Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 34 (20.8.1908)
- Date
- 1908-08-20
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Sette 8. Rr. 34 Der JSraeltt sich die Vertreter der der einzelnen Kultusgemeinden und Rabbinate in periodisch wiederkehrenden Tagungen zusammenfinden. Aber es sollte und soll keine Landesvereins- Kommission werden/ es sollen Vertreter der bayrischen Judenheit, Laien und Rabbiner, Neologe uud Orthodoxe, Mitglieder des Landesvereins und Nichtmitglieder zusammentreten, um dem gegenwärtigen Tohuwabohu in der bayrischen Judenheit ein Ende zu bereiten, und da muß es doch als eine Versündigung an dem Ernst der Aufgabe erachtet werden, wenn von gewisser Seite die einleitenden Schritte zu dem großen Reformwerk um deswillen bekrittelt werden, weil die Kommission, die die ersten Vorbespechungen über Form und Inhalt dieser neuen Normen pflegen soll, zufällig in einer Versammlung des bayrischen Landesvereins gewählt wird und weil letzterem die Legitimation hiezu fehlte! Neben diesen formalen Einwänden brachte, wie aus den einschlägigen Zeitungsberichten bekannt, die Erklärung der bayrischen Rabbiner einen Mißklang in unsere damaligen Beratungen. Die bayrischen Rabbiner hatten fich in einer Vorkonferenz geeinigt, eine Erklärung dahin abzugeben, daß sie ihre Mitarbeit an dem neuen Gesetzgebungswerk nur dann in Aussicht stellen können, wenn 1. die Hälfte der Kommissionsmitglieder dem Rabbinerstand entnommen wird, 2 besondere Garantien gegeben werden, daß die Bestimmungen der Ministerialentschließung' von 1863 respektiert würden. - Durch diese Erklärung wurde eine scharfe und vielfach persönlich zugespitzte Debatte heraufbefchworen, in deren Verlaus sich mehrere unserer wackersten und selbstlosesten Vorkämpfer unter den bayrischen Rabbinern Anrempelungen und Anwürfe von gewiffen Wortführern der Neologie gefallen lasten mußten, die dem Fernstehenden angesichts des Umstandes, daß diese Verunglimpfungen in einer Corona-Versammmlung des bayrischen Judentums erfolgten, unglaublich erscheinen, und die den Urhebern wahrlich nicht zur Ehre gereichen. Zur Sache selbst, d. h. zu der Erklärung der Rabbiner, dürfte aber Folgendes zu bemerken sein: Wir glauben, über den Verdacht erhaben zu sein, die religiösen Rechte der Rabbiner irgendwie antasten zu wollen und ebensowenig glauben wir uns gegen die Unterstellung verwahren zu müssen, daß wir bayrische Orthodoxe jemals einem Gesetzentwurf z ustimmen, der nicht die in Ziffer 4 der erwähnten Ministerialentschließung f e st gelegten Fundamental! nstitutionen für den Be st and einer Kultusgemeinde als integrierenden Alein» Feuilleton. Der Treisprucb. Bon Arthur Aah«. (Fortsetzung.) Der Erzähler dieser Geschichte würde es als eine kulturhistorische Unterschlagung, der er sich gegen sein: Leser schuldig machen würde, empfinden, wollte er nicht einige Augenblicke bei der Charakterisierung der beiden Verteidiger in dieser Gerichtsverhandlung verweilen. In juristischem Sinne hätte man Selig und Wolf zwei „Naturadvokaten" nennen können, dre in ihrer ungeschulten Schlauheit und rednerischen Begabung, wenn ihnen der Zutritt zu den höheren Gerichts stellen offen gestanden hätte, manchen ihrer akademisch hochgelahrten Kollegen in den Schatten gestellt hätten. Für die kleinen Friedensgerichte damaliger Zeit waren solche „Winkeladvokaten" ein unentbehrliches Nebel, wie es heutzutage die Advokaten im Allgemeinen sind; sie genossen auch ungefähr dasselbe Ansehen und verstanden es sehr geschickt den vom Gesetz gezogenen Abstand zu den „gelernten" Advokaten in den Augen der Kleinstadtbewohner und der Bauern zu verdeckiur. Mehr noch wie diese wandten sie bei ihren ankiägeriscken oder verteidigenden Reden eine Unmatse Fremdwörter und lateinischer Ausdrücke, deren Ursprung ihnen ebenso unbekannt war, wie ihre Bedeutung, mit großem Nachdruck an. Der Erzähler dieser Begebenheit stellte dem wißbegierigen Wolf gar man- Bestandtteil in die neue Gesetzgebungmitüber nimmt. Aber werden oenn diese Kanteten sorgfältiger gehütet, wenn gerade 9 Rabbiner in der Kommission sitzen und sind sie gefährdet, wenn nur 6 überzeugungstreue Vertreter des religiösen Gedankens der Kommission angehören? Erweist nicht die Geschichte des Judentums durch die Jahrtausende, erweist. nicht unser Liliput-Kampf in München und Nürnberg im Vorjahre, daß es auf „Majorität" und „Minorität bei dem Austraä religiöser Konflikte wahrlich nicht ankömmt? War es die „Majorität" des preußischen Judentums, die im Jahre 1876 gegen den Willen des Deutsch Israelitischen Gemeindebundes das Preußische Austrittsgesetz urgierte und seine parlamentarische Verabschiedung gegen mächtige Einflüffe erzwang? Diese Fragen aufwerfen, heißt sie beantworten und diese Antwort kann nicht anders als dahin lauten, daß auch 3 Rabbiner, die jeder Konzession auf religiösem Gebiete entschieden entgegenzutreten willens sind, Manns genug sein müssen, um die berechtigten Interessen ihrer Berufskollegen energisch zu wahren und. darüber zu wachen, daß „wohl hergebrachte Einrichtungen" durch die neue Aera nicht' abgeändert werden dürfen und dem Rabbiner in religiösen Fragen auch weiterhin der oberste und endgültige Entscheid zukommt. Was nun die in der Erklärung der bayrischen Rabbiner weiter geforderten Garantien, daß die Bestimmungen der Ministerialentschließung von. 1863 respettiert würden, anbelangt, so wissen wir unseren bayrischen Rabbinern aufrichtigen Dank, daß sie als getreuer Eckart zum Schutze des religiösen Charakters unserer Institutionen schon im ersten Embryostadium der Schaffung neuer Rechtsnormen keinen Zweifel darüber aufkommen ließen, daß sie in nachdrücklichster Weise entschlossen sind, an den religiösen Institutionen der Gemeinden nicht rüttem zu lassen. Aber wir möchten doch bescheidentlich der Anschauung Ausdruck verleihen, daß für eine solche Debatte die damalige hundertköpfige Versammlung kein geeigneter Resonanzboden, und der damalige Zeitpunkt noch nicht der gereiste war. Mit demselben Rechte hätten die Vertreter der Gemeindeverwaltungen die Erklärung abgeben können, daß sie sich auf keine Revision der Gesetzgebung einlassen können, ehe nicht die Versammlung „Garantien" schafft, daß nicht im Verlauf der neuen Beratung von irgend einer Seite an dem Prinzip des Zwangsgemeindesystems, wie es die Ziffer 2 der mehrerwähnten Min.-Entschl. statuiert, gerüttelt werde, weil „sonst die Finanzen sämtlicher bayrischen Kultusemeinden in ihren Grundsäulen erschüttert weren". Derartige prinzipielle Fragen sollen und ches lateinische Citat zur Verfügung, das dieser dann, unbedenklich, ob es auch an richtiger Stelle angebracht sei, bald daraus an den Mann — in diesem Falle an die Zuhörer und Klienten — in imponierender Form anbrachte. Ging der Prozeß aber dennoch verloren — und einer muß ihn doch auch verlieren — und wagte der Klient ihm oann einen Vorwurf zu machen, so geriet er keineswegs in Verlegenheit, sondern in Verwendung weiterer Fremdworte und lateinischer Sätze, bewies :r zu seiner Rechtfertigung, daß das argumentum exterum, in diesem Falle gegen die oouäiotio causa data nicht ausgereicht habe, was er ja von vornherein als den schwachen Punkt der Klagesache bezeichnet habe usw. Und wenn der Klient noch weitere Einwendungen oder gar?.in:n Tadel gegen die Prozeßführung äußerte, dann versetzte der Anwalt aller gekränkten Unschuld sich selber m einen schweren Zorn und verschwor sich, nie und nimmermehr eines so undankbaren Menschen Sache vor Gericht zu vertreten; Undank sei der Welt Lohn und ihm, dem uneigennützigen Verteidiger geschehe es ganz recht, wenn seine Mühe so gelohnt werde, indem er eine so undankbare Aufgabe überhaupt geführt habe. Selig, der jüdische Advokat, hatte noch weit mehr Kniffe bei der Hand, wenn ihm einmal ein Prozeß verloren ging; er verweigerte, wenn sein Klient kein vermögender Mann war, die Annahme jedes Honorars, und weil er von der Natur wirklich ein human angelegter und mildtätiger Mensch war, so hatte er dennoch eine tveit einträglichere Praxis ms sein christlicher Kollege Wolf, der als hartherzig und habgierig verschrien war. Heute hatten beide sich in die Rollen, die sehr dankbar zu werden versprachen, geteilt. Man wußte schon, daß ein Hauptcoup von ihnen ausgeführt wer- '_ 30. August 1908. müssen in der ersten Sitzung der zu wählenden Kommission den Kern und Inhalt unserer Generaldebatte, unserer großen Auseinandersetzung zwischen Rechts und Links bilden, weil wir sie als Schiboleth des Kurses, der künftighin gesteuert werden soll, erachten, und wenn irgend jemand dem Austrag dieser Fragen beruhigten Herzens entgegensehen kann, so sind es wiederum unsere bayrischen Rabbiner/ denn gegeri den Willen unserer Rabbiner schafft man kein bayrisches Judengesetz. Wir sind fest überzeugt, daß die Führer der Neologie sich über diese Situation genau so klar sind, wie wtr selbst. Freilich darüber, was als „Rechte der Rabbiner" zu erachtenist, darüber rann man hier wie dort geteilter Anschauung sein. Daß der Rabbiner z. B. auch in Zukunft in Bayern „ausschließlich befugt" sein soll, die „Kultusbeamten zu approbieren", darüber dürste schwerlich eine Meinungsverschiedenheit entstehen/ ob aber der Rabbiner auch in Zukunft durch seinen Widerspruch es den Gemeindeorganen zur Unmöglichkeit machen kann, das Amt eines zweiten Rabbiners oder eines Predigers zu schaffen, ob weiter auch die neue Gesetzgebung dem Rabbiner in erster Reihe die Befugnis einräumt,.. „das jüdische Kirchenvermögen zu . verwalten" — diese Frage möchten wir allerdings nicht unbedingt bejahen. Wenn einzelne unserer Herren Rabbiner ähnliche Vorrechte als bedroht erachten, so mögen sie immerhin recht haben. Gerade, wenn die Interessen unserer mittleren und kleineren Landgemeinden berücksichtigt werden sollen, so schreien die einschlägigen Verhältnisse nach neuen gesetzlichen Normen. Um nur ein Beispiel nach dieser Richtung herauszugreifen, so sei aus die unzureichenden Besoldungsverhältnisse der Lehrer und Kulturbeämten in diesen kleinen Gemeinden, die ja auch in der Landtagssitzung vom 3. ds. von dem Abg. Schaedler eingehend gewürdigt wurden, hingewiesen. Um dieser Misere zu steuern, wurde in der mehrfach zitterten Dingselder'schen Broschüre der überaus begrüßenswerte Vorschlag einer Selbstbesteuerung der potenten"Großgemeinden zu Gunsten der notleidenden Landgemeinden gemacht, aber auch dieser Ausweg erweist sich auf Grund der lex lata als nicht gangbar, weil der oberste bayerische Gerichtshof entschieden hat, daß selbst bei weitgehender Interpretation der derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen keine Möglichkeit für eine Kultusgemeinde besteht, in ihrem Budget Summen für andere Zwecke als für jene ihres eigenen Kultus zu bewilligen. Und nun die Kehrseite der Medaille, wofern die Obstruktton gegen die Revision ihren Willen durchführt! Da darf nun .über die Situation, den sollte, denn sowohl Selig wie Wolf hatten auf neugieriges Befragen lächelnd aber zurückhaltend g: äußert, daß eine Verhandlung wie die gegen Awrornchen Mühlstein und Scheuchen Bienenfeld in den Annalen des Friedensgerichts für ewig erng:z:ichn>.t werden und die Namen der beiden Verteidiger unsterblich inr Städtchen machen würden. Hatte der Gettchtstermin schon die Leute in der ganzen Umgegend aufs Höchste in Spannung versetzt und besonders die Dorfbewohner, für die ohnehin alles was mit dem Gerichte in Zusammenhang steht immer eine willkommene Veranlassung bietet, in dis Stadt zu kommen, weil ihnen auch als Unbeteiligte der Weg zu einer Prozeßverhandlung nie zu weit ist, so wuchs das Interesse, je näher der Tag b:r Verhandlung kam, ins Ungemessene. Die b:id:n Advokaten, die auch die Macht der Suggestion wohl kannten und dem Prozeß aus wohlerwogenen Gründen gerne den Anschein einer gewaltigen Schwurgerichtsverhandlung geben wollten, hatten sich eine Anzahl Zeugen zusammengesucht, die, einmal für Schenchens schwer geschädigte Reputation als einer unbescholtenen Jungfrau, und für Awromchens Bürgertugenden in dre Schranken treten sollten. Da di: Zeugen aber zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet, übrigens auch nicht informiert worden waren, welche Rolle sie zu spielen hätten, so blieben di: neugierigen Einwohner auf Vermutungen angewiesen, die umso groteskere Gestalten annahmen, je geheimnisvoller die dldvokaten taten und je öfter die Leute in der Judengasse Wolf bei Selig einkehren sahen. Niemand hätte gewagt, euren der beiden Männer, die mit gedankenvollen Mienen durch die Gassen der Stadt gingen, zu fragen, wie die Sache rblaufen würde. Ehe das Zeugenverhör begann, bat Selig den Richter einige Bemerkungen zur Sache machen zu