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Der Israelit · 1908-05-14 · Heft 20 (14.5.1908) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 20 (14.5.1908)
Date
1908-05-14
Page
– (sequence 8)
Language
German
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I I i. & t; «r. Sv. Seite 8. 10. Mai 1908 in Berlin versammelt war, faßte fügende Beschlüsse: Durch eine Eingabe an das preußische Kultusministerium soll die Anregung gegeben werden, auch hier, wie in anderen Bundesstaaten leistungsschwachen jüdischen Gemeinden durch Staatsmittel zu" helfen. Die Schritte, welche wegen allgemeiner Durchführung des Religionsunterrichts an höheren Lehranstalten zu unternehmen sind, sollen zunächst vom Verbände gemeinsam mit dem Rabbinerverband und dem Gemeindebande vorbereitet werden. Der Vorsitzende des Verbandes der jüdischen Lehrervereine, Rektor Feiner in Hamburg, wird dem Ausschüsse zuaewählt. Die Mitteilung, büß die vom Verbände veranlaßte Arbeit des Herrn Dr. Freund über das in Preußen zettende jüdische Schulrecht im Drucke vollendet ist und in nächster Zeit im Buchhandel erscheint, Wurde mit Befriedigung ausgenommen. Gießen, 12. Mai. Die hiesige israelitische Religionsgesellschaft hat in der letzten Generalversammlung einstimmig beschlossen, einen neuen eigenen Gemeindefriedhof zu erwerben. Bekanntlich hat die neologe Gießener Gemeinde vor kurzem mit -er Stadt einen Vertrag abgeschlossen, wonach die Mischen Toten auf einem besonderen Teile des kommunalen Begräbnisplatzes bestattet Md dort ganz nach Ermessen der Stadt ganze dreißig, bezw. neunzig Jahre in Ruhe gelassen werVM. Der „Israels hclt dieses empörende Attentat auf die Vorschriften des jüdischen Religionsgesetzes in Nr. 10 gebührend gekennzeichnet. Um so erhebender und erfreulicher ist es nun, daß die kleine Gießener Religionsgesellschaft, die sich auf Grund staatlicher Anerkennung einer guten intensiven .und extensiven Entwicklung erfreut, nunmehr i l einmütiger Begeisterung einen Beschttrß gefaßt hat. der, ganz abgesehen von seiner sachlichen Notwendigkeit, einen nachdrücklichen Protest gegen das Verhalten der neologen Gemeinde und eine wirksame Wahrung jüdischer Religionsgrundsätze im Lichte der Oeffentlichkeit darstellt. Wie schmerzlich im Lager unserer neologen Fanatiker diese Tatsache empfunden wird, zeigt die nachfolgende Nottz der in Frankfurt a. M. erschikknenden „Kleinen Presst: Gießen, 11. Mai. Die Einheit in der Beerdigung aller Einwohner, gleichviel welcher Konfession, die nach vielen Verhandlungen hier endlich hergestellt ist, scheint nun nachträglich in die Brüche gehen zu sollen. Die Israelitische Reltgtonk gesellschaft, der die Minderheit unserer jüdischen Mitbürger angehört, hat beschlossen, fich einen eigrnen konfessionellen Friedhof anzuschaffen. Allerdings sind die Mittel dazu noch nicht vorhanden, doch hat man eine Kommission gewühlt, die die Gelder beschaffen soll. Man hofft, hier, üaß dieser Plan an dem Einspruch des hessischen Ministeriums, drm die Genehmigung der Friedhöst zusteht, fchettert, umsomehr, als ein Bedürfnis für einen besonderen israelitischen Friedhof nicht vorhanden ist, nachdem die Stadt eben erst auch nach dieser Richtung mit großen Opfern Sorge getragen hat. ' Angesichts' des weitgehenden Verständnisses, das die Hessische Regierung bisher den Interessen der Gewissensfreiheit im Kreise der Judenheit entgegen gebracht hat, zweifeln wir nicht daran, daß die edlen Wünsche oes Verfassers dieser Nottz unerfüllt bleiben, und daß vielmehr die Bemühungen der Gießener Religionsgesellschaft vollen Erfolg haben werden. Nürnberg, 5. Mai. Am 3. Mai trat eine Kommission, bestehend aus drei Delegierten der Freien Bayerischen Rabbiner-Konferenz und drei Vorstandsmitgliedern des Israelitischen Lehrervereins für Bayern zusammen, um über die Mittel zu beraten, wie der immer größer werdenden Notlage des israelitischen Religionslehrerstandes auf dem Lande ab geholfen werden könne. Herr Dingfelder «München) hat auf Grund statistischen Materials eine Denkschrift über die israelitischen Kuttusgemeinden und ihre Schulverhältnisse ausgearbeitet,' die Ausführungen fanden die volle Zustimmung sämtlicher Kommisssonsmitglieder. Die Denkschrift soll nun mit entsprechenden Anträgen dem „Landesverein" in Vorlage gebracht werden. .. Der JSratttt. Oestewekh« Wien, 10. Mai. Der „Jüdische Klub"- har mit Hilfe des Ruthenenklubs diese Woche den folgenden Antrag betreffend dft Abänderung des Gesetzarttkels 8 vom 16. Januar 1895 im österreichischen Parlamente gestellt. Mit dem Gesetze vom 16. Januar 1895 wurde die Sonntagsruhe für alle Gewerbe und alle Konfessionen gleich bindend eingeführt. Eine Ausnahme wurde für solche Produktionsgewerbe in Galizien und der Bukowina gemacht, deren Besitzer und Hilfsarbeiter mit Rücksicht auf ihre Religion an einem andern Tage der Woche während 24 Stunden ununterbrochene Arbeitsruhe haben und über- Haupt nicht öffentlich auf der Straße ihr Ge- 1 werbe betreiben. Der Sinn dieser Vorschrift ist, daß die jüdischen Produzenten von Galizien und Bukowina, die den Sabbat als Ruhetag hatten, ' nicht gezwungen werden, auch noch einen ftemden Ruhetag zu halten, sondern umgekehrt, ihnen die , Freiheit ihres Religionsbekenntnisses ungeschmälert zu belassen. Aber diese Ausnahme ttfüllt nicht den angestrebten Zweck des Gesetzes. Außer dem Produkttonsgewerbe gibt es noch eine große Anzahl von Juden, die fich mit Handel beschäftigen. Für diese Juden hat das Gesetz keine Geltung, obgleich sie ebenfalls strenge den Sabbat halten. Es ist demnach genau so eine Ungerechtigkeit, diese zur Sonntagsruhe zu zwingen, wie es ungerecht wäre, die jüdischen Produzenten dazu zu zwingen. Abgesehen davon ist die Vorschrift für die handelstreibende jüdische Bevölkerung ungeheuer schädlich, weil sie sie zwingt, wöchentlich 2 oder 2 ff« Feiertage zu halten. Dieser Umstand übt die schädlichste Wirkung aus die Erwerbsverhältnisse, hemmt die Entwicklung des Handels, der ohnehin täglich ttefer sinkt und bewirkt das Anwachsen des Lumpenproletariats. Schließlich muß darauf hingewiesen werden, daß durch die Bewilligung der Sonntagsarbeit dem christlichen Kauftnannsstcm.de kein Schaden zugefügt wird, da die christliche Bevölkerung in Galizien und Bukowina von jeher gewohnt ist, am Sonntag zu ruhen und ihre Einkäufe an anderen Tagen zu besorgen. Sie würden also am Sonntag bei Juden, die an diesem Tage ihr Geschäft offen halten, nichts kaufen. Da das Gesetz unmöglich den Zweck haben kann, eine Klaffe ehrlich arbeitender Menschen zu ruiniren, und außerdem nach dem bestehenden Gesetze Niemand gezwungen werden kann, fremde Feiertage zu halten, wird der folgende Antrag gestellt : Arttkel 8 des Gesetzes vom 16. Januar 1895 soll lauten: „Die jüdischen. Gewerbetreibenden in Galizien und Bukowina, welche blos jüdische Hilfsarbeiter beschäftigen und zusammen mit ihren Hilfsarbeitern während 24 Stunden den Sabbat halten, dürfen am Sonntag arbeiten. Gewerbetreibende, die zu der Sonntagsarböit Hilfsarbeiter verwenden, sind verpflichtet, über diese Arbeiter ein Verzeichnis zu führen, und dieses Verzeichnis auf Verlangen der Gewerbebehörde und Dem Gewerbeinspektor vorzutegen". Formell wird noch beantragt, diesen Antrag ohne erste Lesung dem Gewerbeausschusse zuzuteilen. Prag, 6. Mai. Landesverteidigungsminister FML. v. Georgi beantwortete in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses eine Jnterpellatton des Abg. Dr. Zabel (Zionist) betreffend die Ausnahme von Israeliten in das militärärztliche Offizierskorps und führte aus, daß bei der Auswahl der mit Stipendien zu beteilenden Hörer der Medizin konnfessionelle Rücksichten nicht maßgebend find. Der Minister legt dar, daß nach dem Stande vom Dezember 1907 die Israeliten unter den Oberärzten mit 5,6 Proz. und unter sämtlichen 1042 Angehörigen des militärärztlichen Offizierskorps mit 16 Proz. beteiligt sitnd. Bon einer Veletzung des Staatsgrundgesetzes durch )ie Militärverwaltung könne nach diesen Daten nicht die Rede sein. _ ,_ 14. Mai 1908. ”"""1 ' ”T" Der neuefle Kurs. (Bö» unserem Korrespondenten.) Budapest, 12. Mai. Aus voller Kehle ertönte vor einigen Monaten der Lockruf der neologen Presse an die orthodoxen Gemeinden, sich der neologen Bereinigungsaktton anzuschließen. Es war auch ziemlich dafür Sorge getragen, daß der einschmeichelnde Syrenengesang in die entferntesten Winkel Ungarns dringe. Das Echo war aber ein sehr schwaches. Kaum vernehmbar. Zwei orthodoxe Gemeindevertretungen, über deren eigentliche Gesinnung man längst im Klaren war, einige orthodoxe Gemeindepräsidenten — wir glauben Die Anzahl derselben mit fünf eher zu hoch als zu niedrig anzugeben — erklärten feierlichst, mit den Neologen auch „mittun" zu wollen. Das war alles, was über die Bereinigungsaktton zu berichten ist. Mit einem Worte, der Einladung zu einem „Stelldichein" im neologen Preßorgan „Egyenlöseg" waren nur sehr wenige gefolgt, das Resultat der ganzen Aktion — insofern es sich um Orthodoxe handelt — daher ein recht klägliches zu nennen ist. Nun kommen jetzt die Reserve-Fonds an die Reihe. Es sind'dies» die Ktarns quoi©ememöert. Voraussichtlich dürften auch sie einige Mann stellen, dann aber — wird die mit großem Jndianergeheul in Szene gesetzte Vereimgüngsaktton an jene Sandbank geraten, an der sie naturgemäß zerschellen muß. Denn nicht nur in orthodoxen Kreisen, nicht nur im Schooße der 8tain8 quo Gemeinden, sondern selbst bei objektiv denkenden Neologen ist es jetzt eine ausgemachte Sache, daß an ein konfessionelles „Gemisch" von Neologen und Orthodoxen — sei dies unter welchen Mo-- dalitäten immer — nicht gedacht werden kann. Das Schicksal der Vereinigungsidee auf gesellschaftlichem Wege dürfte demgemäß besiegelt sein, und es wird auch die. öffentliche Meinung baldigst in die Lage versetzt werden, sich über die Aktton ein abschließendes Urteil bilden zu können. Wie lenkt man aber die Aufmerksamkeit der Oeffentlichkeit von dem bevorstehenden Fiasko ab? „Egynlöseg" hat dafür ein bewährtes Mittel: er spielt den ganzen Angriffsapparat aufs persönliche Gebiet hinüber. Nun, diese Kampfesweise, mit der uns die Neologen beehxen, betrübt uns durchaus nicht. Denn schließlich hat die Oeffentlichkeit — an die die Neologen mit besonderer Vorliebe so häufig appellieren — auf diese Weise die beste Gelegenheit, den sittlichen Wert der Wortführer beider Lager am besten zu beurteilen. Daß das Urteil zu Gunsten der Orthodoxen ausfallen muß, steht bei einer solchen Sachlage kaum zu bezweifeln. Daß sich aber die persönlichen Ausfälle gegen die Person des orthodoxen Kanzleipräsidenten Frankl wenden, dies bedauern wir aufrichtig. Daß er bei seinem allgemein anerkannten lauteren Charakter, bet seinem uneigennützigen Bestreben, die Stellung der Orthodoxie in Ungarn zu sichern — was mit der Erhaltung des Judentums gleichbedeutend ist bei seinem einnehmenden liebenswürdigen Wesen, sich den unqualifizierbarsten Anrempelungen ausgesetzt sieht, ist vom Standpunkt der öffentlichen Moral besonders schmerzlich, obwohl wir überzeugt sind, daß diejenigen, dieJnteresse daran haben, anstatt mit Argumenten, mit Faustschlägen zu kämpfen, nicht an seine Fußsohlen heranreichen. Soweit die Interessen der Orthodoxie in Betracht kommen, kann man „Egyenlöseg" allgxdings nur den wohlgemeinten Rat erteilen, seine, persönliche Kampfesweise fortzusetzen, er richtet auf diesem Wege am sichersten die Sache zu Grunde, der er dienen will. Rußland. Petersburg, 10. Mai. Die Duma hat sich am Freitag mit dem Anträge des antisemitischen Abgeordneten Krupenski belassen müssen, die Juden aus dem russischen Heere auszuschließen und sie dafür mit einer Wehrsteuer zu belegen. Herr Krupenski, der sich nur um einige Nuancen.

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