkeit der Seele durch die Bestrafung des Vergehens sogar aus der Gewalt der Sünde, ihrer einzigen Feindin, unberührt hervoraeht? Die Wahl dieses Beispiels bilder eben ei n Zeugnis der über den Tod hinausreichenden, jedem Menschen unverlierbaren höheren Würde. Zugleich führt sie uns im Geiste von der Niedere des Lebens die Stufenleiter der Charakere hinauf und hebt die Ehre des Verstorbenen in dem Grade des sittlichen Wertes, den er besessen. Hatte er sich beispielsweise mit der Tauro beschäftigt, so gebührt ihm ein Ehrengeleite von 600000 Mann, entsprechend der Anzahl, welche einst am Sinai das göttliche Gesetz in Empfang nahm. Wer aber auch anderen seine Taurokenntniffe mitteilte, dessen Leichengefolge vermag nimmer die ihm zukommende Ehre zu begrenzen. Sch. Ar. Jor. Deah. 361. Die höchste Stufe der sittlichen Charaktere bildet ganz entsprechend das Gegenteil von jenem Beispiele des Verbrechens, von welchen die Tauro ausgeht. Auf ihr steht, wenn unsere Auffassung richtig ist, Moses, der Mann, den Gott der Uebergabe der Tauro würdigte, und der sie in beispielloser aufopfernder und selbstverleugnender Weife seinem Volke mitteilte, ihm wurde (Sota 9b) die höchstmögliche Ehre zuteil, daß nämlich Gott selbst seine Leiche bestattete, eine Ehre, die in unvergleichlicher Weise jedes irdische Leichenbegängnis überragt, wenn selbst dieses alle Erdenbewohner zu seinen Teilnehmern zählen würde Gott, der Moses Seele in ihre ewige Heimat berief, bereitete auch seinem Körper die Grabstätte. Erinnern wir uns, daß die Tauro selbst die schnelle Bestattung zur Begrenzung des Einflusses der „Unreinheit" gebietet, so hat dieser Zweck an der Leiche Moses seine vollste Verwirklichung gefunden, indem nur der von der ^Unreinheit" unerreichbare Weltenschöpfer sich mit ihr beschäftigte! Dies trifft auch in vollendetem Maße nach der Ansicht des Rabbi Jsmael zu, daß Moses Leichnam sein Grab selbst gefunden habe. ' Wie nun auf diese Weise die erste Vorschrift an dem leblosen Körper die Seele würdigt, )ie ihn verlassen, so steht die zweite im Dienste der einstigen Zukunft. Sie lautet: „begraben sollst du ihn". Dem entseelten Körper will sie eine dauernde Stätte bereiten, an welcher er in ungestörter Ruhe zu verharren vermag, bis der Herr des Lebens ihn mit neuem Leben begnadet. Der Leichenzug bildet also nicht nnr ein Ehrenae leite des Toten, sondern eine Gefolgschaft, deren Zweck — in erster Linie — die Beerdigung ist. Eine tätige Fürsorge für den Toten üben die Teilnehmer des Begräbnisses aus. Jadiese Pflicht ist so recht geeignet, die Tragweite unserer Pflichten zu veranschaulichen. Hier betten pflichtbewußte Menschen die irdische Hülle eines Heimgegangenen Weltenbürgers für die Zeit der Wiederauferstehung, für den persönlichen Anteil an dem Zustande höchster Vollendung auf Erden. Mit welcher Befriedigung vermag diese Pflicht ihre Vollbringer erfüllen! Sie verleiht ihnen das befriedigende,Bewußtsein, in dem zukünftigen Boden einer sittlich vollkommenen Menschheit schon die verjüngte Wiege einer ihr zugehörenden Persönlichkeit geborgen zu haben. Das Leichenbegängnis steht in unmittelbarem Dienste der zukünftigen hiniedigen Ewigkeit! Einer auf freiem Felde verlassen daliegenden Leiche steht sogar der Platz, an welchem sie sich befindet, als Grabstätte zu. Sch. Ar. Jor. Deah 364,3. Es gibt keine Pflicht, die der Wichtigkeit der Bestattung einer solchen Leiche niXD rp gleichkommt. Die ernstesten Gebote treten vor ihr zurück, selbst der Hohepriester, auch wenn er gleichzeitig Nasir wäre, der sich ebensowenig wie die Priester an einer Leiche „verunreinigen" darf, mithin aus zwei triftigen Gründen sich sonst von jeder Unreinhe t durch einen Leichnam fernzuhalten hätte, ist in diesem Falle rückhaltlos zur Beerdigung des Toten verpflichtet. Schon Awrohom hat bei dem Tode seiner Gattin dieses Moment beherzigt, indem er seinen ganzen Einfluß darauf verwandte, einen Landstrich für eine gesicherte, dauernde Grabstätte rechtlich zu erwerben. Diese, die der ersten jüdischen Leiche galt, ist sodann ein Mustergrab aller Zeiten gebtteben. Dahin gehörte auch das Verbot der Ausgrabung von Gräbern, das nur in seltenen Fällen eine Ausnahme kennt. Heißt ja das hebräische Wort für „Sarg" nichts anderes als „Behälter", in welchem die von dem Menschen zurückgelaffene Hülle für den Eigner — zeitweilig — aufbewahrt bleibt." Hirsch zu 1. B. M. 50, 26. Von jeher hat die Fürsorge für die Beerdigung in Israels Kreisen Wurzel gefaßt. Aus ihr sind die Verbände entstanden, deren Aufgabe die persönliche Hingabe bei der Bestattung der Toten bildet und deren Wirksamkeit in glänzender Weise das jüdische Herz felbst in Zeiten des Niedergangs der Tauropllege rege erhalten haben. Wenn aber die heilige Schrift ebenfalls dieses Gebot der tätigen Fürsorge für den Toten an dem Beispiele eines Verbrechers zeigt, so stellt sie auch mit der einstigen Zukunft auf Erden die ganze Menschheit in engste Verbindung. Auch der Verbrecher, der seine Strafe erlitten, lebt einst wieder auf. Auch seinem zukünftigen Leben auf Erden bereiten wir in ftoher Mizwohtat die erste Stätte. Ist doch der Tod überhaupt der sittliche Retter der Menschheit. Ihm dankt sie ihre geistige und sittliche Wiedergeburt. Seine Gräber sind in Wirklichkeit die Wiegen der zukünftigen Ewigkeit s entsprechend dem Worte des Weifen, der in der Einrichtung des Todes eine Betätigungder nie versagenden Güte Gottes erblickt. Betrachten wir auch hier den Gegensatz zu dem Verbrecher, den die Tauro als Beispiel wählt. Nach einer in den „Sprüchen der Väter" mitgetellten Ueberlieferuna hat Gott das Grab des Moses in der Dämmerungszeit des Freitags zum Sabbath der Schöpfungswoche geschaffen. Als Schlußstein der he rlichen Welt die Gott ins Dasein gerufen, steht darnach die Grabstätte Moses da. Sie stellt die Berbin- )ung der Welt der Erscheinungen mit der übersinnlichen Welt der Ideen dar. Sollte je die Schöpfung durch Krankheit und Tod, die das Unrecht der Menschen veranaßt, verkümmern, so birgt sie in ihrem Schoße )ie Zunkunftswiege des Mannes, dessen gottbeohlenes Wort stark genug ist, fie ewig lebendig w erhalten.

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