Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 2 (14.1.1909)
- Date
- 1909-01-14
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Ein Centralorgan ISr das orthodoxe Judentum Begründet non Dr. Lehmann in fflainz 50. Jahrgang. ssai Sranhfurf a.m.. Sen Abonnement Pro Vierteljahr: Gewöhnliche Ausgabe Mk. 1.50, Heftausgabe »Kunstdruck» Mk. 3.—. Auslandspreise: Gewöhnliche Ausgabe: Oesterreich-Ungarn 2 Kr., Rustland 1 Rnd., England 2 8h., Amerika 50 cts., Niederlande 1.20 H. Abonnements bei allen Postanstalten, Buchbandlunge,', sowie direkt bei dem Verlag. HeftauSgabe nur direkt. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate: 30 Pfennig für die sechsgespaltene Colonel-Zeile: Rabatt nach Tarif. Jnferatenannahme nur durch Haasenstein u. Bögler A.-G.. Frankfurt a. M., und deren Filialen. Zahlungen können auster direkt an den Verlag erfolgen per: Conto bei dem Postscheck-Amt Frankfurt a. M. No. 344. Conto bei der K. .st. Postsparkasse Wie« No. 79 603.- Conto bei dem K. Postsparkaffenamt Budapest Ro. 18 4S4. Conto bei der Rigaer Commerzbank in Riga und deren Filialen. ver nadiDrudi 9er Brfihel un9 Correfpon9en?en Oes „Israelir ifl nur unter genauer Quellenangabe, un9, soweit es fidi um größere nuflfibe han9e(f, nur nach norheriger Oenehmlgung geltaffet Ladlungen für uns können auf billigstem «lege an das Postcfteckamt frankfnrt a. M. Scheck Conto Do. m geleistet werden. Verlag des Israelit 6. m. d. fi. WWWWMWIWK Oie Lhacdam-vascbi-srage in Jerusalem. Jerusalem, 7. Teweth. I. In der Beurteilung der Chacham-Baschi-Frage macht sich eine große Verwirrung bemerklich, die von gewisser Seite künstlich erzeugt und derart erhalten und gesteigert wird, daß wir bis jetzt noch keiner einzigen jüdischen Zeitschrift begegnet sind, die über diese Angelegenheit ihren Umfang und ihrer Tiefe entsprechend, genügend Licht verbreitet und ihren Lesern klaren Wein einschenkt. Es sind meist bloße Worte ohne greifbaren Gehalt, auf die man allenthalben stößt. Dabei fehlt es nicht an Bestrebungen, die direkt darauf ausgehen, irrige Anschauungen zu verbreiten und falsche Meinungen und Ansichten geradezu zu züchten. Jeder Irrtum erzeugt dann einen ganzen Schwarm von anderen und bei der so systematisch gefälschten öffentlichen Meinung darf man wohl billig bezweifeln, ob es heute in der ganzen Diaspora mehr als einige wenige ganz vereinzelte Ausnahmen giebt, die von dem wahren Standder hiesigen ChacharmBaschi-Angelegenheit, von ihrem tatsächlichen Einfluß auf die gesamte Besiedlung des heiligen Landes und auf die allgemeine Judenfrage in der Türkei die rechte Vorstellung haben. Es liegt in der menschlichen Natur, denjenigen ein geneigtes Ohr entgegen zu bringen, die das große Wort führen und wiss btefi hreibern beeinflußt, die ihnen durch aufregende, ' Quelle Berichte die Dinge nach ihrer Weise legen. Wqs harmlose Leser zwei- und ZKng gelesen haben, halten sie roße Wort führen und sich damit vorzudrängen nffen. Die meisten Zeitungsleser stehen unter reser Suggestion und werden unbewußt von für ausgemachte Tatsachen, die für sie dann gar nicht mehr diskutierbar sind. Nur wenige Besonnene bewahren sich dieser Stimmuugsmacherei einzelner dreister Schreier und Schreiber gegenüber die Ruhe, welche sie nicht vergessen läßt, daß das Gros der Bevölkerung denn doch nicht aus Zeitungsschreibern besteht, welche davon leben, die Geister "und Gemüter in fortwährender Aufregung zu halten. So kommt es, daß der gerade, schlichte Sinn der großen Masse von dem Getue dieser aufdringlichen Soldschreiber berückt und betäubt nur allzuleicht über die tatsächliche Lage der Dinge getäuscht wird. Deshalb scheint es dringend geboten, die Dinge, wie sie wirklich liegen, einmal darzulegen, damit das Publikum sein eigenes Urteil in der brennenden Chacham- Baschi-Frage sich bilden kann. II. was fit 4er evacvam-vascbf? Der türkische Staat gewährt allen seinen Angehörigen volle Gleichberechtigung. Infolgedessen sind, auch alle Religionen gesetzlich anerkannt und erfreuen sich des staatlichen Schutzes ohne jeden Eingriff in ihre inneren Angelegenheiten. Alle Bekenner einer beliebigen Religion wie sie auch immer heißen mag, können ihre religii seu Einrichtungen nach freiem Belieben einrichten und sind in der Wahl ihrer geistlichen Wortführer und ihres religiösen Oberhauptes vollkommen autonom. Alle Maßnahmen, welche die geistigen Leiter zur Förderung ihrer Religion treffen, erhalten die regierungsseitige Bestätigung und erfreuen sich somit staatlicher Anerkennung. Das religiöse Oberhaupt der jüdischen Religionsgemeinschaft führt die türkische Bezeichnung: Chacham-Baschi, d. h. Oberrabbiner oder Großrabbiner. Dieses religiöse Oberhaupt wird in der taupt- und Residenzstadt des Landes auf folgende leise gewählt: *) Die Gemeinde wählt 60 Notabeln, angesehene Kaufleute und andere Laien als Gemeinde-Repräsentanz (Mischlisch umumi), aus dieser wird eine neungliedrige Verwaltungs- Kommission (Waad gischmi) gewählt. Die 60 Notablen wählen 20 Gelehrte, aus welchen eine siebengliedrige, geistliche Kommission (Waad ruchani) gewählt wird. Diese 80 bilden vereint die eigentliche Gemeindevertretung. Diese wählt durch Stimmenmehrheit den hervor- *) Ob tiefer WahlmoduS auch für die Ehacham- Bascht-Wahlen in anderen Städten des Reiches maßgebend ist, ist gesetzlich noch nicht entschieden. ... ... :.. ... ragendsten Geistlichen der Gemeinde als ihr religiöses Oberhaupt, d. h. als Chacham-Baschi. Doch können nur solche Kandidaten zur Wahl zugelassen werden, die der Waad ruchani nicht für untauglich erklärt hat. Die Verwaltungs- Kommission erledigt die materiellen und pekuniären Angelegenheiten der Gemeinde, in das Ressort der geistlichen Kommission gehören alle geistigen und ethischen Anliegen des Gemeinwesens. Alle Beschlüsse dieser Kommission sind deni Chacham-Baschi zur Unterschrift vorzulegeu und dieser unterbreitet sie erforderlichen , Falles der Regierung, die anstandslos allen Vorlagen des Chacham-Baschi ihre Bestätigung gewährt. Das geistliche Oberhaupt ist hinsichtlich seines Auftretens und der Führung seines Hauses an bestimmte Gesetze gebunden, die der Wahrung feiner Ehrenstellung dienen. Die Regierung erweist ihm die seiner Stellung zukommenden Ehren; das religionsgesetzliche Oberhaupt der Israeliten steht darin demjenigen der andern Religion (dem Patriarchen) vollkommen gleich. Solange die Gemeinde sich in den von Thora und Gottesfurcht gezogenen Richtlinien der Altvordern bemegte, in der ganzen Zeit, in der das Studium der Thora alle Geister beherrschte, die Gottesfurcht aus jedem Antlitz leuchtete, die Thora das frischpulsierende öffentliche Leben beseelte und dieses Gotteslicht über allen Häuptern strahlte, so lange in den Jeschibot, den Synagogen und Bote Midrasch dichtgedrängte Schaaren von Talmide Chachomim wogten, so lange stand die Ehre des Chacham-Baschi in ungetrübter Herrlichkeit da. Das ganze Volk blickte in Ehrerbietung zu ihm auf, alles verehrte in ihm die entscheidende, ausschlaggebende Instanz, für alle Anliegen der Gemeinde, alle überboten sich mit freudigem, Wetteifer in der Anerkennung und Hochachtusi^ des Chacham-Baschi. Denn alle wußten, daß seine äußere Größe seiner inneren Hoheit entsprach, und alle Glieder der Gemeinde folgten den lichten Spuren seines gottgetragenen Lebens und Wirkens. Wir zehren ja heute noch von der majestätischen Größe des gottreuen Lebenswandels jener Rabbiner, aus deren hinterlaffenen heiligen Schriften wir unseren Wissensdurst stillen, nnd die uns als die Leuchttürme in der uns umtobenden Brandung des. Lebens dastehen. ' . Wenn es sich damals um eine Chacham-Baschi- Wahl handelte, waren die Talmide Chachomim zumeist der ausschlaggebende Faktor, welchen die große, Masse zuversichtlich das Vertrauen ent- ,,»..._; ..