Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 50 (1909)
- Issue
- Heft 1 (7.1.1909)
- Date
- 1909-01-07
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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Crzie^uiH] and E»el?rc Bciiigram jLrMlif Die kmavripatiovzbertrebungen der jüd. fteiigionziebrer. II. Aber auch aus prinzipiellen Gründen wäre es ein Unrecht, sich gegen die Inspektion des Religionsunterrichts durch den Rabbiner auszusprechen. So lange dem christlichen Geistlichen die Ueberwachung und Inspizierung des Religionsunterrichts staatlicherseits übertragen wird, heißt es dem Rabbiner eine Ausnahmsstellung anweisen und bedeutet eine Herabsetzung seines Ansehens, wenn man ihm die Befähigung und die Berechtigung für dieses Amt abspricht Voraussetzung bleibt natürlich, daß er sich theoretisch und praktisch dafür vorbereite, und wie man es als ganz selbstverständlich ansüht, daß er keine Rabbinatsfunktion ohne die nötige Sachkenntnis ausübt, so muß er auch für diesen hochwichtigen Zweig seiner amtlichen Tätigkeit eine gründliche Ausbildung mitbringen. Dem angehenden Theologen ist ja auf der Universität und im Rabbinerseminar hinreichend Gelegenheit geboten, sich auf dem Gebiete der Erziehungs- und Unterrichtslehre das nötige Wissen anzueignen, und nach seinem ganzen Studiengang wird er die Vorlesungen darüber mit viel tieferem Verständnis in sich aufnehmen als der noch recht jugendliche Zögling des Lehrerseminars. Auch an der nötigen Praxis wird es ihm nicht fehlen, denn der Religionsunterricht an den mittleren und höheren Lehranstalten liegt in der Regel in seinen Händen und in vielen Fällen unterrichtet er auch Hebräisch in den oberen Jahrgängen. Gerade hier wird er hinreichende Erfahrungen sammeln können, um die richtige Wertschätzung der Arbeit des Lehrers zu erlangen und das richtige Augenmaß für die Anforderungen an die Schüler zu gewinnen. Den jüdischen Geistlichen trifft der Vorwurs, daß er aus Herrschsucht sich ein Amt anmaße, das ihm nicht gebührt, am allerwenigsten. Eher könnte man ihm einen Vorwurf daraus machen, daß er sich in früheren Zeiten so wenig um die Religionsschule gekümmert. Der russische und galizische Rabbiner, der nicht genug darüber staunen kann, daß sich sein deutscher Kollege auch der Angelegenheiten des Cheder annehme, kann in dieser Beziehung wahrlich unser Ideal nicht sein. So wenig jemand den Anspruch erhoben hat, daß der Rabbiner der geborene Schulinspektor sei, so wenige wird auch ein von Vorurteilen freier jüdischer Religionslehrer bestreiten, daß unter normalen Verhältnissen dem Rabbiner das Recht zusiehe und die Pflicht obliege, den Religionsunterricht zu überwachen. Diese Unterordnung, auch da, wo sie eine freiwillige ist, bedeutet für den Lehrer keine Einbuße an seinem Ansehen und seinem Einfluß. Die Religionsschule erfreut sich einer ganz anderen Wertschätzung da, wo regelmäßige Prüfungen stattfinden als an Orten, wo der Lehrer sein eigener Vorgesetzter ist. Unsere christlichen Kollegen erstreben freilich auch auf dem Gebiete des Religionsunterrichts größere Bewegungsfreiheit. Sie verlangen, daß er nicht länger nach kirchlichen, sondern nach pädagogischen Grundsätzen erteilt, daß insbesondere auf dem Gebiete des Katechismusunterrichts alles entfernt werde, was die Kinder nicht zu fassen vermögen oder ihrem religiösen Leben keine Förderung gewähre. Der Kundige weiß, daß trotz der Vernünftigkeit dieser Forderung ihre Gewährung noch immer nicht erfolgt ist, und daß deshalb die Lehrerschaft der festen Ueberzeugung ist, es werde nicht eher eine Besserung erfolgen, bis Kirche und Schule getrennt seien. Auch hier liegen die Verhältnisse bei uns anders und günstiger. Der jüdische Lehrer besitzt in seiner Schule viel mehr freien Spielraum als der christliche. Was an altem Schlendrian noch in der Religionsschule zurückgeblieben ist, davon kommt auf das Schnldkonto des Rabbiners nur der allergeringste Teil. Niemand von uns kann aber behaupten, daß er in die spanischen Stiefeln einer Unmethode eingezwängt sei, und es ist bezeichnend, daß bei den Debatten über die Umgestaltung des hebräischen Unterrichts von keiner Seite das Bedenken entgegen gehalten wurde, der betreffende Schulinspektor werde sich einer vernunftgemäßen Neuerung widersetzen. In den Verhältnissen liegen also die Gegensätze zwischen Rabbiner und Lehrer eigentlich nicht. Sind sie aber deshalb nicht vorhanden, weil sie in geringerem Maße zum Durchbruch kommen und selten in die öffentliche Erscheinung treten? Ein Verschweigeu, Vertuschen und Verkleistern wäre recht unangebracht, nur eine offene Aussprache kann ihre Quellen aufdecken und eine Milderung derselben herbeiführen. Und nach dem Grundsätze IT7S'' tib vy&B PD2ö orrn'i at'iy'i n-llvl wollen wir mit dem Lehrer beginnen: Wieweit trägt er die Schuld an den oft recht unerquicklichen Zuständen? Unsere Lage bringt es mit sich, daß wir nervös, gereizt und empfindlich sind. Man bedenke: Jahraus, jahrein in einer Umgebung tätig sein, in die man nicht recht paßt, wenn man an seine Fortbildung arbeitet, und in der man unrettbar versumpft, wenn man sie unterläßt,- das brennende Gefühl, von Leuten abhängig zu sein, die an Bildung weit unter uns stehen, einer oft recht lieblosen Kritik ausgesetzt zu sein in Dingen, die für jeden denkenden Menschen doch recht nebensächlich sind; das Bewußtsein, daß mit der schwindenden Kraft nicht wie bei dem christlichen Kollegen das Einkommen sich steigert, sondern sich vermindertall die kleinen Nörgeleien und 'Nadelstiche, die auch ein sonst geachteter Lehrer ruhig hinnehmen muß und noch so vieles andere Unangenehme, das mit dem Beruf eines Religionslehres verknüpft ist — ich erinnere hier nur an den Verkehr mit den Metzgern seitens des lorTUP — und man wundert sich, daß der jüdische Lehrer zuweilen das rechte Gleichmaß vermissen läßt, daß er auch da einen Gegner vermutet, wo ihm ein aufrichter Freund seiner Sache und seiner Person entgegentritt? (Fortsetzung folgt.) Osg Eine Warnung vor einem "llD’fce. In No. 52 der „Blätter s. Erz. u. U." bespricht ein süddeutscher Kollege die methodische Behandlung des Gebetes und gibt dabei die Anweisung, das Gebetstück an die Wandtafel zu schreiben. Wir möchten den Herrn darauf aufmerksam machen, daß das unzulässig ist und zu einem schweren Vip^p führt. Nach 2"' V'jn'D njn mV darf man den geschriebenen oder gedruckten Namen Gottes nicht auslöschen. (Siehe auch Hirsch, Horeb 8 591). Es erregte vor einigen Jahren peinliches Aufsehen, als auf der Konferenz eines norddeutschen Lehrervereins anläßlich einer Lehrprebe der gleiche Verstoß gegen das Religivusgesetzt vorkam. QS3 £orre$pondenze« «.Nachrichten. Kissingen. Von Herrn Distriktsrabbiner Dr. S. Bamberger in Kissingen erhalten wir folgende Zuschrift: Auf die in Ihrem gefch. Blatte -kr. 47 und 4i> enthaltenen Notizen über Hammelburg sehe ich mich zu folgender Erklärung vera laßt: In Hammelburg wurde regelmäßig mit meinem Einverständnisse bei Verhinderung des Lehrers oder bei eingetretener Vakanz der Lehrer der Nachbargemeinde als Vertreter bestellt. Ich nahm daher an, daß auch bei der jüngsten Vakanz dem betr. Lehrer die Vertretung Überträgen worden sei. Als mir jedoch bekannt wurde, daß zur Erteilung des Religionsunterrichts eine hierzu unberechtigte Persönliäkcit herangezogen worden, wurde von mir dieser und der Kultusverwaltung Hammelburg eröffnet, daß der Unterricht sofort einzustellen sei, welcher An.rdnung auch sofort entsprochen wurde. Es ist daher eine unrichtige Darstellung, wenn behauptet wird, daß die Einübung jenes Liedes die Beranlaffung zur Einstellung des Unterrichts gewesen sei. (Das ist auch nicht behauptet worden. Die Red.) Was die übrigen Verhältnisse zwischen Lehrer und Gemeinde Hammelburg betrifft, so find dieselben keineswegs so, baß hierdurch lange Zeitungsberichte erforderlich warenin antisemitischen Blättern find solche geradezu verwerflich.