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Der Israelit · 1908-04-24 · Heft 17 (24.4.1908) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 17 (24.4.1908)
Date
1908-04-24
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Der JSraelit. Veite 8. Nr. 17. : _, Manasse der zum Teil im Westjordanland, zum Teil im Ostjordanland wohnte, wird doppelt gerechnet, — trennten sich vom angestammten Königshause. Sie wählten den klugen Anstifter der Unglücksversammlung zu ihrem Haupte. Die Unbesonnenheit Rehabeams hatte dem Jerobeam leichtes Spiel gemacht. Er hatte es gar nicht nötig gehabt, persönlich gegen den Sohm Salomos aufzutreten. Nachdem die 10 Stämme dem Rehabeam den Rücken gekehrt hatten, mußten sie sich nach einem Führer umsehen, der ihre ganze Kraft zusammenfassen konnte, falls Rehabeam den wahrscheinlichen Versuch machen würde, mir Waffengewalt die Herrschaft des Vaters wieder zu gewinnen. Es war nur natürlich, daß die Wahl auf Jerobeam fiel. Mit ihm übernahm sein Stamm Ephraim die Führung des Zehnstämmereiches, des Nordreiches. ' Die Vermutung, Rehabeam werde versuchen, die zehn Stämme mit dem Schwerte wieder zu unterwerfen, bewahrheitete sich. Nach Jerusalem zurückgekehrt, sammelte der König die Mannen Judas und Benjamins. Bald stand ein krieggerüstetes Heer von 180000 Mann bereit, mit' Gewalt die Einheit des Reiches wieder herzustellen, welches die Versündigung Salomos und die Unüberlegtheit Rehabeams gestört hatten. Das israelitische Volk schien am Vorabend eines blutigen Bruderkrieges zu stehen. Aber soweit sollte es nicht kommen. Im Aufträge Gottes stellte sich, der Prophet Semaja dem Könige und dem Heer entgegen und verbot ihnen gegen die Brüder, in den Krieg zu ziehenwas geschehen," sei Gottes Wille gewesen. Gehorsam dem Worte Gottes gab König und Volk den Kampf auf. Rehabeam verzichtete auf die Wiedergewinnung des Nordreiches. Die Trennung Israels war eine Tatsache geworden. Der Enkel Davids war auf den kleineren südlicken Teil des Westjordanlandes beschränkt, über oen größeren nördlichen und über das Ostjordanland herrschte Jerobeam, Sohn Nebat. Die Verkündigung des Propheten Ahia war erfüllt. Forts, folgt. Offltr-ZäMttt. 3 B. M. 23,9—14 ist die Vorschrift ausdrücklich genannt und 5. B. M. 16, 9 ist sie in der Wiederholung der Gesetze angedeutet, daß am zweiten Tage des Peffachfestes ein Mehlopfer von der neuen Gerste dargebracht werden sollte. Der erste Schnitt von der neuen Gerste wurde bei Beginn der Nacht nach dem Ausgang des ersten Peffachtages von der Gelehrten-Vertretung des Volkes vorgenommen. Die Gabe wurde dann am zweiten Tage des Peffachfestes als Mehlopfer dargebracht. In enger Verbindung mit diesem Gesetz steht dasjenige der Omerzählung. Schon der Name „Omer" erinnert ja an das Opfer, das Vio Epha faßte und dasjenige Maß darftellt, welches als eine Tagesratton für einen Kopf als Nahrung ausreicht. Diese Omerzählung ist ein besonderes Gesetz. Dasselbe hat seine Quelle in den Versen 15—16 im erwähnten 23. Kapitel des 3. B. M. und der auch angeführte V. 9 des 16. Kapitels des 5. B. M. bildet die eigentliche Wiederholung gerade dieser Vorschrift zu zählen. Schon aus dem Zusammenhang der Omerzählung mtt dem Opferopfer ergibt sich, daß die Zählung nur solange eine Thorahvorschrift war, als man das Omeropfer bringen konnte. Die Selbständigkeit wiederum der Vorschrift des Zählens hat die Weisen veranlaßt, die Zählung auch für die Zeiten feftzuhalten, in denen das jüdische Volk nicht mehr in der Lage ist, das Omeropfer darzubringen, um so wenigstens Geist und Bedeutung des Omer durch die Tat für alle Zeiten zu erhalten. Nach einigen ist das Zählen auch bei uus^eine Vorschrift^derETauroh. Man hat möglichst bei Beginn der Nacht zu zählen, darf aber diese Pflicht erfüllen, so lange die Nacht dauert. Hätte man am Abend oder während der Nacht zu zählen vergessen, kann man das Zählen am Tage nachholen, soll aber dann keinen Segensspruch vorher sprechen. Jedenfalls kann man aber bei dem weiteren Zählen an den folgenden Abenden den Segensspruch sprechen. Nur, wenn man einen ganzen Tag in der Zählung hat ausfallen lassen, dann kann man weiterhin keinen Segensspruch vor dem Zählen sprechen, da die Zählung nicht mehr eine „vollkommene" d. h. ununterbrochene ist. Weiß man sich aber nicht mehr zu erinnern, ob man an irgend einem Tage das Zählen vergessen hatte, dann kann man den Segensspruch wohl noch sprechen. Die Ausübung der Vorschrift soll stehend vorgenommen werden, wie damals als das Volk beim Getreideschnitt dabeistand. Die Pflicht, das Zählgebot zu beachten, ist eine persönliche, und ist von jedem Einzelnen zu erfüllen. Bon dem Eintritt der Dämmerung an, soll man nicht mehr fragen, wieviel Tage zählt man heute, damit der andere nicht die Zahl nennt, die man nach Eintritt der Nacht erst zu sprechen hat. Man fragt vielmehr nach der gestrigen Zahl und in jedem Fall muß die Antwort immer lauten: „Gestern Abend zählte man so und so viel." Man soll erst den Segenssprnch sprechen, wenn man weiß, wieviel Tage an diesem Abend gezählt werden. Man darf zwischen dem Segensspruch und der Zählung keinesfalls sprechen. Man muß die Tage und die Wochen zählen nach dem Wortlaut der auf den Kalendern und Tabellen vorgedruckten Fassung. Wir zählerr von Pessach bis Schowuaus, um damit „festzuhalten und für das Leben zu beherzigen, daß Pessach seine Vollendung nur in Schowuaus finde, daß Freiheit und aller Segen, der in ihr liegt, nur erst Wert, Wirklichkeit und Bedeutung durchs Gesetz der Tauroh erhaltewie denn nur, um Diener der Tauroh zu werden, Jisroel aus dem Dienste Mizrajims Befreit wurde} wie denn auch gleich im ersten Bereiungsauftrage an Mauscheh dieses geistige Ziel )er körperlichen Befreiung ausgesprochen wurde: „wenn du hinausgeführt hast das Volk aus Mizrajim, werdet ihr Diener Gottes an diesem Berge'" - (II. 3, 12.) (Hirsch, Choreb § 214.) *■ ■Ui Lxegetkche Mircrlle«. Im 3. B. M. 18, 24 bis Ende sind dt» Warnungen vor unsittlichem Leben vielfach wiederholt und ebenso die Hinweise auf den Untergang der Völker, die vor Israel auf palästinensischem Boden gelebt hatten. 24. Verunreiniget euch nicht an all diesem, denn an all diesem verunreinigten sich die Völker, die ich vor euch verjage. , 25. Es wurde das Land unrein und ich ahndete an ihm seine Schuld, und das Land spie seine Bewohner aus. . _ 24. »gilt 190§ 25. Ihr, ihr sollt meine Satzungen und Rechtsordnungen beobachten und nichts von all diesen Greueltaten verüben, der Einheimische und der Fremde, der unter euch weilt. 27. Denn all diese Abscheulichkeiten verübten die Männer deS Landes, die vor euch waren, und es wurde das Land unrein. 28. Damit das Land euch nicht ausspeie, indem ihr es verunreinigt, wie es das Volk ausgespien hat, das vor euch war. 29. Denn jeder, der von all diesen Abscheulichkeiten tut, — die es verübenden Seelen werden aus der Mitte ihres Volkes entwurzelt. 30. Darum hütet das euch von mir zur Hut Uebergebene, daß nichts von den abscheulichen Satzungen, die vor euch in Uebung waren, geschehe, auf daß ihr nicht unrein durch sie werdet. ES zerfallen diese Warnungen offenbar in drei Teile. Der erste Teil V. 24—26 ist an die Gesamtheit gerichtet. Es ist da die Rede von den „Völkern", dem „Land" und „seinen Bewohnern" einerseits und auf jüdischer Sette nicht nur von den vom Einzelnen zu befolgenden sittlichen Lebensgesetzen (Chukkaufsai), sondern auchvon den vom Staat als solchen zu erlassenden Gesetzen (Mischpotat). Es ist aber B. 26 sofort darauf hingewiesen, daß es nicht darauf ankommt, daß der Staat als solcher Gesetze gibt, sondern daß die Bürger diese Gesetze befolgen, denn schließlich besteht die Gesamtheit aus Einzelnen. Und diesem Einzel leben ist der zweite Teil der Rede (B. 27—29) gewidmet. Er spricht von den einzelnen „Männern des Landes" und bestimmt für die „einzelnen die Greuel verübenden Seelen" in Israel die Entwurzelungsstrafe. Der dritte Teil B. 30 gibt endlich an, wie diese Verbrechen zu vermeiden seien, nämlich dadurch, daß Borbeugungsgesetze gegeben werden. Es lehrt damit die Tauroh: Beim Menschen selbst, im Einzelleben, muß jede Wandelung in der Lebensführung beginnen, wenn anders Bestrebungen zur „sittlichen Hebung" des Volkes einen Zweck haben sollen. Der Ernst der Sitttichkeit muß angezogen werden und läßt sich durch keine gesetzgeberischen Maßregeln von außen erreichen. Die Familie wird drum innerhalb der jüdischen Gemeinschaft zum Garanten der Sittlichkeit im Volke bestellt und durch Schaffung von Borbeugungsgesetzen, die auch von der Tauroh Erlaubtes verbieten, wird derjenige Grab von Gewissenhaftigkeit erzeugt, der zur Festigung des Charakters das unentbehrliche Mittel bildet. Jesajas 11, 5. Als Gurt der o^nD wird p*Ef und als Gurt der o^n wird miDN angegeben. Es find □'2ni3 die Lenden an der höheren Stelle, die man umgürtet, um bester lausen zu können, die Hüften-O'^N find die unteren Teile des Beckens, daher die Bezeichnung der Nachkommenschaft mit dem Ausdruck yn&n —- Man gürtet die zu schnellerem Lauf zum Erwerben und Schaffen, „um vorwärts zu kommen", zum Erjagen und Gewinnen. Dieser Gurt soll aus p-jtf Redlichkeit und Gerechtigkeit gewoben sein. Der Gurt der cjn^n der Mut, eine Familie zu gründen und das Vertrauen, Kinder erziehen und ernähren zu können, kann nur aus rß)DN/ aus Gottvertrauen bestehen. Psalm 99, 6. DV WNpa scheint in Anlehnung an I. Sam. 7, 16—17 gesagt zu sein. ES wird dem Propheten Samuei hoch angerechnet, daß^er, tm Gegensatz zu den anderen Richtern, die ihren Sch an einem Orte hatten und dorthin das Volk zu sich kommen lieben, jährliche Reisen durch daS Land unternahm. Wenn er dann nach Ramah zurückkehrte, „baute er dort Gott einen Altar." Diesen Ausdruck finden wtt bei Awrohom 1. B. M. 12, 18 und 26, 25 bei Jtzchok. Dort steht aber noch dabei: „er verkündete den Namen Gottes". ES ist dasselbe, was Samuel auf feinem Reisen tat. Wenn er daher bei seiner Rückkehr in seinen Hetmatsort „einen Altar errichtete", so schließt sich diese Handlung eng an seine auswärtige Tätigkeit, der Verkündigung des Namens Gottes, an. Es dürsten daher unter den ijdV Wttp die ersten „Verkündiger desGotteSwortes" Awrohom und Jizchok zu verstehen sein, mit denen Samuel auf gleiche Stufe gestellt wirb.

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