Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 44 (5.11.1908)
- Date
- 1908-11-05
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit Ein Centralorgan für das orthodoxe Judentum Begründet oon Dr. Lehmann in nbinz 49. Jahrgang, __c_uc.._, - m a._ 5. tlooember 1908. Sranhturf a. IH., den h. ettesdiroon 5669. M 44. Der Israelit erscheint jeden Donnerst«» Abonnements r Gewöhnliche Ausgabe Mk. 1.60 vierteljährlich, HestauSgabe auf Kunstdruckpapier Mk. 3.— vierteljährlich. (Auslandspreise für die gewöhnliche Ausgabe: Oeüerreich»U»garn L Kr., Rußland l Ruo., England 2 stu» Amerika 50 «t&, Mederlande 1,20 fl.) Abonnements bei allen Postanstalten» Buchhandlungen, sowie direkt bei der Erveditiou, HestauSgabe nur direkt. Inserater 30 Pfennig für die sechsgespaltene EolonA-AeUe; Rabatt nach Tarif. Jnseratmanaahme nur durch ioHaasenstein n. Vogler L-G. «onto bei der «. ft. Postsparkasse «Sie« Ro. 79605, Frankfurt a. M. und deren Filialen. Goato bei der Rigaer Lomaeergbank in Riga Louto bei de« S. 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Mit einer verblüffenden Offenheit, die nicht zu überbieten ist, gesteht Herr Makower, unbekümmert um das Desaveu, das er damit seinen sämtlichen Herren Kollegen in der Führung des Verbandes bereitet, daß derselbe nicht mehr und nicht weniger erstrebe, als die Instanz zu sein, die „in Fragen, welche mit der jüdischen Religion oder den religiösen Einrichtungen im Zusammenhänge stehen, die Juden nach außen einheitlich" "vertritt! Mit anderen Worten: Etwa nach dem Borbilde des evangelischen Oberkirchenrats — aber noch darüber hinaus, denn dieser ist nur eine einzelstaatliche Instanz, während für den „Verband" es ja das ganze Deutschland sein muß! — beansprucht der „Verband der deutschen Juden", die Rolle einer Zentralbehörde zu spielen, die den Regierungsstellen gegenüber allein und ausschließlich berufen sein soll, Wünsche der Allgemeinheit je nach Befinden zu vertreten oder abzulehnen,demnach alsoüber die Zulässigkeit oder Verwerflichkeit religiöser Einrichtungen zu entscheiden, die erforderten Deklarationen und Gutachten zu erstatten, und schließlich konsequenterweise auch die Austragung von Streitfragen des Kirchenrechts und oer Kirchenzucht vor sein Forum zu ziehen, che ste Mach außen" tritt! Herr Makower ist auch, ehrlich genug, diese Befugniffe für den nicht etwa von einer späteren Zeit , .sondern er fthdM.ne mit aller wir erfreulicherweise niemals zählten, — solange gehegten Irrwahn, als bedeutete diese Forderung eine Erweiterung und Umgestaltung i der uW sprünalichen Intentionen und Zweckbestimmungen des „Verbandes". Mit einer logischen (Würfe, die gerade in diesem Punkte vollständig einwandsfrei erscheinen muß, weist Herr Makower vielmehr darauf hin, daß, wenn der kautschukartige Paragraph seiner Satzungen, der seinen Zweck bezeichnet, überhaupt einen Sinn haben solle, dieser gar kein anderer sein könne, als eben der, den Herr Makower und in seltener Uebereinstimmung wir mit ihm vom ersten Tage an darin gesucht und gefunden. Es ist nur folgerichtig, wenn Herr Makower verlangt, daß die Probe auf sein Exempel sofort gemacht und für dieses Experiment der im Frühjahr 1809 voraussichtlich von der gemeinsamen Kommission des „Verbandes" und des D. I. G.-B. feftgestellte Entwurf eines Berfaffunasgesetzes für die Preußischen Gemeinden als Versuchsobjekt gewählt werde. Bei dieser Gelegenheit müsse es sich erweisen, ob der „Verband" Autorität genug innerhalb der Deutschen Judenheit besitzt, um der Regierung und dem Landtage gegenüber als der alleinberechtigte Anwalt der Preußischen Judengemeinden aufzutreten und sein Elaborat als Ergebnis der einhelligen Meinung und der übereinstimmenden Wünsche derselben an zuständiger Stelle zu promulgieren. Und es ist weiter nur folgerichtig, wenn Herr Makower, der sich keinem Zweifel darüber hingibt, daß, solange volle Freiheit der Meinung und Betätigung herrscht, seine Pläne keine Aussicht auf Erfolg haben — schon durch die Böswilligkeit der „abgesplitterten orthodoxen Sekten"! — wenn Herr Makower als Mann, der weiß, was er will, diese Freiheit einfach zu unterdrücken, die Widerstrebenden durch „Entziehungskuren" zu bessern, die Unverbesserlichen, soweit sie Beamte find, zu boykottieren anrät! Herr Makower ist im „Verbände der Deutschen Juden" Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses und Vorsitzender der polittschen Kommission, zu deren Reffort die Preußische Judengesetzgebungsfrage zweifellos mitgehört. Er ist von dem Verbände s. Z. mit der Ausarbeitung des Berichtes über die Tättgkeit des Verbandes bei der Vorbereitung des Preußischen Bolksschul- Unterhaltungsgesetzes betraut worden und, wie alle Eingeweihten sehr wohl wissen, eine der ersten Kxäste oes BerbmweS. Man wird e- Makower sich zu äußern beginnt, dieselbe als eine Privatleistung, eine „Entgleisung" zu bezeichnen und die Verantwortlichkeit des Verbands für dieselbe abzuleugnen. Herr Makower hat nur alku ehrlich und unklug aus seinem Herzen keine Mördergrube machen mögen, hat das, was nur allzuviele im Verbände mit ihm denken und wollen, ohne es auszusprechen, rückhaltlos und offen vor der Oeffentlichkeit erklärt, hat den Interessen des Verbands mit dieser Offenheit zwar keinen Dienst erwiesen, einen um so größeren aber der politischen Moral und, ungewollt, den durch die Verbandspraktiken bedrohten Interessen dir Orthodoxie. Kein Wunder, daß in den dem Verband nahestehenden Blättern bisher nur verlegenes Stillschweigen über diese „Enthüllungen" herrscht,- man fürchtet deE Eklat, der so oder so, mag man Herrn MakoMr verleugnen oder an seine Seite treten, aus einer Erörterung oder Kritik seiner „Bekenntnisse" hMwrhrechev müßte, und darum möchte man die unangenehme Affaire möglichst unvermerkt aus der Welt zu schaffen suchen. Um so gebieterischer aber erwächst uns die Pflicht, die Aufklärung, die ein Wissender über den „Verband" gegeben, zur weitesten Kenntnis gelangen zu lassen, und die Krittk dieser Pläne und Machinationen mit aller Schärft vorzunehmen. Herr Makower beginnt seine Ausführungen sogleich mit einer herzlich schlechten Note für die Verbandsbegründer. „Bor einigen Jahren trat der Verband der Deutschen Juden ins Leben. Welches sein eigentlicher Zweck war, kann man aus seiner Satzung nicht mit Sicherheit ersehen." Man höre: Ein Verein, der so weitschauende Ziele und Absichten verfolgt, wie, nach Herrn Makowers Geständnis, der „Verband der Deutschen Juden" gibt sich nicht nur eine Zweckbestimmung, unter der man sich, nach Herrn Makowers eigenen Worten „alles Mögliche denken kann", sondern er behält diese Satzungen auch bei, nachdem er längst zuM Bewußtsein seines Selbst gekommen und „inzwischen durch die tatsächliche Handhabung jener durch die Satzung gegebene Rahmen bereits etwas ausgefüllt und das Bud des zu Erstrebenden mit etwas größerer Klarheit hervortritt." Beschönigend fligt Herr Makower allerdings die Worte ein, „wie dies bei dem ersten Jnslebentreten eines solchen Vereins nicht anders fein, konnte",' aber uns will es fast bedünken, als käme diese Entschuldigung nicht so vM arMedß«^, pn. Warum, in all« WAt, sollte M ‘ gewesen fefet, die