Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 47 (26.11.1908)
- Date
- 1908-11-26
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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üdiöcher Volhöfmmd Mouatr-oeilage zun „israelir YcrantwertHd* Redaktion* Rabbiner Dr. ß. (Dotf In Köln Reckt auf Meuzchiichheit. Von der herrschenden, der arbeitgebenden Klasse verlangt man vor allem, daß sie Rechte gewährt. Warum, wenn wir das Leben als ein Produkt ringender Kräfte, streitender Machtfaktoren ansehen, soll jemand seinen Erfolg aufgeben und einer Forderung weichen, die keine Macht ihm aufzwingt, die der seinigen gleich käme? Doch wir wollen von diesen großen Kämpfen, die auf wirtschaftlichem Gebiete ausaefochten werden, nicht sprechen. Zum Teil erledigen sie sich von selbst durch Ersetzung des Rechts durch die Pflicht, des Rechtsbewußtseins durch Pflichtbewußtsem. Zum andern Teil würden wir zur Lösung der sozialen Frage das Machtgefühl ausschalten und auch dieses durch Pflicht ersetzen müssen. Da brauchen wir uns nun um die Stellungnahme der Torah und des talmudischen Gesetzes zu den großen Fragen der Arbeitszeit, des Arbeitslohnes, des Arbeitsschutzes usw. zu erkennen, in die Imponderabilien des Verkehrs und der Behandlung zu vertiefen. Wir werden eine Schlußfolgerung von dem Kleinen auf das Große ziehen dürfen. Fragen, die noch kaum Gegenstand einer nationalökonomischen Wissenschaft sein dürften, werden aufgeworfen und beantwortet. Fragen, die wohl kaum in einer sozialpolitischen Debatte des Parlamente zur Behandlung kommen, werden gesetzlich geregelt. Menschliche Wissenschaft und menschliches Gesetz kann eben nur Zustände und Verhältnisse schaffen und ordnen. Die Organe die zur Handhabung des Gesetzes bestellt sind, können nur ins äußere Leben eingreifen. Wieder nur die Torah kann es sein, die ins Gewissen redet, dem Dieser Aussatz bildet eine Fortsetzung der Artikel „Recht auf Bildung" in Nr. 31 des 48. Jahrg des „Israelit" vom 1. Aug. 1907 und „Recht auf Arbeit" in Nr. 10 des 3. Jahrg. des „jüd. Volksfreund" vom 24. Okt. 1V07. Gefühl die Richtung gibt und auch das Gemütsleben dem Diktat der Pflicht zu unterstellen vermag, auf daß die Rücksicht auf das Empfinden eine Forderung des Rechtes bedeute. Die „kleinen" Verfehlungen des Alltags sind es, auf die die Torah ein so großes Gewicht legt. Häufig Handlungen, deren Rücksichtslosigkeit dem Besitzenden gar nicht zum Bewußtsein kommen. Er kann sich nicht vorstellen, es fällt ihm nicht bei, daß jemand so kleine Summen, um die es sich zumeist im Verkehr mit Arbeitern und kleinen Handwerkern handelt, nicht entbehren kann. Es begreift auch mancher, der Boten zur Verfügung hat, nicht leicht, daß ein mehrmals gemachter Weg zu großer Beschwerde wird. Zur Wachsamkeit und Empfindsamkeit soll aber unser Bewußtsein aufgerüttelt und erzogen werden. Fünf Verbote und ein Gebot häuft die Torah daher für den, der den vereinbarten Lohn dem nicht pünktlich auszahlt, der darauf Anspruch hat. (B.-M. 111a), „Vorenthalte deinem Nächsten nichts" (11119,13) „und übe keinen Raub" (ibid). „Vorenthalte nichts eiuem Tagelöhner, der arm und dürftig ist" (V 24fl4) „nityt übernachten soll bei dir der erarbeitete Lohn eines Tagelöhners bis zum Morgen" (II119,13) „an seinem Tage gib ihm seinen Lohn (V 24,14) „und lasse die Sonne nicht darüber untergehen." (ibid.) Es lautet aber die Begründung für diese ernste Mahnung: „denn zu ihm (zum Lohne) trägt er seine Seele, (V 24,14) sein Sehnen geht daraufhin, nach vollendeter Arbeit den Lohn zu erhalten. Maimonides ist daher zu den Worten (nVYW 'Sn XI 2) berechtigt: „Wer den Lohn des Mietlings nicht unmittelbar nach Ablauf der Arbeitszeit ausbezahlt, gleicht einem Mörder, ttöö WÖ3 St33 lS'«2 Bis in die Seele hinein hat er den Mitmenschen verletzt. Vorenthaltung heißt es, wenn wir den, der eine berechtigte Forderung an uns hat, bis zum morgigen Tag vertrösten. Unter den Begriff „Raub" aber fällt es, wenn wir ihm das Seinige nicht geben, wie wohl wir es besitzen. (B.-M. 111a Maimonides NN2A1 nSi3 'Sn I 3 und £y Sagt es doch mit schlichten Worten der Spruchdichter (3, 27 und 28) „Versage nicht Gutes dem, der es beanspruchen darf, sobald es in deinem Vermögen steht zu tun. Sage nicht zu deinem Nächsten gehe und komme wieder, morgen will ich es geben, und es ist heute schon bei dir." Liegt doch die Pünktlichkeit in Rechtssachen im Wesen der Rechtshandlung. Wie ein Rechtsbruch gleich groß ist, ob bei großer, ob bei kleiner Summe, so macht es auch keinen Unterschied, ob er für kurz oder lange geschieht. Der Moment ist entscheidend, in dem er vor sich geht. In dem Augenblicke, mit dem rechtlich der andere Besitzer dessen wird, was bisher mein war, wird es meine Pflicht, den Besitz dem neuen Herrn zu übergeben. Und ebenso enthält das Verhalten einen Verstoß gegen den Geist dieser Rechtspflicht, wenn ich die Zeit und die Persönlichkeit eines andern nicht achte. Wenn ich den Handwerker wieder und wieder zu mir bestelle, und ihm schließlich die, wenn auch nicht versprochene, so doch von ihm erhoffte Arbeit, doch nicht gebe, oder, wenn ich glaube der Besitz von äußeren Gütern berechtigt mich dazu, die Form des Verkehrs in Ton und Ausdruck je nach dem Besitzstand des Empfangenen zu wählen und die Oktave in Stimme und Höflichkeit verschieden anzuschlagen, dann gilt oie Warnung: „ihr sollt nicht kränken einer den andern und du sollst dich fürchten vor deinem Gott, denn ich, Gott, bin euer Gott." (HI 25,17) Es meint aber R. Schimeon ben Jochai (B.-M. 58 b Maim. XIV 18) nn'22v 'Sn Kränkung durch Worte ist schwerer als Benachteiligung in Geldsachen, denn bei Wortbeleidigung ist auf die Furcht vor Gott verwiesen. Es bemerkt R. Elasar dazu, daß selbstverständlich die Person höher stehe, als ihr Geld und R. Schmuel bar Nachmeni fügt er- 4fjeniil£i0?n €iue Ohrfeige zur rechten Zeit. Es war während des Samstagabendschiur beim Lehrer Dorff in H. Die Männer der kleinen Kehillo waren größtenteils gezwungen die Woche über auf der Reise zu sein, da mußte Schabbos und Sonntag fleißig zum Lernen ausgenützt werden. Besonders der Samstagabend, dem ohnehin noch manches vom Auneg Schabbos anhaftet, führte regelmäßig eine Anzahl Herren zusammen, die unter der erfahrenen Leitung des Lehrers Dorff eifrig lernten. Auch die Frauen beteiligten sich an diesen Schiurim, scharten sie sich auch nicht mit Gemores um Herrn Dorff, so versammelten sie sich doch mit gleichem Eifer bei dessen Frau, und ihre Zungen bewegten sich entschieden flinker als die der Männer, deren Redefluß öfters durch tiefes Nachdenken über „harbe Rambams" unterbrochen wurde. Aber eins will ich gleich zu Ehren unserer lieben Frauen von H. vorausschicken,' die Nadeln ruhten am Samstagabend noch von der Wochenarbeit, keine Scheere schnitt Faden oder Stoff — aber auch keine Zunge die Ehre eines Mitmenschen ab. Es waren rechtschaffene jüdische Frauen, ohne fafttttmtttt* V Bistmna, aber mit jenem , der mEr Hert M M aU» in jüdischen Kreisen mehr und mehr um sich greift. 3« H. gab es keine „unverstandene Frau", Mann und Frau taten bei. e redlich ihre Pflicht zur Erhaltung des Hauses und zur Erziehung oer Kinder. Es kommen wohl in jeder Ehe Augenblicke vor, in denen das gegenseitige Verstehen nicht leicht ist, aber das Zusammengehörigkeitsgefühl hilft über jede Spannung hinweg. Eine Nora, eine Frau, die aus vermeintlicher Pflicht gegen sich selbst ihre Kinder verläßt, dürfte in jüdischen Kreisen undenkbar sein. Nun, unsere lieben Frauen von H. spintisierten nicht über solche absurden Dinge, es war ja anfangs Winter und damit das Thema gegeben — die Gänse. Teils war es das Pflegen und Mästen der lebenden Tiere, teils das Ausnützen der Braven, die ihr Leben bereits dem häuslichen Glücke geopfert hatten — kurz es war ein unerschöpfliches Thema, und mit großem Stolze verkündete jede Hausfrau die Zahl der Liter Fett, die ihr die treue Freundin hinterlaffen hatte. Selbst die junge Frau des Kaufmanns Bernstein, die erst vor kurzer Zeit von Berlin nach H. geheiratet hatte, versuchte in das Verständnis dieser wichttgen Materie einzudringen. Die Frau Bäcker Mayer hatte eine große Katastrophe erlebt, ihr Sohn, der 14jährige Jakob, wollte auch das Ergebnis des ausgelassenen Fettes studieren und warf dabei den Topf um, der aber ich habe ihn verbläut, der geht nicht Wiede* dran", setzte die robuste Frau befriedigt hinzu, „die blauen Flecken sah man nach Stunden noch". Die andern Frauen drückten ihre Freude über den bestraften Sünder aus; nur Frau Bernstein war entsetztsie war eben Berlinerin und chatte Ellen Key gelesen! „Einen vierzehnjährigen Jungen haben Sie geschlagen! Das tötet aber das Ehrgefühl ab". „Ach was, Schläge muß' er haben, feste Schläge- Ehrgefühl ist Unsinnwir haben auch unser Teil gekriegt, wenn wir so was taten und sind doch ordentliche Menschen geworden. Oder etwa nicht?" Kampfbereit blickte sie die feine Großstädterin an, die sie schleunigst ihrer größten Hochachtung versicherte. Aber die Bedenken waren doch nicht ganz geschwunden, man war doch eben modern und zartbesaiteter geworden. Immer lebhafter wurde die Diskussion, immer mehr und energischer wurden die Stimmen, die Frau Bernstein von dem Wert der Prügelpädagogik überzeugen wollten, — da öffnete sich die Tür zum Nebenzimmerder Schiur war vorbei, und die Männer wollten wißbegierig zuhören, wenn kluge Frauen reden. „Herr Dorff sagen Sie Ihre Meinung", wandte sich Frau Bernstein an den Lehrer, „darf man einen fast erwachsenen Menschen schlage«?"- „Fast erwachsenen Menschen 1 einen viemehnjährigen. Taugenichts!" brummte Frau Mayer